Lärm durch schwerhörigen Nachbar

24. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
isarindianer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärm durch schwerhörigen Nachbar

Ich wohne seit 1978 in der Wohnung in der ich wohne. Die Mieterin über mir ist sehr alt und mittlerweile schwerhörig.
Deshalb dreht sie den Fernseher volle Kanne auf. Mich jedoch stört das Gewumme, Gebrumme..... dass von oben kommt. Ich muss mittlerweile mein TV-Gerät lauter stellen, damit ich mein Programm verfolgen kann.

Ich habe die Nachbarin darauf hingewiesen. "Ja und?" bellte sie mich an.
Laut Hausverwaltung muss ich diesen Lärm dulden.Ab 22h kann ich Ruhe verlangen.
Ich sehe das nicht so.

Was kann ich tun? Darf ich Miete mindern? MUSS ich diesen Fernsehlärm akzeptieren?

Isarindianer

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Hi,

rufen Sie das Ordnungsamt an - das ist dafür zuständig und entscheidet im Zweifelsfall, was zulässig ist. In § 117 OwiG steht jedenfalls nirgends, daß Lärm vor 22 Uhr grundsätzlich zulässig sei.

Gruß vom mümmel

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4x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Laut Hausverwaltung muss ich diesen Lärm dulden.Ab 22h kann ich Ruhe verlangen.
Ich sehe das nicht so.


Das siehst du auch richtig: Zimmerlautstärke ist zu allen Tageszeiten einzuhalten. Viele meinen, dass außerhalb der Ruhezeiten beliebig gelärmt werden könne. Die Hausverwaltung scheinbar auch

Hier ein Text aus dem Internet (die Quelle und die Gänsefüsschen lass ich auch mal weg :-))


Zimmerlautstärke kennen
Wird Musik gespielt oder der Fernseher in einer Lautstärke betrieben, dass er außerhalb des Zimmers noch deutlich in der Nachbarwohnung wahrnehmbar ist, ist „Zimmerlautstärke" sicherlich überschritten. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg (317 T 48/95 ) setzt Zimmerlautstärke aber nicht voraus, dass sich die Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes beschränkt und überhaupt keine Geräusche zum Nachbarn dringen. Erst wenn die Lautstärke über das hinaus geht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
und mittlerweile schwerhörig.

Was heißt das ?
Wie lange geht das denn schon so ?



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Fernseher haben auch Klangeinstellmöglichkeiten, so kann man den Bass runterregeln. Oft ist durch weniger Bass Sprache sogar besser verständlich und das Wummern in deiner Wohnung nimmt ab.

Sprich doch noch mal mit deiner Nachbarin, die kennt bestimmt diese Einstellmöglichkeit bei ihrem Fernseher nicht.


Gruß

Uwe


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ein Kopfhörer würde ebenfalls Abhílfe schaffen.


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Spricht mit ihren Kindern oder Enkel. Die älteren Menschen werden kaum Fehler eingestehen oder zugeben schwer zu hören.
Die sollen einen Kopfhörer kaufen.

Miete mindern kann man auch, jedoch muss man schon nachweisen das es Krach gibt.

Die Zimmerlautstärke gilt den ganzen Tag.

Uwe

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