Wie groß muß ein PKW Stellplatz sein?

19. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Samsky
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 35x hilfreich)
Wie groß muß ein PKW Stellplatz sein?

In unserer Wohnanlage sind 6 Mietparteien. Jede Partei hat ein eigenes Auto.Der Hof der Anlage ist in 7 PKW Stellplätze eingeteilt. Der Vermieter verlangt 15 € im Monat je Stellplatz. Aber die Stellplätze sind meines Erachtens 1. viel zu klein und 2. viel zu unpassend angelegt. Jeden Tag gibt es Streitereien wegen angeblichen Falschparkens seitens der Mieter.( damit alles reibungslos funktioniert müssen die Autos wahrlich wie die "Ölsardienen in der Büchse" stehen, sonst gibt es echt Platzprobleme.) Meine Frage nun: gibt es irgendwelche Vorschriften, wie groß ein PKW Stellplatz mindestens sein muss?
Für Eure Antworten besten Dank im Voraus!
Viele Grüße Samsky!




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

Hi,

ich denke ein Anruf beim lokalen Bauamt hilft da weiter.

Ich könnte mir vorstellen, dass dies in der jeweilligen Landesbauordnung, Gemeindeordnung bzw. eventuell sogar eine Stellplatzverordnung lokal festgehalten ist/gilt.

In Deutschland gibts doch für jeden Sch....Verordnungen und Gesetzte !

Allerdings halte ich € 15 als Stellplatzgebühr nicht für so dramatisch, da kann man, wenn man will, auch kleinere Einschränkungen in Kauf nehmen.

Darüber streiten mit dem VM wegen € 15,00 halte ich nicht für besonders klug, vorausgesetzt die Wohnung und das sonstige Umfeld ist ok und preisslich angemessen !

MFG


-- Editiert von barni gröllheimer am 19.07.2008 10:20:24

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49245 Beiträge, 17325x hilfreich)

Die Größe des Stellplatzes wird von den Bundesländern festgelegt (Garagenverordnung). Üblich ist jedoch eine Minimalgröße von 2,30m x 5,00m.

Für Stellplätze mit seitlichen Wänden oder Pfeilern sind größere Breiten vorgeschrieben.

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#3
 Von 
Samsky
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke für Eure Antworten!
Klar, es geht mir nicht um die 15€, sondern um den Haus-(Hoffrieden), es soll ja jeder zu seinem Recht kommen, aber dafür muss der Vermieter sorgen und eben dementsprechend die Stellplätze einteilen, dass jeder zufrieden ist. Und dafür braucht er eben irgendwelche Richtlinien (im wahrsten Sinne des Wortes).

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#4
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 106x hilfreich)

Wie groß sind denn die Stellplätze überhaupt?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2039x hilfreich)

Es müßte doch für jeden Mieter ein Stellplatz vorhanden sein. Oder sind da mehr Mieter als Plätze ?

Können denn die Mieter nicht in Eigeninitiative
die einzelnen Plätze durch Markierungen so trennen, dass jeder einen bestimmten Platz bekommt ?

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... vor kurzem ist so etwas bzgl. eines tg-stellplatzes entschieden worden. der fahrer eines mächtigen SUV hatte geklagt, weil sein stellplatz zu klein für die kiste war. er war der meinung, der vermieter hätte ihn auf das problem hinweisen müssen. das gericht hat das verneint - der fahrer hätte sich selbst überzeugen müssen. aber es ging eben um ein sehr großes auto und einen üblichen stellplatz.

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#7
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 106x hilfreich)

Hier der Klartext:

Ihr Mieter muss seinen gemieteten Parkplatz selbst prüfen
Die Mietparteien schlossen einen Mietvertrag über einen Tiefgaragenstellplatz. Der Mieter war Eigentümer eines schweren Geländewagens, eines Porsche Cayenne. Bereits fünf Tage später kündigte der Mieter jedoch fristlos. Daraufhin klagte der Vermieter den noch ausstehenden Mietzins ein. Der Mieter wendete jedoch ein, sein Fahrzeug sei zu breit und passe nicht in den Stellplatz. Der Vermieter erwiderte, dass er nicht zugesichert habe, dass der Wagen auf den Parkplatz passe.
Das Münchener Amtsgericht verurteilte den Mieter zur Zahlung der Miete. Die Kündigung hatte das Mietverhältnis nicht beendet. Es kam nicht darauf an, ob der Porsche Cayenne auf den Parkplatz passt. Der Mieter durfte sich auf eine dahingehende Äußerung des Vermieters nicht verlassen. Er musste selbst die Geeignetheit des Stellplatzes überprüfen. Bei einem Fahrzeug mit überdurchschnittlichen Abmessungen muss ein Mieter den Stellplatz vor Vertragsschluss inspizieren. Der Mangel war dem Mieter durch eigenes Verschulden unbekannt geblieben. AG München 423 C 11099/07

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#8
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Ist ja alles richtig was Ihr schreibt. Wir wissen aber immer noch nicht, wie groß dei Stellplätze bei Samsky sind.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Samsky
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 35x hilfreich)

Also, zwei der Stellplätze sind 2,30m x 5,00m, weitere drei sind 2,00m x 2,50m einer ist 2,30m x 4,00m und der kleinste 1,80m x 4,00m. Normaler Weise wäre es ja kein Problem, wenn jeder auf den anderen ein wenig Rücksicht nehmen würde, aber wir haben eben zwei Mieter, die meinen: "egal wie, hauptsache sie stehen und haben Platz zum ein- und aussteigen, und die anderen müssen eben wie die Sardinen parken." Ich bin der Hausmeister und merke wie jeden Tag das Klima unter den Mietern immer agressiver zu einander wird.Es sind 6 Mietparteien und eigentlich ist nur Platz für 5 Stellplätze da.Und so wie ich den Vermieter kenne, würde er am liebsten 7 Stellplätze daraus machen. :crazy:

-- Editiert von Samsky am 20.07.2008 23:26:41

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#10
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 106x hilfreich)

zwei der Stellplätze sind 2,30m x 5,00m,

Ist doch gut.


weitere drei sind 2,00m x 2,50m

Da dies Stellplätze im freien sind, dürften links und rechts keine Mauern sein, also das öffnen der Türen unproblematisch sein.


einer ist 2,30m x 4,00m und der kleinste 1,80m x 4,00m.

Das sind Smart, Lupo, usw...-Parkplätze, muß es auch geben.

Hat denn jeder bei euch nur große Autos?

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#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Bei uns gibt es eine Landes-Stellplatzverordnung, die regelt, wie breit bei "Neu"-Bauten die Parkplätze sein müssen.
Bei einer Erneuerung der Parkplatzdecke im Zuge einer anderen Baumassnahme, hat sich eine Eigentümerin telefonisch beim Bauamt beschwert und dann kam tatsächlich sofort einer und machte die Auflage, die Parkplätze breiter anzulegen (das war natürlich dann teuerer und aufwendiger, weil wir dadurch seitlich auf Gartengrundstücke mußten.
Im normalen Bestand gibt es nicht die Pflicht, diese zu verbreitern.

Ich würde jeweils auf den Vermieter verweisen - der ja eigentlich an friedlichen Mieter interessiert sein sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Ein normaler Mittelklassewagen ist oft schon 1,8 m breit. Wenn sauber geparkt wird, bleiben für den mittleren dann noch 20 cm zum Aussteigen.
Den Schlangenmenschen möchte ich sehen, der da rauskommt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

*weitere drei sind 2,00m x 2,50m*

Parkt man da senkrecht? Oder fahren diese Mieter Mopedrikscha?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

Relevant ist m.E. die Größe zum Abschluss des Mietvertrages. Zur Änderung verpflichtet ist der VM nur dann, wenn seinerzeit die Mindestgrößen unterschritten wurden.

In eurem Fall würde ich mich mit allen Mietern und dem VM zusammenraufen und eine pragmatische Lösung finden: der Besitzer mit dem kleinstem PKW erhält den kleinsten Platz, zahlt dafür auch weniger (10€) , die mit größeren PKW zahlen mehr (20€). DER VM erhält weiterhin den gleichen Mietzins, die mit kleinen Stellplätzen freuen sich über die Senkung und die mit größeren über stressfreis Parken :cheers:

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