Kündigung Nachmieter Vermieter "geeignete Nachmieter"

18. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
James_22
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigung Nachmieter Vermieter "geeignete Nachmieter"

Hallo, ich habe mich selber schon mal informiert, aber komme bei meinem Anliegen nicht weiter.
Ich habe meinen Mietvertrag gekündigt, und habe eine Frist von 3 Monaten. Ich wohne in einer WG und jeder hat einen einzelnen Vertrag mit dem Vermieter.
So, jetzt habe ich das Problem, dass der Vermieter mir schriftlich gegeben hat, dass ich aus meinem Vertrag früher rauskomme, wenn ich einen "geeigneten Nachmieter" finde. Ich habe ein paar Anwärter, die mien Zimmer übernehemen wollen zu den gleichen konditionen. Ich werde es mir auch von diesen Personen schriftlich geben lassen, dass sie auch versichern, eine Aufenthaltsgenehmigung und ein festes Einkommen haben, um die Miete zu stämmen. Das waren u.a. meines Wissens nach die Kriterien, weshalb ein Vermieter meinen Nachmieter ablehnen darf. Nur das Problem ist, dass meine Mitbewohnerin, die nur bei 2 von ca. 15 Besichtigungen dabei war, weil sie es nicht wirklich interessiert, nur ein Mädchen in die Wohnung haben möchte, ich aber bis jetzt nur Zusagen von männlichen Kandidaten habe. Mein Vermieter hat mir gesagt, dass ihm das Verhalten von meiner Mitbewohnerin mir gegenüber egal ist und er einen Nachmieter nur akzeptiert, wenn meine Mitbewohnerin das ok gibt (sprich wenn die Person weiblich ist). Er hat dann noch gesagt, sobald mein Vertrag ausläuft, würde er aber auch nicht mehr drauf achten, wer in das Zimmer einzieht, da würde er dann auch einen männlichen Kandidaten "reinstecken", aber mir würde er es verweigern. Meine Frage ist, ob es rechtens ist, dass er mir das Verweigert, wenn er mir schriftlich zugesichert hat, ich darf einen "geeigneten Nachmieter" finden (es wäre unter anderem ein Assistenzt Arzt der mein Zimmer haben möchte), er aber jede männliche Person ablehen wird. (beim Untermieter hat er gesagt, würde er genauso verfahren)

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
ich aus meinem Vertrag früher rauskomme, wenn ich einen "geeigneten Nachmieter" finde


Die Kriterien, welcher Kandidat geeignet ist, bestimmt der Vermieter und nicht der Mieter.

Zitat:
Mein Vermieter hat mir gesagt, dass ihm das Verhalten von meiner Mitbewohnerin mir gegenüber egal ist und er einen Nachmieter nur akzeptiert, wenn meine Mitbewohnerin das ok gibt (sprich wenn die Person weiblich ist).


Da schreibst Du es selbst. Du musst eine Frau suchen. Warum lädst Du überhaupt Männer zur Besichtigung ein? Das ist doch reine Zeitverschwendung.

Zitat:
Meine Frage ist, ob es rechtens ist, dass er mir das Verweigert, wenn er mir schriftlich zugesichert hat, ich darf einen "geeigneten Nachmieter" finden (es wäre unter anderem ein Assistenzt Arzt der mein Zimmer haben möchte), er aber jede männliche Person ablehen wird.


Ja, darf er. Selbst eine Frau dürfte er ablehnen, wenn er sie für ungeeignet hält. Außer sie steigt in Deinen Vertrag ein, dann übernimmst Du jedoch das Risiko, wenn Dein Mieter die Miete nicht zahlt.

Du willst doch früher aus dem Vertrag raus, dann musst Du auch genau das tun, was der Vermieter von Dir will. Sonst klappt es eben nicht und der Vermieter sucht sich einen eigenen Kandidaten.



-- Editiert von Ver am 18.05.2015 11:18

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat:
Das waren u.a. meines Wissens nach die Kriterien, weshalb ein Vermieter meinen Nachmieter ablehnen darf.

Der darf ihn sogar ablehnen weil ihn die Haarfarbe nicht passt oder weil der Nachmieter die falsche Automarke fährt.

Welcher Nachmieter "geeignet" ist entscheidet der Vermieter und zwar ganz alleine nach seinen Kriterien.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
James_22
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Also wäre das Szenario das gleiche, wenn ich für 2 Monate nur einen Untermieterin hätte, welche in meinem Vertrag einsteigen würde, und nach den zwei Monaten, aus dem Zimmer wieder ausziehen würde ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von James_22):
Also wäre das Szenario das gleiche, wenn ich für 2 Monate nur einen Untermieterin hätte, welche in meinem Vertrag einsteigen würde, und nach den zwei Monaten, aus dem Zimmer wieder ausziehen (Kündigung Mietvertrag durch Mieter ) würde ?


Ja, auch bei einer Untermieterin musst Du das Einverständnis der Vermieterin haben und trägst noch das Risiko.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
James_22
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Okay, alles klar. Vielen Dank für die schnellen Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

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