Hallo,
ich wohne in der 5 Etage und habe schon zu seit längerem einen zu geringen Wasserdruck, und dadurch auch nur schwierig warmes Wasser. Jetzt habe ich aber bei meinem Nachbar kontrolliert und siehe da - sein Wasser spritzt nur so wie ein Wasserfall. Hab ich somit das Recht, den Vermieter darauf aufmerksam zu machen, dass er gefälligst den Wasserdruck reparieren soll? Muss ich die Kosten dafür tragen, wenn der Hausmeister sich einfach mal die Sache ansieht? (hatte beim Vermieter schonmal wegen eines Wasserproblems abgerufen, und nachdem jemand vorbeikam und sich die Sachen kurz anschaute, bekam ich ein paar Monate später eine Rechnung von ca 80 Euro - weil in dem Mietvertrag steht dass die Kleinreperaturen selber zu tragen sind)
Wasserdruck niedrig?
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Vielen Dank für euer Feedback
@ Lilo Wanders
- der Nachbar mit viel mehr Wasserdruck wohnt neben mir auch in der 5 Etage
Jetzt bin ich nur etwas vorsichtig dem Mieter wegen dem Wasserdruck anzuschreiben weil Angst habe, dass ich wieder eine Rechnung kriege, wenn die irgendjemanden schicken, um z.B. den Wasserdruck zu kontrollieren. Finanziell wäre das für mich gerade nicht möglich.
quote:
weil in dem Mietvertrag steht dass die Kleinreperaturen selber zu tragen sind)
Wenn das so drin steht, ist die Klausel unwirksam.
Wie lautet denn der genaue Wortlaut ??
Bzw. dürfte ein zu geringer Wasserdruck evtl. gar nicht unter die Kleinreparaturklausel fallen.
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-- Editiert am 30.07.2010 13:22
Im Bad hat man meistens noch irgendwo einen Hahn um das Wasser abzustellen, hast mal geguckt ob der voll aufgedreht ist ?
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@ Michael 32 - in dem Abschnitt vom Mietvertrag steht, dass die Kosten für Reperaturen derjenigen Teile der Mietsache (der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas....) der Miete zu tragen hat, soweit die Kosten für die Reperatur 80 € nicht übersteigen.
Wasserdruck gehört damit nach dem Vermieter anscheindend zu dem Bereich "Wasser und Gas". Letzes mal musste ich ja auch zahlen, als ich kein warmes Wasser gekriegt habe.
@ Jenso 1976 - den Hahn gibt es auch bei mir, und diesen habe ich auch schon gedreht, aber ist voll aufgedreht.
quote:
Teile der Mietsache (der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas....) der Miete zu tragen hat, soweit die Kosten für die Reperatur 80 € nicht übersteigen.
Ist auch eine Obergrenze für das Gesamtjahr dort mit eingetragen ??
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@ Michael 32 - Ist auch eine Obergrenze für das Gesamtjahr dort mit eingetragen ??
also da steht "Kosten für einzelne Reperaturen 80€ und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 4 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen."....
Jahresbruttokaltmiete wäre ja Kaltmiete mal 12. Und dann hiervon 4 %.....
in meinem Fall komme ich auf ca. 80 Euro. Heißt das, dass ich in diesem Jahr nicht mehr zahlen muss, weil ich schon für eine Kleinreperatur gezahlt habe?
--- editiert vom Admin
quote:
Und jetzt gehst Du in den Baumarkt kaufst Dir neue Perlatoren und gut ists.
Geh du doch mal in den Baumarkt, kauf dir Perlatoren und lass sie dir in die Hauptschlagader einsetzen, anscheinend wird dein Gehirn nur unzureichend durchblutet.
Was los, letzter rauswurf nicht gereicht ?
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