Guten Abend,
ich habe folgende Frage, ist der Vermieter berechtigt die Renovierung einer Wohnung die man noch nicht angemietet hat bei Abschluss eines Mietvertrages in Rechnung zu stellen?
Der Hintergrund ist folgender:
Ich habe die Wohnung besichtigt und sie hat mir sehr gefallen, nach kurzen Gesprächen via Handy habe ich dann einen Termin mit dem Vermieter vereinbart um den Mietvertrag zu unterschreiben. Als ich dann bei Ihm zu Hause war und wir uns ein bisschen unterhielten, sagte er mir das die Wohnung die ich haben möchte die Musterwohnung ist und er sie für ca. 2000€ renoviert hat. Er hat den Vorschlag gemacht das er 1000 und ich 1000€ bezahlen soll. Nach langem nachdenken habe ich dann eingewilligt. Jetzt frage ich mich aber ob dies überhaupt rechtens ist, ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Renovierung vor Einzug
10. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juni 2010 | 19:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung vor Einzug
#1
Antwort vom 10. Juni 2010 | 19:55
Von
Status: Lehrling (1062 Beiträge, 205x hilfreich)
quote:
Nach langem nachdenken ...
Worüber hast Du denn da so nachgedacht ?
-----------------
""
#2
Antwort vom 10. Juni 2010 | 19:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe überlegt ob sich das lohnt, und ob ich mir das überhaupt leisten kann, da ich die Wohnung aber unbedingt haben wollte habe ich zugestimmt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Juni 2010 | 20:02
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 42x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 10. Juni 2010 | 20:05
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 5x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 10. Juni 2010 | 21:30
Von
Status: Schüler (183 Beiträge, 63x hilfreich)
Musterwohnung? Renoviert? Musterwohnung für Bettenausstellung oder was?
Das passt wohl nicht ganz zusammen. Und wie sind die Renovierungsmaßnahme in deinem Mietvertrag vorgesehen?
-----------------
""
#6
Antwort vom 10. Juni 2010 | 22:04
Von
Status: Lehrling (1062 Beiträge, 205x hilfreich)
quote:
Das passt wohl nicht ganz zusammen
Finde ich schon.
Was soll denn da nicht zusammenpassen ?
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.958
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
21 Antworten
-
29 Antworten
-
11 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten