Fussballspielen in einer Spielstrasse

4. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Biofred
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 68x hilfreich)
Fussballspielen in einer Spielstrasse

Ich habe folgendes Problem!
In meiner Strasse wird Fussball gespielt (eigentlich gebolzt !)
Die Strasse ist eine Spielstrasse.
Ich habe nix gegen normale Spiele Skaten, Hockey, usw. aber das gebolze gegen eine Wand bzw. Garagentor geht mir doch auf den Senkel! Vorallem weil ich in Mitleidenschaft gezogen werde. Sei es das der Ball auf mein Grundstück fällt und dann die Jungs einfach ohne meine Erlaubnis über den Zaun steigen um sich den Ball zu holen. Sei es das sie gegen meinen Zaun bolzen.
Wir haben nicht unweit von unserer Strasse einen Bolzplatz (würde sich super zum Spielen eignen) und einen Spielplatz (ca. 500m und ca.800m) von unserer Strasse entfernt. Da braucht man nicht einmal Tor aufstellen weil die schon vorhanden sind.
Komischer Weise wird nie gespielt wenn die Autos der Nachbarn in der Strasse stehen.
Muss ich mir das gefallen lassen ?




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Carsten.Boll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 35x hilfreich)

Hi Praktikant,

ich glaube der Sinn einer Spielstrasse ist, dass Kinder dort spielen können.
Sprechen Sie doch einmal mal
mit den Kiddy´s............

CU
CB

23x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Biofred
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 68x hilfreich)

Hallo CB,
hab ja nie was gegen spielen gesagt ! Von mir aus bauen die auch eine Sandburg auf der Spielstrasse ! Aber muss man das Gebolze auf einer Spielstrasse hinnehmen ! Ist eine Spielstrasse = Fussballplatz ?
Reden bringt nix, die Kinder sind nicht einsichtig (machen es dann erst recht um einen zu ärgern)

CU

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#3
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 89x hilfreich)

Sind nicht sogar auf dem Spielstraßenschild fußballspielende Kinder? Doch, hab eben nachgesehen.

Ich seh eigentlich nur einen, der nicht einsichtig ist und meint, mit seinen paar Quadratmetern gleich das ganze Viertel gekauft zu haben.
Und Kinder von vornherein für böse hält.

Wie alt waren Sie eigentlich, als Sie auf die Welt kamen?

13x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 228x hilfreich)

Also, ich kann es schon verstehen, wenn das Fußballspielen bzw. das Gebolze gegen Wände und Zäune nervt. Zumal in der Nähe dafür extra ein Bolzplatz errichtet wurde.

Biofred sschrieb zudem ja EXTRA, dass alles andere, was die Kinder in der Spielstraße veranstalten, für ihn absolut okay ist! Deswegen verstehe ich nicht, wie man jemanden gleich als soetwas wie einen "Kinderfeind" hinstellen muss.

@Biofred: Hast Du mal versucht, mit den Kindern in ein Gespräch zu kommen?

9x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Biofred
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 68x hilfreich)

Hab mich auch mal schlau gemacht !
Es ist keine Spielstrasse in der ich wohne sondern ein verkehrsberuhigte Strasse !

Im Volksmund heißt es immer Spielstrasse!

Ich bin kein Kinderfeind - hab ja auch nix gesagt wie einer der Jungs in meinen Garten sprang (ohne meine Erlaubnis bzw. er hat nicht gefragt ob er den Ball haben kann).
Oder bei meinen Rosen die Blüten abgeschossen werden.
@Feenkind:
Ich muss nochmals mit den Kindern bzw. Jugendlichen reden und auf deren Einsicht hoffen - wahrscheinlich muss ich mal mit Ihnen auf den Bolzplatz oder Spielplatz zum Fussballspielen gehen.

@amtsmeier:
9 Monate war ich alt wie ich auf die Welt kam.
Haben aber nie auf der Strasse Fussball gespielt sondern wir sind immer auf den Fussballplatz gegangen.
Es ist halt bequem einfach vor der Haustüre zu spielen ?!
Durch das Gebolze wird Alles in Mitleidenschaft gezogen (Gartenmauer dort bröckelt der Putz, geparkte Autos usw.)
Wenn ein Schaden entstanden ist dann will es doch keiner gewesen sein. Dann gibt es doch nur Ärger.

Deshalb nochmal meine Frage:
Ist in einer Verkehrsberuhigten Zone Fussballspielen erlaubt ?

22x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt:

1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.

3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be oder Entladen.

-------------------------------------------------

Je nach Alter der Kinder sind diese nicht einmal Schadensersatzpflichtig.

Eine andere Möglichkeit, als mit den Eltern ins Gespräch zu kommen, damit diese Einfluss auf die Kinder nehmen können, sehe ich hier nicht.

-----------------
"Betrogen wird nur der, der es verdient.

"Vertraue!" spricht das Herz, "Misstraue!" der Verstand."

-- Editiert von spaghetti am 05.11.2004 13:01:20

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 484x hilfreich)

Sprich am besten mal mit den Eltern. Dann wissen sie bescheid und wenn etwas von den Kindern zerstört wird, haben die Eltern ihre Sorgfaltspflicht verletzt und müssen dafür haften. Gegen den Lärm wirst Du wohl nix machen können.

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Biofred
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 68x hilfreich)

Kinderspiele sind erlaubt !
Nach Allgemeinen Verständnis geht es bei Kinderspielen um das Spielen von Kindern bis ca. 14 Jahren, z.B. um das Fahren mit Dreirädern und Rollern, um Hüpfen und Fangen nicht aber um Fussball oder Tennis !

Also ist Fussball nicht zu lässig ?!

18x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Ich würde mir einfach einen Hund zulegen der den Garten bewacht.

Ich bezweifle, dass die Kinder je wieder über den Zaun steigen.

Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.

Kinder sind halt Kinder!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Also wenn es zu Lärmbelästigung kommt, würde ich doch mal mit den Eltern ins Gespräch kommen. Alles muss man ja auch in der verkehrsberuhigten Zone nicht hinnehmen.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"Sprich am besten mal mit den Eltern. Dann wissen sie bescheid und wenn etwas von den Kindern zerstört wird, haben die Eltern ihre Sorgfaltspflicht verletzt und müssen dafür haften. Gegen den Lärm wirst Du wohl nix machen können."

Die Antwort ist natürlich absoluter Quatsch.

Haftbar sind maximal die Kinder, eine Verletzung der Sorgfaltspfllicht ist hier meiner Meinung nach nicht zu erkennen, da die Kinder vor dem Haus spielen und ja wohl kaum den ganzen Tag angekettet werden können!!

Meine neues Auto würde ich in dieser Straße lieber nicht parken...

Gruß Tommy

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
whammon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich kam per Zufall auf die Seite und muss leider feststellen, dass es sich bei der Anfrage von Praktikant um meinen eigenen Sohn und andere Kinder handelt.

In meiner Kindheit wohnte ich einer Genossenschaftssiedlung mit 30 Familien. Dort durften wir Kinder am Nachmittag und am frühen Abend ohne Probleme im Garagenbereich spielen, auch Fußball spielen.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen von Garagen umgegebenen "Wendehammer", wo unsere Kinder (sie sind derzeit 14 Jahre alt) bis vor 2 Jahren Fußball spielen konnten, bis der Ärger begann.

Wir haben ihnen mittlerweile abgewöhnt, auf Garagentore zu schießen. Und was die Autos betrifft: Zwei Autos sind zerkratzt, darunter meines, aber nicht von den Fußball spielenden Söhnen, sondern von Kleinkindern, die u.a. mit ihren Fahrrädern an den Autos entlang schrammen - soll ich mich deswegen aufregen? Oder über Bobycars oder über Kleinkinder, die lärmen?

An sich haben hier zwei Beiträge die Sachlage richtig umschrieben:

Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt:

1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.

3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be oder Entladen.

-------------------------------------------------

Je nach Alter der Kinder sind diese nicht einmal Schadensersatzpflichtig.

Eine andere Möglichkeit, als mit den Eltern ins Gespräch zu kommen, damit diese Einfluss auf die Kinder nehmen können, sehe ich hier nicht.

Schade, dass die Sache seit zwei Jahren so hochgespielt wird und wir betroffene Eltern wie die Schwerverbrecher ("Aufsichtspflicht" etc.) dastehen.

Und noch ein Wort zu unserem Bolzplatz: Es sind dort viele fragwürdige Exeistenzen. Unser Sohn wurde bereits bestohlen und ein anderer Nachbarssohn blutig geschlagen. Das ist keine Alternative.

Kurzum:
Ich habe Verständnis, wenn sich jemand aufs Examen vorbereiten muss und Ruhe braucht (dann kann man das generell sagen), aber ein wenig Verständnis erwarte ich doch. Eine verkehrsberuhigte Zone oder Spielstraße ist auch für Kinder und Heranwachsende da...

SCHADE!!! :(

9x Hilfreiche Antwort

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