Hallo,
ich war entsetzt, als ich aus dem Urlaub kam, und 2 Altkleidercontainer bei mir platziert wurden. Diese stehen zwar auf dem Nachbargrundstück, sind aber sowas von häßlich und nehmen mir zusätzlich auch noch die Sicht weg. Des Weiteren stehen sie direkt an meinem Zaun
Darf sowas überhaupt sein?
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Altkleidercontainer
Auf einer genehmigten Fläche: Ja, irgendwo müssen sie ja auch stehen. Du kannst mal bei der Gemeinde wg. des Aufstellortes nachfragen, aber da wird nichts zu machen sein.
Mit der Optik von Nachbargrundstücken (seien es nun Container, ungepflegte Grundstücke, hässlicherer Hausanstrich) muss man leider leben.
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Ich bedanke mich für deine schnelle Antwort.
War zwar nicht das, was ich hören wollte, aber ich werde dann mal bei der Gemeinde nachfragen, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt.
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Wenn die Container auf einem Privatgrundstück stehen, bedarf es normalerweise keiner Genehmigung.
wirdwerden
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Mal beim Nachbarn fragen, ob der die Aufstellung genehmigt hat!
Bei uns war es in der Weihnachtszeit Marotte, dass die Dingwer in einer Nacht und Nebelaktion einfach wild im Stadtgebiet illegal verteilt wurden.
Es gab weder für die "Betreiberfirma" noch für die Standorte eine Erlaubnis, ebenso wenig wurde auf Privateigentum, oder sonstiges Rücksicht genommen.
ABER, die Stadt hat keine Handhabe dagegen, solange von den Containern keine Gefahr ausgeht.
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Genau diese Ansicht von Spatenklopper deckt sich wohl bundesweit deckend mit der Rechtslage. Hab ich gestern durch Zufall im Regionalfernsehen gesehen. Wenn der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat, ist das okay. Und wenn er was dagegen hat, dann muss sich der Eigentümer drum kümmern. Den Nachbarn geht es nichts an.
Jedenfalls bedarf es keiner Aufstellungsgenehmigung durch die Gemeinde.
wirdwerden
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Schönen Dank für die Antworten.
Ich bin aber trotzdem dem Meinung, daß ein gewisser Abstand zum Nachbarn eingehalten werden muß. Zwischen meinem Zaun und den Containern ist nicht mehr als 10 cm Platz.
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Ob für diese Container eine Abstandspflicht gilt erfährt man aus der Landesbauordnung, Nachbarschaftsgesetz, Gemeindeordnung, Bebauungsplan, ...
Ohne jedwede Regelung kann der Conatiner auch mit 0 cm Abstand dort stehen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Habe nichts dergleichen in irgendwelchen Gesetzen entdeckt.
Ich denke, daß ich damit jetzt leben werden muß, auch wenn es schwer fällt.
Werde eine Wand hinziehen, damit ich die häßlichen Dinger nicht mehr sehe.
Danke nochmals für Eure Antworten.
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Natürlich muss man sich das genehmigen lassen, wenn man Altkleider sammelt.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die rechtliche Grundlage.
Mehr dazu aus MV:
http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/abfall/info_abfall/anzeige_53_55.htm
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