Wechsel Vermieter/Kündigung mit Nachmieter

5. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
clae20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel Vermieter/Kündigung mit Nachmieter

Hallo zusammen,
wir wollen aus unserer Wohnung vor Ende der Kündigungsfrist von 3 Monaten ausziehen. Nämlich in einem Monat.
Unsere Hausverwaltung hat mir mitgeteilt, dass leider gerade das Hausverkauft wurde und der neue Besitzer eine neue Hausverwaltung einsetzen möchte.
Es gibt aber noch Probleme bei der Abwicklung des Kaufes. Weshalb sie nicht wissen, ob sie zuständig sind oder nicht.
Wir haben 8 sehr gute Nachmieter (gute Gehälter, bei guten Arbeitgebern) vorgeschlagen.
In unserem Mietvertrag haben wir einem Vermieterwechsel zugestimmt:

§ 19. Vermieterwechsel
Der Vermieter ist berechtigt, die ihm zustehenden Rechte und die ihm obliegenden Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag unter Anzeige an den Mieter auf einen Dritten zu übertragen, wobei jedoch gewährleistet sein muss, dass dem Mieter hieraus kein Nachteil erwächst. Der Mieter erteilt bereits jetzt seine Zustimmung zu einem Vermieterwechsel.


Wenn wir nun aber nicht frühzeitig aus dem Vertrag kommen, nur weil keiner Zuständig ist, wäre das für uns natürlich ein großer Nachteil.
Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen oder Entscheidungen auf die man sich berufen kann?
vielen Dank für jede Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

§ 19 regelt wohl den Fall, daß die Mieter an einen gewerblichen Zwischenmieter "verkauft" werden.
Daraus läßt sich für die anstehende Problematik kein Honig saugen.



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

In eurem Mietvertrag steht der Vermieter drin.
Dem sendet man die Kündigung zu (Einschreiben-Rückschein), solange es keine offizielle Mitteilung gibt, das der Vermieter gewechselt hat.

Der 'alte' Vermieter wird hier keine Kulanz-Kündigung mehr machen, der potentielle neue kann es noch gar nicht.


Ansonsten ist kein Vermieter verpflichtet euch früher aus den Vertrag zu entlassen als gesetzlich vorgesehen (in der Regel 3 Monate).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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