Altkleidercontainer

16. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Holger Theiss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Altkleidercontainer

Hallo,
ich war entsetzt, als ich aus dem Urlaub kam, und 2 Altkleidercontainer bei mir platziert wurden. Diese stehen zwar auf dem Nachbargrundstück, sind aber sowas von häßlich und nehmen mir zusätzlich auch noch die Sicht weg. Des Weiteren stehen sie direkt an meinem Zaun
Darf sowas überhaupt sein?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)


Auf einer genehmigten Fläche: Ja, irgendwo müssen sie ja auch stehen. Du kannst mal bei der Gemeinde wg. des Aufstellortes nachfragen, aber da wird nichts zu machen sein.

Mit der Optik von Nachbargrundstücken (seien es nun Container, ungepflegte Grundstücke, hässlicherer Hausanstrich) muss man leider leben.

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#2
 Von 
Holger Theiss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich für deine schnelle Antwort.
War zwar nicht das, was ich hören wollte, aber ich werde dann mal bei der Gemeinde nachfragen, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40748 Beiträge, 14414x hilfreich)

Wenn die Container auf einem Privatgrundstück stehen, bedarf es normalerweise keiner Genehmigung.

wirdwerden

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12016 Beiträge, 4431x hilfreich)

Mal beim Nachbarn fragen, ob der die Aufstellung genehmigt hat!

Bei uns war es in der Weihnachtszeit Marotte, dass die Dingwer in einer Nacht und Nebelaktion einfach wild im Stadtgebiet illegal verteilt wurden.
Es gab weder für die "Betreiberfirma" noch für die Standorte eine Erlaubnis, ebenso wenig wurde auf Privateigentum, oder sonstiges Rücksicht genommen.

ABER, die Stadt hat keine Handhabe dagegen, solange von den Containern keine Gefahr ausgeht.


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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40748 Beiträge, 14414x hilfreich)

Genau diese Ansicht von Spatenklopper deckt sich wohl bundesweit deckend mit der Rechtslage. Hab ich gestern durch Zufall im Regionalfernsehen gesehen. Wenn der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat, ist das okay. Und wenn er was dagegen hat, dann muss sich der Eigentümer drum kümmern. Den Nachbarn geht es nichts an.

Jedenfalls bedarf es keiner Aufstellungsgenehmigung durch die Gemeinde.

wirdwerden

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#6
 Von 
Holger Theiss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Schönen Dank für die Antworten.
Ich bin aber trotzdem dem Meinung, daß ein gewisser Abstand zum Nachbarn eingehalten werden muß. Zwischen meinem Zaun und den Containern ist nicht mehr als 10 cm Platz.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Ob für diese Container eine Abstandspflicht gilt erfährt man aus der Landesbauordnung, Nachbarschaftsgesetz, Gemeindeordnung, Bebauungsplan, ...


Ohne jedwede Regelung kann der Conatiner auch mit 0 cm Abstand dort stehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#8
 Von 
Holger Theiss
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nichts dergleichen in irgendwelchen Gesetzen entdeckt.
Ich denke, daß ich damit jetzt leben werden muß, auch wenn es schwer fällt.
Werde eine Wand hinziehen, damit ich die häßlichen Dinger nicht mehr sehe.

Danke nochmals für Eure Antworten.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Natürlich muss man sich das genehmigen lassen, wenn man Altkleider sammelt.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die rechtliche Grundlage.
Mehr dazu aus MV:
http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/abfall/info_abfall/anzeige_53_55.htm

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