Hallo,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich war 3 Jahre Mieter in einer Wohnung mit Garten. Der Wasserverbrauch wurde immer pro Kopf verteilt, da es nur eine Wasseruhr für insgesamt 4 Mietparteien gab. Bei der Nebenkostenabrechung des Jahres 2005 mussten alle Mietparteien zusammen etwa 900€ für Wasser nachzahlen.
2006 gab es wieder eine Nachzahlung von ca 900€. Diese Nachzahlung haben auch alle Mieter ohne etwas zu sagen nachgezahlt.
Für das Jahr 2007 habe ich am 31.12.08 die Nebenkostenrechnung erhalten, indem es um eine Nachzahlung für Wasser von ca 2660€ geht.
Jetzt weigern sich alle Mietparteien diese Nachzahlung auf die Köpfe der Mietparteien umzulegen, weil sie der Meinung sind das ich das Wasser verbraucht habe, weil ich den Garten mit Trinkwasser bewässert habe. Ich soll jetzt die Nachzahlung alleine bezahlen.
Die Sache ist aber die, das ich die Gartenbewässerung schon seit meinem Einzug (2005) mit Trinkwasser mache. Erst im jahr 2007 wurde mir gesagt das ich dafür auch die Grundwasserpunpe der Nachbarn mitnutzen kann. Das habe ich dann auch einigemale getan, allerdings trozdem aus Bequemlichkeit zusätzlich weiter mit Trinkwasser gewässert.
Ich kann mir diesen enormen Wasserverbrauch im Jahr 2007 nicht erklären, da ich nichts anders gemacht habe wie die Jahre zuvor.Für diese 2660€ hätte ich 90 Tage lang (den ganzen Sommer) jeden Tag knapp 12 std. den Rasen sprengen müssen, um auf diese Summe zu kommen. Das ist fernab von der Realität.
Können mich die andern Mieter jetzt dazu "zwingen" die gesamte Nachzahlung zu übernehmen?
Ich bin der Meinung das ich diese unsummen an Wasser nicht verbraucht habe. Kann mir allerdings auch nicht erklären wo diese kosten herkommen. Genausogut hätte jemand die ganze Zeit einen Wasserhahn aufgedreht haben können oder ein defektes WC.
Im Mietvertrag steht das die Wasserkosten auf die Anzahl der Köpfe aller Mieter verteilt werden. Damit doch auch die Nachzahlung, wie in den Jahren zuvor, oder?
Wasserkosten pro Kopf - heftige Nachzahlung
Die anderen Mietparteien können tatsächlich darauf bestehen, dass für Gartenbewässerung vor Anwendung des Verteilerschlüssels eine Pauschale abgezogen wird, die dem Garteninhaber zur Last gelegt wird.
Andererseits muss der VM darauf achten, dass diese Verteilung im Mietvertrag des Garteninhabers beinhaltet ist, sonst bleibt er selbst darauf sitzen.
Die Beanstandung der anderen Mietparteien ist daher berechtigt, allerdings kann der VM Dich nur belangen, wenn in Deinem Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung besteht.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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--- editiert vom Admin
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Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Nein, so etwas steht nicht im Mietvertrag. Allerdings hat mich der Vermieter, anfang 2007, gebeten, doch in Zukunft das Wasser für den Garten vom Nachbarn aus dem Brunnen zu beziehen. Da das aber nur mit etwas Aufwand (Kabel zum Schacht für die Pumpe und gartenschlauch über den Hof zu meinem Garten verlegen) habe ich aus Bequemlichkeit oftmals immer noch mit Trinkwasser gewässert.
Jetzt meint der Vermieter das er gesagt hat ich SOLL das Wasser vom Nachbarn aus dem Brunnen benutzen. Damals klang es für mich so, das er mir das Anbieten würde, das ich ihre Pumpe mitbenutzen kann.
Kann er mich auf diese Sache "festnageln"?
Das alles ist nicht schriftlich festgehalten wurden.
Das gilt für den Fall, dass eine Partei den Garten mitgemietet hat oder das alleinige Nutzungsrecht hat und es keine separaten Wasseruhren gibt. Das gilt übrigens auch dann, wenn die anderen Mieter nachweisen können, dass der Gartenmieter im Sommer regelmässig einen Pool mit Frischwasser befüllt.
Habe ich in diesem Fall so verstanden. In anderen Fällen sind die Gartenpflegekosten i.d.R. doch sowieso auf alle umgelegt.
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"MfG
Susanne
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--- editiert vom Admin
Ja, das habe ich schon fast ein Jahr versuch rauszukriegen! Aber ich kann mir es nicht erklären. Die anderen Mieter sagen das bei ihnen nichts war. Kein Rohrbruch oder so.. Die Rechnung von 2008 ist auch wieder viel geringer. Ich bin Ende 2007 aus der Wohnung ausgezogen. Jetzt denken die natürlich alle: "Kaum isr der draußen, sinken die Kosten wieder. Also lag es an ihm! "
In meinem Mietvertrag steht:
Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen dürfen nach Maßgabe der Benutzungsordnung mitbenutzt werden: -Garten, -Garten vor der Wohnung
folgendes habe ich noch bei Internetratgeber Recht gefunden:
Gab es einen Wasserschaden und kann deshalb nicht genau abgerechnet werden, kann der Mindestwasserverbrauch pro Person und Haushalt geschätzt werden.
Kommt es zu unerklärlich hohem Verbrauch, muss der Vermieter beweisen, dass der Verbrauch nicht aufgrund eines undichten Rohrleitungssystems, eines defekten Wasserzählers, einer undichten Wasserentnahmestelle oder einer fehlerhaften Abrechnung oder Datenverarbeitung hervorgerufen wurde (LG Mannheim ZMR 89, 336).
Kam es zum Rohrbruch, muss der Vermieter die dadurch entstandenen Kosten tragen, die er gegebenenfalls schätzen muss.
Ist durch eine Leckstelle in der Wasserleitung Wasser ausgetreten und im Erdreich versickert, muss der Wasserverbrauch vom Mieter nicht bezahlt werden (LG Karlsruhe NJW-RR 90, 1271).
Mir fällt noch ein:
In dem Jahr 2007 ist eine Familie ausgezogen. Das ganze Jahr über stand die Wohnung leer. Es kann also genauso gut sein, das da z.B die Spülung geklemmt hat und die ganze zeit unbemerkt Wasser ablief.
Aber zu beweisen ist es nicht.
Dadurch das die Wasserkosten jetzt wieder normal sind, hat der Vermieter doch quasi bewiesen das es nicht an einem Rohrbruch oder so lag. Es könnte höchstens was in der leerstehenden Wohnung gewesen sein (Obwohl er gesagt hat das die Nachmieter der Leerstehenden Wohnung nichts dessgleichen bemerkt hatten), oder einer der Mieter muss diese Menge verbraucht haben.
--- editiert vom Admin
Muss ich denn jetzt beweisen das ich das Wasser nicht verbraucht habe?
Oder wird es wie gehabt auf alle Köpfe verteilt?
--- editiert vom Admin
Also irgendwas scheint mir da nicht rund zu sein!
2660,- € ist für 4 Parteien normalerweise in etwa der ganze Jahresverbrauch auch wenn jemand dabei noch seinen Garten giesst.
Würde mal den Vermieter auffordern das zu belegen wie er auf den Betrag kommt.
--- editiert vom Admin
So, hab mir jetzt alles schriftlich geben lassen und gesehen das es sich nur um eine Nachzahlung von 2660€ handelt. Davon sind ca. 2300€ Gesamtwasserkosten. Die Jahre davor waren es ca. 900€ Wassergesamt.
Das heißt das im Jahr 2007 ein Mehrverbrauch von ca.1400€ zu den Jahren davor.
In den Jahren 2005 und 2006 wurde die Summe auf 10 Köpfe verteilt, im Jahr 2007 waren es nur noch 6. (Eine Familie ist ausgezogen)
Also 4 Personen weniger und ein Anstieg der Wasserkosten um 1400€ im Jahr!
--- editiert vom Admin
Ich hatte die Unterlagen leider noch nicht alle vollständig vor mir liegen und musste mich auf angaben des Vermieters stützen. Er hatt es mir aber falsch gesagt. Das sind jetzt die richtigen Zahlen. Es ändert aber nichts an der Sache wie ich sie geschildert habe. Die anderen weigern sich diese 1400€ anteilig zu übernehmen und wollen das ich alles zahle.
--- editiert vom Admin
Das kann ich nicht ausschließen. Bleibt dennoch das Grundproblem!
Das kann ich nicht ausschließen. Bleibt dennoch das Grundproblem!
--- editiert vom Admin
ca. 380m³
--- editiert vom Admin
3,55€ je m³
Hallo!
Hat der VM vergessen das Abwasser und Oberflä chenwasser in den Jahren
vorher zu berechnen?
Das Wasser für den Garten trägt der VM,da du dessen Garten pflegst und
nicht deinen.,wenn es nur Rasen ist.Wenn du allerdings den Garten als
Nutzgarten benutzt und erntest Obst,Gemüse usw.dann hast du die Nutzung
und musst auch zahlen.
Diese Summe ist allerdings zuviel wenn du nicht täglich 20m/3 für eine
Poolfüllung benutzt.
Gruss Sammy1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Nein, Niederschlagwasser hat er immer mit aufgeführt, falls das gemeint war. Die 3,55€ setzen sich aus 1,10€ Trinkwasser und 2,45€ Abwasser zusammen. Die hat er die Jahre zuvor auch immer berechnet.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
OK- das erste Problem wäre gelöst, da man Frischwasser und Abwasser eigentlich separat aufführt.
Unabhängig davon trägt der Vermieter die Lasten von leer stehenden Wohnungen, beim Personenschlüssel muss er dabei abrechnen, als wäre die leere Wohnung mit einer Person belegt, auch für andere Postitionen,die nach qm abgerechnet werden, muss der VM die Kosten der leeren Wohnung(en) tragen.
Trotzdem ist zu ermitteln, woher der gestiegene Abwasserverbrauch kommt. Die anderen Mieter werden sich kaum weigern können, ihren Anteil zu bezahlen und die Kosten auf Dich abwälzen.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Ok, ich hab gedacht das ich es als Gesamtkosten aufführen kann. In der Nebenkostenaufstellung meines Vermieters steht auch nur der Gesamtbetrag aus Trinkwasser und Abwasser.
Mein Vermieter meint das er das Geld halt auf jeden Fall von uns Mietern bekommt. Nur es kann wohl sein das die anderen Mieter versuchen das Geld von mir einzuklagen.
Ich denke das es bei allen Mietern im Mietvertrag steht das die Wasserkosten geteilt werden oder? Wenn ja dann kann man Ihnen schon mal gar nichts. Wie wollen die auch beweisen wer was verbraucht hat wenn es nur einen Zähler gibt.
Würde mir da allerdings trotzdem mal Gedanken machen wo diese riesen Menge Wasser hingegangen ist.
Was mir jetzt da auch nicht ganz einleuchtet ist wie der VM das abrechnet. Handelt sich bei den Beträgen wirklich um zusätzliche Nachzahlungen oder rechnet der das Wasser generell nur 1x im Jahr ab?
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