Hallo!
Folgendes Problem:
Eine Bekannte zieht aus der alten Wohnung aus, für die Sie weder beim Einzug, noch beim Auszug mit dem privaten Vermieter ein Übernahmeprotokoll erstellt hat. Nun fordert Sie Ihre Kaution und der Vermieter verweigert die Auszahlung, weil er behauptet das die Bekannte im Teppich einen Brandfleck durch ein Bügeleisen hinterlassen hat.
Darf der Vermieter dann die Auszahlung verweigern? Welche Recht hat meine Bekannte?
Vermieter verweigert Kaution
6. Oktober 2008
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Frage vom 6. Oktober 2008 | 14:37
Von
Status: Schüler (151 Beiträge, 19x hilfreich)
Vermieter verweigert Kaution
#1
Antwort vom 6. Oktober 2008 | 14:46
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2014x hilfreich)
... wenn
die bekannte den schaden am teppich verursacht hat, hat der vm natürlich anspruch darauf, dass der schaden beseitigt wird. insoweit kann er die kaution zurück halten. es hört sich aber so an, also ob deine bekannte den schaden bestreitet. da wird der vm beweisen müssen, dass der brandfleck während dieser mietzeit zustande kam. kann also streit vor gericht geben und deine bekannte sollte nicht zu lange zögern ...
-- Editiert von blaubär49 am 06.10.2008 14:46:58
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