Vermieter will Kaution unrechtmäßig einbehalten

3. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
go542868-60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Kaution unrechtmäßig einbehalten

Hallo,
ich bin vor ca. 1 Monat aus einer WG ausgezogen in der jeder seinen eigenen Mietvertrag hatte. Die Vermieterin hat mir das Zimmer zum Zeitpunkt meines Einzugs unrenoviert übergeben. Als ich nun auszog habe ich das Zimmer natürlich auch unrenoviert übergeben, jedoch ohne Schäden jeglicher Art zu hinterlassen. Bei der Schlüsselübergabe stellte sie keine Mängel fest, es wurde auch kein Übergabeprotokoll erstellt. Sie sagte mir sogar, das ich meine Kaution zurück überwiesen bekommen würde. Nun 4 Wochen später behauptet sie, dass es in dem Zimmer auf einmal wiederwärtig stinkt und das dies mein Verschulden sein soll, weil ich angeblich in dem Zimmer exzessiv geraucht hätte. Sie hat das Zimmer angeblich streichen lassen und der Geruch wäre noch da. Nun will sie das Zimmer neu tapezieren lassen und hat dafür einen Architekten angefordert. Sie will die Kaution daher komplett einbehalten, da es ja meine Schuld wäre das es dort so riecht. Da aber weder Mängel bei der Schlüsselübergabe festgestellt, noch ein Übergabeprotokoll erstellt wurde, ist sie nicht dazu berechtigt die Kaution einzubehalten oder? Sie hätte bei der Schlüsselübergabe schriftlich festhalten müssen welche Renovierungsarbeiten nun anfallen, oder? Welche Chancen hätte ich vor Gericht? Kann ich sie dafür wegen Unterschlagung anzeigen? Wie lange muss ich warten bis ich überhaupt rechtliche Schritte einleiten kann? Hilfe! Vielen Dank im Vorraus für die Antwort/en.
Liebe Grüße
Saskia

-- Editiert von go542868-60 am 03.04.2020 14:18

-- Editiert von go542868-60 am 03.04.2020 14:19

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126005 Beiträge, 40583x hilfreich)

Zitat (von go542868-60):
Kann ich sie dafür wegen Unterschlagung anzeigen?

Ja, briungt nur nichts, da weit und breit keine Unterschlagung erkennbar ist.



Zitat (von go542868-60):
Wie lange muss ich warten bis ich überhaupt rechtliche Schritte einleiten kann?

Die kann man sofort einleiten.

Taktisch klüger wäre es aber, jetzt einfach 6 Monate die Füße still zu halten und dann - wenn die Vermieterin sich nicht gemeldet hat - die Kaution einzuklagen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go542868-60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, magst du mir vllt noch auf die anderen Fragen antworten? :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1955x hilfreich)

Zitat (von go542868-60):
Da aber weder Mängel bei der Schlüsselübergabe festgestellt, noch ein Übergabeprotokoll erstellt wurde, ist sie nicht dazu berechtigt die Kaution einzubehalten oder? Sie hätte bei der Schlüsselübergabe schriftlich festhalten müssen welche Renovierungsarbeiten nun anfallen, oder?
zweimal: falsch
Wenn ein Übergabeprotokoll mit der Bestätigung "keine Mängel" vorliegt, dann kann der Vermieter hinterher keine weiteren/dort nicht genannten Mängel nachschieben.

Gemäß deiner Sachverhaltsschilderung liegt aber gerade KEIN Protokoll mit dem Vermerk "keine Mängel" vor.
Somit gilt nach BGB § 548: Ersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach der Beendigung des Mietverhältnisses.
D.h. der Vermieter hat bis 6 Monate nach Mietende (Rückgabe) Zeit, seine Ersatzansprüche geltend zu machen.

Wenn du das Zimmer derart eingeräuchert hast, dass die Folgen (Nikotinverfärbungen, Gestank) nicht mehr mit normalem/üblichen Schönheitsreparatur-Aufwand zu beseitigen sind, dann sind Schadenersatzansprüche des Vermieters durchaus vorstellbar.

Zitat (von go542868-60):
Kann ich sie dafür wegen Unterschlagung anzeigen?
Es kann dich niemand daran hindern - auch nicht an irgendwelchen (zivil)rechtlichen Schritten.
Mangels Erfolgsaussichten aber dein Vergnügen/deine Kosten - evtl. noch 'ne Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung obendrauf gefällig?


-- Editiert von Moderator am 06.04.2020 08:44

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go542868-60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Welch freche und nicht hilfreiche Antwort. Wow. Ich habe diese Fragen bewusst gestellt, weil ich keine Ahnung von so etwas habe. Ich habe das Zimmer nicht "eingeräuchert" und die Wände sind nicht gelb. Es riecht modrig und nicht nach Rauch. Mir solch eine fiese Antwort zu hinterlassen ist einfach das letzte.

-- Editiert von go542868-60 am 03.04.2020 15:52

-- Editiert von go542868-60 am 03.04.2020 15:54

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126005 Beiträge, 40583x hilfreich)

Zitat (von go542868-60):
Da aber weder Mängel bei der Schlüsselübergabe festgestellt, noch ein Übergabeprotokoll erstellt wurde, ist sie nicht dazu berechtigt die Kaution einzubehalten oder?

Doch ist sie. Denn es gibt ja auch versteckte Mängel, eventuelle Nebenkostenabrechnungen ...



Zitat (von go542868-60):
Sie hätte bei der Schlüsselübergabe schriftlich festhalten müssen welche Renovierungsarbeiten nun anfallen, oder?

Nein, denn dazu hätte sie ja alle Mängel schon kennen müssen. Der Gesetzgeber räumt dem Vermieter 6 Monate Frist ein, um alle Mängel zu finden und abzurechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1772 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von go542868-60):
Sie hätte bei der Schlüsselübergabe schriftlich festhalten müssen welche Renovierungsarbeiten nun anfallen, oder? Welche Chancen hätte ich vor Gericht? Kann ich sie dafür wegen Unterschlagung anzeigen? Wie lange muss ich warten bis ich überhaupt rechtliche Schritte einleiten kann?


Lolle hat dazu bereits alles gesagt.

An Deiner Stelle würde ich mich intensiv mit dem Mietrecht befassen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 609x hilfreich)

Zitat (von go542868-60):
Welch freche und nicht hilfreiche Antwort.
Weder frech noch nicht hilfreich! Einfach nochmal die Antwort lesen, nachdenken und dann ...

1x Hilfreiche Antwort

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