Hallo,
folgende Situation:
Mietern wird die gemeinschaftliche Nutzung einer Garage angeboten, um dort die Räder unterzustellen. Die Garage bleibt stets unverschlossen; die Mieter
haben keinen Schlüssel zur Garage.
Ein Mieter ist der Auffassung, dass er sein Rad in seiner Wohnung abstellen darf, da die Garage nicht abgeschlossen wird.
Kann diesem Mieter, nachdem ihm zuvor gesagt wurde, dass das Rad nicht in die Wohnung mitgenommen werden darf, fristlos gekündigt werden mit der Begründung, dass das Rad in der Garage abgestellt werden muss?
Zunächst hatte der Mieter das Rad eine Weile in die Garage gestellt, sagt aber nun, dass er sich auf die Aussage des VM bei Einzug verließ, dass die Garage vom VM nachts abgeschlossen würde. Num merkte er, dass dies nicht der Fall ist. Der VM meinte, dass das Tor geschlossen wird, nicht, dass abgeschlossen wird. Es lag ein Missverständnis vor.
Der Mieter sagt, er würde das Rad sofort aus der Wohnung nehmen, sobald er eine Möglichkeit geboten bekommt, das Rad einzuschließen. Er habe auch bei Einzug gesagt, dass er einen Platz für sein hochwertiges Rad brauche, aber nun eben festgestellt, dass die Garage stets unverschlossen ist.
Gruß
Morcheeba
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-- Editiert Morcheeba am 11.08.2012 10:16
Rad in Wohnung - fristlos kündigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Diese Kündigungsgründe sind so neben der Spur, da wird jeder Richter den Kopf schütteln.
Hier würde es auch nicht zu einer fristgerechten Kündigung reichen.
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Bei den Umständen gibt es keinen Versicherungsschutz. Zahlt denn der VM bei nächtlichem Diebstahl? Vielleicht mal auf logisch-sachlicher Ebene den VM bearbeiten. Kündigung ist jedenfalls unrealistisch.
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quote:
Vielleicht mal auf logisch-sachlicher Ebene den VM bearbeiten
TE ist Vermieter!
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Der Mieter wird sicherlich bereit sein, das Rad in der Garage unterzustellen, wenn der Vermieter schriftlich zusagt, im Falle eines Diebstahls ein neues, gleichwertiges Rad zu bezahlen. Das sind bei einem hochwertigen Rad schnell 2000 Euro oder mehr!
Die Versicherung des Mieters bezahlt ja nur dann, wenn das Rad in einem abgeschlossenen Raum steht...
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Hallo,
ich bin zwar VM, aber in diesen Fall nicht involviert. Es geht um die Tochter einer Bekannten, die wegen ihre Ausbildung die erste eigene Wohnung bezogen hat.
Meine Mieter stellen ihre Räder in die zur Wohnung gehörende Garage oder in den angemieteten Keller. Mir wäre es schnuppe, wenn sie die Räder in die Wohnung stellten.
Danke für Eure Antworten! Ich meinte mal gehört zu haben, dass der VM das Abstellen des Rads in der Wohnung untersagen kann, wenn er eine andere Möglichkeit anbietet.
Aber ich denke, dass diese Alternative dann schon sicher sein muss.
VG
Morcheeba
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-- Editiert Morcheeba am 11.08.2012 19:49
Was kümmert es den Vermieter, ob der Mieter sein Rad in seiner Wohnung abstellt?
Das ist mit Sicherheit kein Grund für eine fristlose Kündigung.
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quote:
Was kümmert es den Vermieter, ob der Mieter sein Rad in seiner Wohnung abstellt?
Das ist mit Sicherheit kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Sehe ich genauso. Anders wäre es, wenn ein Mieter sein Auto in der Whg parken würde, dann hätte ich als VM schon so meine Einwände....
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-- Editiert Marie-Sophie40 am 11.08.2012 20:23
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