Nebenkostenabrechnung Heizung und Warmwasser Umrechnungsfaktor?

18. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Felian88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Heizung und Warmwasser Umrechnungsfaktor?

Hallo,

habe eine Nebenkostenabrechnung erhalten welche ich gerne überprüfen lassen möchte:

1.
Wir wohnen auf Miete und haben für die Heizung auf unserer Etage einen Wärmemengenzähler mit einem Jahresverbrauch von 11958kWh. Der Umrechnungsfaktor der Nebenkostenabrechnung beträgt 6,3.
Wir haben also laut NKA 11958kWh : 6,3 = 1898m³ Gas verbraucht und zahlen pro m³ 0,45€ in Summe 854€.

Laut Gaslieferant hat das Gas im Mittel einen Brennwert von 10,3 und eine Zustandszahl von 0,9346. Meiner Meinung nach sollte der Umrechnungsfaktor 10,3 x 0,9346 = 9,626 betragen, also entsprechend 11958kWh : 9,626 = 1242m³ Verbrauch bzw. 1242 x 0,45€ = 558,9€ betragen.

2.
Wir berechnen die Warmwassererzeugung noch über einen Warmwasserzähler
35m³ Warmwasser x 12,4 Umrechnungsfaktor laut NKA = 434m³ Gas x 0,45€ = 195€


Nach §9 Heizkostenverordnung

2,5 x V x (tw -10)
B = ------------------------------
Hu

V = 35m³
tw = 51°C (Gemessen)
Hu = 10,3 x 0,9346 = 9,626

komme ich auf 167€.



Laut Vermieter sind die Faktoren bestimmt durch die Bauweise des Hauses, der Heizung und der damit verbundenen Verlustleistung. Wer hat nun Recht?

Danke für die Hilfe!

-- Editier von Felian88 am 18.05.2017 17:39

-- Editier von Felian88 am 18.05.2017 17:42

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11 Antworten
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Felian88 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Felian88):
Laut Gaslieferant hat das Gas im Mittel einen Brennwert von 10,3 und eine Zustandszahl von 0,9346. Meiner Meinung nach sollte der Umrechnungsfaktor 10,3 x 0,9346 = 9,626 betragen, also entsprechend 11958kWh : 9,626 = 1242m³ Verbrauch bzw. 1242 x 0,45€ = 558,9€ betragen.


Das wären die reinen Brennstoffkosten. Bei den Heizkosten kommen ja noch die sog. Heiznebenkosten dazu. Als da wären, Wartung, Emissionsmessung und Betriebsstrom. Um nur die wichtigsten zu nennen. Dazu können noch Kosten für die Miete von Messgeräten und Kosten der Abrechnung kommen.

Zitat (von Felian88):
Nach §9 Heizkostenverordnung

2,5 x V x (tw -10)
B = ------------------------------
Hu

V = 35m³
tw = 51°C (Gemessen)
Hu = 10,3 x 0,9346 = 9,626


Die Ermittlung der Warmwasserkosten in dieser Form ist seit 2014 nicht mehr zulässig. Seit dem sind separate Wärmemengenzähler, man kann es auch Gas-Zwischenzähler nennen, vorgeschrieben.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Felian88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort,

es geht bei der Ermittlung nur um die reinen Brennstoffkosten. Der Betriebsstrom und die Wartungsarbeiten bzw. Schornsteinfeger sind separat aufgeführt.

Das die Ermittlung der Warmwasserkosten so nicht mehr zulässig ist wissen wir, dennoch wurde sich aus Gründen auf den einfachen Warmwasserzähler beschränkt. Ist diese Rechnung denn zumindest richtig gerechnet oder habe ich hier einen Denkfehler? Es geht auch hier rein um die Brennstoffkosten.

-- Editiert von Felian88 am 18.05.2017 18:09

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Na da wäre doch eine Belegeinsicht angebracht, um zu schauen was der Lieferant für das gesamte Haus in Rechnung gestellt hat und was der Gesamtverbrauch war.

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#5
 Von 
Felian88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Na da wäre doch eine Belegeinsicht angebracht, um zu schauen was der Lieferant für das gesamte Haus in Rechnung gestellt hat und was der Gesamtverbrauch war.


Hallo,

welche Aussage hat der Gesamtverbrauch? Der lag 2016 bei 3497m³ für 3 Parteien (1 Single, 2x 2 Personenhaushalt), der Preis bei 1572€.

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Felian88):
welche Aussage hat der Gesamtverbrauch?

Einfach, es gibt Gemeinschaftsräume welche auch anteilig Heizkosten verursachen.
Zitat (von Felian88):
Meinung nach sollte der Umrechnungsfaktor 10,3 x 0,9346 = 9,626 betragen, also entsprechend 11958kWh : 9,626 = 1242m³ Verbrauch bzw. 1242 x 0,45€ = 558,9€ betragen.

2.

Genau die Meinung ist falsch. Keine Heizung hat 100 % Wirkungsgrad und es gibt keine Heizung ohne Wärmeverluste in den Leitungen. Analog dazu braucht man nur ein Auto sehen, gäbe es keine Verluste könnten wir mit 300 Sachen auf der Autobahn mit 1 Liter Benzin auf 100 km auskommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Felian88):
welche Aussage hat der Gesamtverbrauch?


Nur damit kann man prüfen, ob die Verteilung und der eigene Anteil stimmt.

Ob die Abrechnung überhaupt der HeizKostenV entspricht, sollte man mal durch den Mieterbund prüfen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Der Betriebsstrom und die Wartungsarbeiten bzw. Schornsteinfeger sind separat aufgeführt.


Das wäre aber falsch. Die Kosten gehören zu den Heizkosten, die nach Verbrauch umgelegt werden müssen.

Zitat:
Der Umrechnungsfaktor der Nebenkostenabrechnung beträgt 6,3.


Wie ist dieser Umrechnungsfaktor ermittelt worden? Um das aber vorwegzunehmen: Euer Umrechnungsfaktor ist mit Sicherheit auch falsch.

Zitat:
35m³ Warmwasser x 12,4 Umrechnungsfaktor laut NKA


Wie ist der Umrechnungsfaktor 12,4 ermittelt worden? Der Rechenweg für beide Umrechnungsfaktoren müsste erläutert worden sein, da die Abrechnung andernfalls schon formal fehlerhaft ist und damit unwirksam wäre.

Der Rechenweg für die Ermittlung der Umrechnungsfaktoren und die Verteilung der Heizkosten ist gesetzlich ziemlich genau definiert. Der Vermieter hat beim Rechenschema kaum Variationsmöglichkeiten.

Zitat:
Ist diese Rechnung denn zumindest richtig gerechnet oder habe ich hier einen Denkfehler?


Hier sieht es aber irgendwie so aus, als ob sich sowohl Vermieter als auch Mieter ihre eigenen Rechenvorschriften zurecht gebastelt haben. Ist die Heizkostenabrechnung von einem Dienstleister erstellt worden?

Zitat:
Es geht auch hier rein um die Brennstoffkosten.


Das ist schon mal der erste gravierende Fehler und ein offensichtlicher Verstoß gegen die Abrechnungsvorschriften der Heizkostenverordnung.

Zitat:
welche Aussage hat der Gesamtverbrauch?


Die Frage ist jetzt nicht ernst gemeint, oder? Die Summe der Heizkosten der 3 Wohnungen muss exakt den Gesamtkosten entsprechen. Wenn das nicht der Fall ist, enthält die Abrechnung mindestens rechnerische Fehler.
Der Vermieter darf insgesamt mit der Heizkostenabrechnung kein Geld verdienen, er muss aber auch nicht draufzahlen.

-- Editiert von hh am 18.05.2017 22:21

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Felian88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten,

ich versuche meine Fragen anders zu formulieren und bitte um eine Antwort ohne auf Formfehler oder seit 2014 unzulässige Rechenwege aufmerksam zu machen:

1.
Wie errechne ich aus folgenden Angaben meinen Gasverbrauch der Heizung in m³ (Es geht nur um den reinen Brennstoffverbrauch)?
Wärmemengenzähler zählte 11958kWh
Brennwert Gas 10,3
Zustandszahl 0,9346

2.
Wie errechne ich aus folgenden Angaben meinen Gasverbrauch der Warmwassererzeugung in m³?
Warmwasserverbrauch 35m³
Wassertemperatur aus dem Wasserhahn 51°C

Wurde die Formel vor 2014 so verwendet?
B = 2,5 x V x (tw -10) / Hu




-- Editiert von Felian88 am 19.05.2017 13:07

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
1.
Wie errechne ich aus folgenden Angaben meinen Gasverbrauch der Heizung in m³ (Es geht nur um den reinen Brennstoffverbrauch)?
Wärmemengenzähler zählte 11958kWh
Brennwert Gas 10,3
Zustandszahl 0,9346


1.242,2m³, wobei der Wert für eine Heizkostenabrechnung irrelevant ist.

Zitat:

2.
Wie errechne ich aus folgenden Angaben meinen Gasverbrauch der Warmwassererzeugung in m³?
Warmwasserverbrauch 35m³
Wassertemperatur aus dem Wasserhahn 51°C

Wurde die Formel vor 2014 so verwendet?
B = 2,5 x V x (tw -10) / Hu


Das könnte man berechnen, jedoch hilft Dir das nicht, weil der so ermittelte Gasverbrauch nichts darüber aussagt, was Du für die Warmwassererwärmung bezahlen musst. Dennoch mein Ergebnis: 372,7m³

Ich verstehe auch gar nicht, warum Du unbedingt den Gasverbrauch in m³ ausrechnen willst. Jeder Gasversorger rechnet den Gasverbrauch in kWh ab. Für eine Betriebskostenabrechnung hat die Angabe des Gasverbrauchs in m³ keine Relevanz.

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Richard Claas
dazugeholt von Felian88
#11

Hallo Felian88,

vielen Dank für die Nutzung der Anwalt-dazuholen-Funktion.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass hier eine ausführliche Prüfung der Unterlagen bzw. der entsprechenden Informationen erforderlich wäre, was nicht der hier angebotenen Dienstleistung entspricht.

Wir empfehlen Ihnen daher, die Frage zum Einsatz von ca. EUR 70 bei frag-einen-anwalt.de unter generelle Themen einzustellen.

Selbstverständlich erhalten Sie den getätigten Einsatz zurückerstattet.

Mit freundlichen Grüßen
Richard Claas
Rechtsanwalt

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