Guten Abend,
ich habe eine grundsätzliche Frage, zu der ich komischerweise keine konkrete Antwort finde.
(*) Der Flug wurde am Reisetag mehrmals aufgeschoben und nach einer Wartezeit von 12h storniert. Ein Ersatzflug über dieselbe Fluggesellschaft wurde erst 2 Tage später angeboten. Aufgrund der kurzen Urlaubsdauer (sechs Tage) musste der komplette Urlaub abgesagt werden.
Für diesen Fall würde ich gerne (wahrscheinlich ist es leider vielen anderen ähnlich ergangen) wissen, ob die folgenden Ansprüche nebeneinander geltend gemacht werden können:
1) Rückerstattung der gebuchten Flugtickets. (Verlief in unserem Fall durch das Online-Formular der Gesellschaft problemlos.)
2) Entschädigung laut Fluggastrechteverordnung der EU, Art. 7 Abs.1a: Bei einer Verspätung oder Flugausfall (+ weiterer Bedingungen - siehe Verordnung, die aber im obigen Fall erfüllt sind) können je nach Distanz zum Urlaubsort 250 Euro bis 600 Euro pro Passagier geltend gemacht werden.
Auch hier wird ein "Entschädigungs" - Online Formular bereitgestellt, um diese Ansprüche geltend zu machen, Jedoch muss unter folgendem Punkt ein Häkchen gesetzt werden:
Zitat:Durch Aktivieren dieses Kontrollkästchens bestätigen Sie, dass Sie keine Rückerstattung von Ihrem easyJet-Ticket beantragen. Wenn Sie Anspruch auf eine Rückerstattung von Ihrem easyJet-Ticket haben, da Sie nicht mit easyJet geflogen sind, gehen Sie bitte zu Buchung verwalten.
Das kann nicht rechtens sein, oder? Als Bürger hat man für den oben skizzierten Fall (*) entweder Anspruch auf Rückerstattung der Tickets oder der Entschädigung nach Fluggastrechteverordnung aber nicht auf beides?
Das Einreichen eines formlosen Schreibens auf Entschädigung an die Service Mail der Gesellschaft wird mit Verweis auf das "Entschädigungs" - Online Formular beantwortet.
3) Im Fall (*) sind weitere Kosten entstanden, wie die Stornierung der Ferienwohnung, gebuchter Parkplatz über den Urlaubszeitraum am Flughafen etc. Sind diese Kosten von der Fluggesellschaft zu erstatten? Hierzu ist nichts in der Fluggastrechteverordnung der EU zu finden.
Viele Grüße