Hundestress - Wer muss den Zaun errichten?

25. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
ShepherdLover
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Hundestress - Wer muss den Zaun errichten?

Hallo,

wir haben seit der Anschaffung unserer altdeutschen Schäferhündin Zoff mit unserem Nachbarn, der von der Straße aus gesehen links von uns sein Grundstück mit Einfamilienhaus hat.

Besagter Nachbar hat einen kleinen Hund (Malteser) seit 8 Jahren. Dieser ist ein notorischer Kläffer. Immer, wenn wir in den Garten rausgehen, die Nachbarshunde von gegenüber seinem Grundstück rumlaufen oder jemand mit Hund die Straße rauf geht...er kläfft. Und er ist sehr laut.

Wir haben uns in all den Jahren aber nie beschwert.

Vor einigen Jahren hatten wir eine Katze, die mal draußen angeleint lag. Sein Hund sprang über seinen Minizaun (vielleicht 30 cm hoch, auch großmaschig), jagte unsere Katze, die ihm dann eins auf die Schnauze gab. Tage später zum zweiten Mal dasselbe. Jedes Mal lief er dann jaulend bei uns auf und ab, weil er nicht zurückfand.

Jetzt haben wir uns Juni letzten Jahres eine altdeutsche Schäferhündin (Mischling) angeschafft, mit der wir im Hundeverein trainieren und uns auf die Prüfung (Hundeführerschein, praktisch) vorbereiten.

Der Zoff fing an, als wir sie als kleinen Welpen im Garten laufen ließen. Der Nachbarshund fing an zu kläffen und wurde teilweise richtig hysterisch, einmal ist sie dann an den Zaun (NICHT rübergesprungen) und hat laut zurückgekläfft. Daraufhin riss er Sprüche, unser Hund bräuchte einen Maulkorb, er hätte Angst um seine Kinder, wir müssen einen 2m-Zaun bauen.

Wir haben dann das Gespräch mit ihm gesucht, ihn dann gebeten, seinen Kläffer auch ins Haus zu nehmen, woraufhin er sich umdrehte und ging. Am nächsten Tag, als mein Vater mit meinem Hund Gassi ging, kam er mit seinem Auto an sie ran, drückte neben ihnen das Gaspedal durch (in einem verkehrsberuhigten Bereich) und bremste erst, als er die Kinder auf der Straße sah.

Damit fing das an. Sie ließen den Hund draußen kläffen, ließen ihn auf unser Grundstück pinkeln und groß machen und einmal, als die Labradore eines Nachbarn kläfften und Sonja völlig ruhig blieb, brüllten sie über das ganze Grundstück "Ihr Hund hat gebellt! Der war das!".

Dann erzählen sie auch Geschichten, ihr Hund sei traumatisierte, weil er von meinem kleinen Bruder geärgert worden sei, was völliger Blödsinn ist. In Gesprächen mit anderen Nachbarn erzählen sie stolz, wie gut ihr Kleiner ihr Revier verteidigt.

Als ich dann ihre Tochter in flagranti erwischte, wie sie ihren Hund auf unser Grundstück machen ließ, habe ich sie darauf angesprochen. Am nächsten Tag wurde ein Schild aufgestellt und seitdem war Ruhe.

Wir lassen unseren Hund stets nur angebunden in den Garten oder an einer 4-5m Schleppleine. Heute aber passierte es.

Ich war mit ihr im Garten, sie abgeleint und lag im Schatten, als der Nachbarshund wieder anfing, laut zu kläffen. Daraufhin schoss sie durch die Büsche an den Zaun und fegte da auf und ab. Aber. Sie hat weder gebellt, noch hat sie gebissen/geschnappt und sie hat auch nicht versucht, darüberzusteigen. Sie ist wirklich nur auf und ab da, während ihr Hund geschnappt und gekläfft hat. Aber bei einem kleinen Malteser stört es wohl keinen.

Allerdings hat unser Hund nicht gehört. Ich muss dazu sagen, dass sie nicht aggressiv ist (was Nachbarn und Ungeübte gern laut von sich geben). Sie ist ein unsicherer Hund, was leider auch erblich kommt (Mutter ist Suisse Blanc Mischling) und wir arbeiten seit Monaten daran, mit Besserung. Sie bellt nicht mehr Kläffern zurück, zieht aber bei kleinen Hund (gleichgroße Hunde interessieren sie kaum), weshalb wir im Bogen um Leute gehen und meist im Wald spazieren gehen. Vor Corona war das Training auch intensiv und wir hatten sowohl einen privaten, als auch im Verein.

Nun hat der werte Nachbar eben verlangt, dass wir einen Zaun bauen müssen und sein Hund wegen unserer Hündin "pissig" sei.

Unser Garten ist viereckig, die rechte Seite wurde komplett mit einem stabilen Zaun eingefriedet. Wir leben in Niedersachsen. Nun meine Frage, wie das aussieht.

Ist nicht er verpflichtet, seinen Garten an der rechten Seite (zu unserer Seite) einzufrieden? Er hat das nie gemacht, hatte wie gesagt nur einen winzig kleinen, wo ein Kleinkind drübersteigen könnte, und sein Hund kam zweimal in unseren Garten.

Wir hatten auch schon mal Stress, weil sie damals, als sie eingezogen sind, ihre Garage zum Teil auf unser Grundstück platziert hatten. Dann gab es Zoff, als mein Vater da einmal zum Vermessen lang ging, und als er sagte, wir könnten das ja mal vermessen und alles auf unserem Grundstück wird eingerissen, war Ruhe.

Was können wir da machen? Was unseren Hund angeht, arbeiten wir da wie gesagt bereits seit Monaten dran und auch mit Fortschritten. Wir wissen, wie wir mit ihr umzugehen haben und absolvieren wie gesagt in einigen Tagen die praktische Prüfung.

Ich würde mich sehr über euren Rat freuen und bedanke mich an der Stelle bei allen, die so weit gelesen haben. :)

LG

-- Editiert von ShepherdLover am 25.06.2020 15:52

-- Editiert von ShepherdLover am 25.06.2020 15:54

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von ShepherdLover):
Der Nachbarskind fing an zu kläffen und wurde teilweise richtig
hysterisch,

Zitat (von ShepherdLover):
Ich war mit ihr im Garten, sie abgeleint und lag im Schatten, als der
Nachbarskind wieder anfing, laut zu kläffen.

Da würde ich mal das Jugendamt informieren wegen der Verhaltensstörung.



Zitat (von ShepherdLover):
Ist nicht er verpflichtet, seinen Garten an der rechten Seite (zu unserer Seite) einzufrieden?

Euer Hund stellt offenbar keine Gefahrenquelle dar, also bleibt nur das übliche. Da müsste man mal schauen, welche Vorgaben für die Grundstücke gelten - das erfährt man in der Regel beim Amt vor Ort.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ShepherdLover
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da würde ich mal das Jugendamt informieren wegen der Verhaltensstörung.


Hey, das ist die Autokorrektur meines Macs. Ich meine natürlich Nachbarshund. :)

Bezüglich der anderen Sache. Er argumentiert ja, unser Hund könnte über seinen Zaun kommen. Das gilt ja auch offensichtlich für seinen Hund. Können wir da nicht verlangen, dass er den Zaun da zieht?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von ShepherdLover):
Er argumentiert ja, unser Hund könnte über seinen Zaun kommen.

Irrelevant



Zitat (von ShepherdLover):
Können wir da nicht verlangen, dass er den Zaun da zieht?

Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Der Nachbar wird da nicht kooperativ sein, von daher solle man zuvor mal schauen wer das zu was verpflichtet ist, damit dann auch die richtig Munition da ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ShepherdLover
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, danke. Ich kenne mich auf dem Gebiet nicht aus, hatte gehofft, dass es da "einfacher" zu klären ist.

Also soll ich hier zum hiesigen Amt gehen, bezüglich der Grundstücke nachhaken und ggf. dann einfordern, dass er sein Grundstück rechts einfriedet?

Oder müssen wir es so belassen und den Zoff weiter hinnehmen? Das Gebelle des Hundes geht auch ziemlich auf den Wecker, wenn wir im Garten (mit Schleppleine) trainieren. Übrigens rennt sie auch nicht ständig rüber, bellen aus dem Garten heraus tut sie nie. Nur jetzt heute ist sie rübergeschossen.

Sein Hund aber rennt ständig an den Minizaun, wenn wer von uns in den Garten geht. Sie lassen ihn aber kläffen, Argument "er verteidigt sein Revier" oder "er mag unseren Hund nicht" (was auch wohl für die Labradore gilt oder auch die Katzen hier).

Noch eine Frage. Wenn er verlangt, wir müssten einfrieden, weil unser Hund rüberklettern könnte, käme er damit durch oder nicht? Wir möchten uns rechtlich absichern. Alles gefallen lassen müssen wir uns ja wohl nicht, oder?

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#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 265x hilfreich)

Wenn ihr nicht zur Einfriedung verpflichtet seid, dann müsst ihr keinen Zaun ziehen.
Solange der Hund nicht tatsächlich in den Nachbarsgarten gelangt ist das wumpe.

Ich würde trotzdem einzäunen. Für den Hund ist es doch viel besser, wenn er sich frei bewegen kann.

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#6
 Von 
ShepherdLover
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Wenn ihr nicht zur Einfriedung verpflichtet seid, dann müsst ihr keinen Zaun ziehen.
Solange der Hund nicht tatsächlich in den Nachbarsgarten gelangt ist das wumpe.

Ich würde trotzdem einzäunen. Für den Hund ist es doch viel besser, wenn er sich frei bewegen kann.


Also, wenn ich das richtig gelesen habe. Gilt in Niedersachsen die Rechtseinzäunung. Wir haben die rechte Seite eingezäunt. Die hintere Seite des Grundstücks ist komplett eingefriedet (Pferdekoppel sowie Zaun eines Nachbarn). Nur die linke Seite (bei ihm seine rechte) ist nicht eingefriedet.

Wir würden unseren Hund auch gerne frei rumlaufen lassen, aber seinetwegen lassen wir sie an der Schleppleine, nur heute hatte ich sie abgeleint bei dem warmen Wetter draußen liegen. Rübergerannt ist sie nie und wie gesagt heute auch nicht.

Darum möchte ich herausfinden, ob er in der Verpflichtung ist. Sonst schreibe ich aber dem hiesigen Amt und frage da nach. Dann dürfte wahrscheinlich auch Ruhe sein, wenn er den Zaun zieht. Sein Hund kommt nicht rüber und unsere auch nicht.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von ShepherdLover):
Also soll ich hier zum hiesigen Amt gehen, bezüglich der Grundstücke nachhaken und ggf. dann einfordern, dass er sein Grundstück rechts einfriedet?

Ja, so würde ich das machen.

Wo bei ich eher eine E-Mail schrieben würde ...



Zitat (von ShepherdLover):
Wenn er verlangt, wir müssten einfrieden, weil unser Hund rüberklettern könnte, käme er damit durch oder nicht?

Naja, die Hellseher sind noch in Quarantäne ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ShepherdLover
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, danke. Dann schreibe ich da einmal hin. Mal schauen, was daraus wird.

Wünsche euch allen dann noch einen schönen Tag! :)

LG

PS: Das Thema darf gern geschlossen bzw gelöscht werden.

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