DHL vernichtet beschädigtes Paket und Nachfrage

10. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kenarso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL vernichtet beschädigtes Paket und Nachfrage

Hallo zusammen,
Ich habe das erste mal ein Problem mit DHL und dies ist folgendes:
Paket (Ugewicht 3,9 Kg) enhielt zwei Bücher, die in der Originalverpackung von Buchhändler geblieben ist (Also so, wie der Buchhändler es selbst versendet hat), dazu noch eine Karte mit 20,-€.
Das Paket wurde extra zusätlich versichert.
Das Paket wurde in der Filiale ohne Beanstandung oder HInweise über "unvorteilhafte" Verpackung entgegengenommen. Laut Sendungsverfolgung Ist das Paket sowohl im Start, als auch im Zielpaketzentrum abgearbeitet worden. Erst danach wurde es als beschädigt deklariert (einen Tag nach Bearbeitung im Zielpaketzentrum).
Ohne weitere Information flatterte dann ein Brief von DHL ins Haus, indem sie lapidar mitteilten, dass das Paket laut ihren AGB nicht ordnungsgemäß verpackt gewesen sei, wodurch die Beschädigung herrühre. Da das Paket sehr stark beschädigt worden sei, habe man es vernichtete. eine Erstattung sei nciht möglich wegen der verkehrten Verpackung.

Mal ganz ehrlich, darf DHL einfach so Sachen vernichten? Es ist doch weiterhin mein Eigentum, ob beschädigt oder nicht.
Außerdem wurde mir durch die Verncihtung jeglcihe Möglichkeit genommen zu beweisen, dass es ordnungsgemäß verpackt war.


Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt?






10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 528x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19231 Beiträge, 10349x hilfreich)


Zitat:
Mal ganz ehrlich, darf DHL einfach so Sachen vernichten?

In den AGB heißt es:
Unverwertbares oder verdorbenes Gut oder Sendungen im Sinne des
Abschnitts 2 Abs. 2 Ziffer 2 (= Sendungen von denen Verletzungsgefahr ausgeht) und 4 (= unzureichend verpackte Gefahrstoffe) kann DHL sofort vernichten.


Wenn das Paket durch die Beschädigung "unverwertbar" geworden ist (= wertlos), dann darf DHL es nach den eigenen AGB sofort vernichten.
Die Frage ist also, wer über die Wertlosigkeit einer beschädigten Sendung entscheidet und was ist, wenn DHL und Kunde unterschiedlicher Ansicht über den Wert einer Sendung in beschädigtem Zustand sind. Im Zweifelsfall wird DHL nämlich beweisen müssen, dass die Sendung durch die Beschädigung tatsächlich wertlos geworden ist.
Sollte DHL tatsächlich (wie auch immer) nachweisen können, dass die Sendung nach der Beschädigung wertlos war, dann wird man die Rückgabe des beschädigten, wertlosen Paketes wohl nicht durchsetzen können. Wertlose, beschädigte Pakete muss DHL nämlich nicht transportieren (weder zum Empfänger noch zum Absender zurück).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8602 Beiträge, 4097x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Das Paket wurde in der Filiale ohne Beanstandung oder HInweise über "unvorteilhafte" Verpackung entgegengenommen.
Die Filiale muss die Verpackung auch nicht prüfen! Du alleine bist für die Verpackung verantwortlich!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn das Paket durch die Beschädigung "unverwertbar" geworden ist (= wertlos), dann darf DHL es nach den eigenen AGB sofort vernichten.

Und das liest Du wo heraus? Inwiefern handelt es sich bei unzureichend verpackten Büchern um Gefahrstoffe oder inwiefern geht von diesen eine Verletzungsgefahr aus?

Wären die AGB so weit gefasst, wir Du es hier interpretierst, dann würden sie durch die Inhaltskontrolle fallen.

Zitat (von drkabo):
Sollte DHL tatsächlich (wie auch immer) nachweisen können, dass die Sendung nach der Beschädigung wertlos war, dann wird man die Rückgabe des beschädigten, wertlosen Paketes wohl nicht durchsetzen können.

Selbst wenn man zu diesem Schluss käme: Für den Schadenersatzanspruch des Kunden ist das unerheblich und wenn DHL sein eigenes Beweismittel vernichtet, dann ist das deren Problem.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19231 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat:
Und das liest Du wo heraus?

Aus des AGB: Unverwertbares oder verdorbenes Gut oder Sendungen im Sinne des Abschnitts 2 Abs. 2 Ziffer 2 und 4 kann DHL sofort vernichten.
https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-express-national-07-2015.pdf
(Seite 2, linke Spalte, etwa in der Mitte)

Zitat:
Wären die AGB so weit gefasst, wir Du es hier interpretierst, dann würden sie durch die Inhaltskontrolle fallen.

Ich habe nicht interpretiert, sondern zitiert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Sorry, habe das "oder" überlesen.

Dann würde ich mal sagen, dass das ganz schwer durch die Inhaltskontrolle fällt. Insbesondere wegen der fehlenden Definition des "unverwertbar" (§307 Abs. 1 Satz 2 BGB ). Wer definiert, ob etwas unverwertbar ist? DHL wird kaum einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen.

Und wenn es dabei zur Vernichtung von Beweismitteln für einen Schadenersatzanspruch kommt, dann sind wir auch noch bei §307 Abs. 2 Nr. 2 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kenarso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, nach den Antworten die ich hier gelesen habe komme ich für mich zu folgendem Schluss:
Ob in den AGB steht, dass sie je nach Schaden das Pakt vernchiten dürfen oder nicht, es ist und bleibt mein Privateigentum. Und das darf niemand außer mir vernichten, es sei denn ich übertrage ihm diesen Auftrag (was ich mit dem Einverständnis der AGB getan habe). Ob der Inhalt wertlos ist oder nciht, kann nur ich selbst entscheiden. Denn eventuell hat der Inhalt einen Wert für mich, den DHL gar nciht fassen und/oer wissen kann.
Sollte der Inhalt jedoch so zerstört sein, dass DHL davon ausgehen kann das es tatsächlcih nicht mehr wert ist (verbrennen, schreddern), dann sind sie nciht in der Lage zu beurteilen ob das Paket korrekt verpackt war. In allen anderen Fällen kann es für mich noch von wert sein. Hier müssen sie Rückfragen. Sollte nach den Berechnungen von DHL das aber zu überhöhten Kosten führen, dann dürfen sie solche Waren nicht befördern!
Ich werde einfach die Beweise der Vernichtung einfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19231 Beiträge, 10349x hilfreich)

Im Prinzip richtig.
Das kleine aber feine Problem liegt (leider auch) in der Definilition von "wertlos". In den AGB von DHL, denen man zugestimmt hat, steht nicht das Wort "wertlos", sondern "unverwertbar". "Unverwertbar" meint "würde bei einer öffentlichen Auktion nach Abzug der Auktionsgebühren 0,00€ bringen".
Ideelle Werte ("Erinnerungsstück an meine verstorbene Oma") oder Zweckbestimmungen ("wird noch als Beweisstück für einen Prozess gebraucht") spielen keine Rolle.
Von daher ist die Aussage Denn eventuell hat der Inhalt einen Wert für mich, den DHL gar nciht fassen und/oer wissen kann. kritisch. Es geht halt nur um den objektiven monetären Sach-Wert, nicht um den Wert für den Kunden.
Richtig ist, dass DHL beweisen muss, dass das Paket "unverwertbar" war.
(Beispiel: Ich verschicke in einem DHL-Paket eine Glasflasche mit Wasser, welches der Papst bei seiner letzten Audienz gesegnet hat. Die Flasche zerbricht, das Wasser läuft aus. Die Scherben sind unverwertbar - DHL darf vernichten. Die Tatsache, dass es sich sich um Wasser aus dem Vatikan handelte und der Papst die Flasche mal in der Hand hatte und für mich ein unwiederbringliches Erinnerungsstück an meinen letzten Besuch in Rom war, spielt keine Rolle.)

Zitat:
Ich werde einfach die Beweise der Vernichtung einfordern.

Ich würde eher Beweise für die Unverwertbarkeit des Pakets und den Zustand vor der Vernichtung einfordern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kenarso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier muss ich leider wiedersprechen, da nicht bei jedem Paket das versendet wird davon ausgegangen werden kann, dass es sich um eine "Ware" handelt.
Privatpersonen versenden auch Pakete mit Inhalten, die nicht verkauft worden sind sondern verschenkt werden.
Eine definition, was denn das was "übrig" bleibt bei einer Auktion einbringen würde ist vollkommener Nonsens, da der Inhalt ja schon von vornehereinb keinen "Wert" haben könnte.
Also damit kommt DHL nciht durch, denn es belibt wetierhin die Frage offen, wer definiert was noch verwertbar ist und was nicht.
Das kann letztlcih nur der Inhaber/Eigentümer und niemand anderes.
Aber gehen wir doch mal von meinem Fall aus. Welche Möglichkeiten gibt es denn einen Weltaltlas so zu zerstören, das er nicht mehr verwertbar ist?
Da gib tesnciht wirklich viele und zu allen fällt mir nur ein, das da jemand grob fahrlässig gehandelt hat.
Selbst wenn ich den Atlas ohne Verpackung aus einem Meter höhe fallen lasse ist er noch zu gebrauchen und ist verwertbar. Zumindnest für mich als Eigentümer. Ebenfalls die darin enthaltene Karte mit den 20,-€ Auch dies würde, wenn ich sie aus 10 Metern auf den Boden fallen lassen keine Schaden erleiden, der sich als nicht mehr verwertbar ausweist. Das gleiche gilt für das darin enthaltene Taschenbuch.
Welche Zerstörungsarten bleiben denn nun noch offen, dass diese Inhalte als nicht mehr "verwertbar" definiert werden können?
Mir bleibt da nur verbrennen und schreddern zur Auswahl. Nun ja, oder eventuell Unfall(LKW fährt in See oder Fluss) oder grobe Fahrlässigkeit (aus versehen in den Altpapier Container geworfen). Doch in allen Fällen muss entweder die abgeschlossen Transportversicherung greifen, oder aber der Verursacher dafür geradestehen.
Allein mit der Aussage dass das Pakt nciht korrekt verpackt worden sei ist das Thema ja nicht erleidgt. In den ersten Fällen würde der Inahlt nciht so zerstört werden das er nciht mehr verwertbar ist. Und wenn ich das auf meine Kosten zurückhaben will ist das ja mein Hobby.
In den anderen Fällen wird es DHL schwerfallen fürden zu beweisen dass das Paket nicht ordnungsgemäßt verpackt war.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19231 Beiträge, 10349x hilfreich)

Sie müssen die drei folgenden Fragen strikt trennen:
- Wann darf DHL was vernichten?
- Wer muss was beweisen?
- Was muss DHL als Schadensersatz zahlen?

Um obiges Beispiel fortzusetzen:
Wenn Sie einen wertvollen Wein (1898er Château Migraène, 10000€ pro Flasche) als versichertes DHL-Paket verschicken, und die Flasche geht kaputt, dann darf DHL die Reste vernichten, weil sie unverwertbar sind.
DHL muss beweisen, dass die Reste unverwertbar waren.
Wenn DHL das nicht beweisen kann, muss DHL die Reste herausgeben.
DHL muss beweisen, dass die Flasche unzureichend verpackt war.
Wenn DHL das nicht beweisen kann, muss DHL 10000€ Schadensersatz zahlen.
Wie DHL beweisen kann, dass die Verpackung unzureichend war, wenn das Paket vernichtet ist, ist allein das Problem von DHL.
Der Kunde muss beweisen, dass die Flasche überhaupt in dem Paket war.

Zitat:
Hier muss ich leider wiedersprechen, da nicht bei jedem Paket das versendet wird davon ausgegangen werden kann, dass es sich um eine "Ware" handelt.
Privatpersonen versenden auch Pakete mit Inhalten, die nicht verkauft worden sind sondern verschenkt werden.

Auch verschenkte Ware hat ja einen monetären Wert.
Wenn ich Dir eine Flasche 1898er Château Migraène schenke, dann ist der Wert ja auch 10000€ (und nicht 0€, weil es ein Geschenk ist).
Aber wenn ich von vornherein wertlose Sachen verschicke, dann wäre der Schadensersatz tatsächlich 0€. (Beispiel: Meine kleinen Kinder malen gerne Bilder für Oma, die 500km entfernt wohnt. Ab und zu werden die gesammelten Bilder in ein kleines Paket gepackt und zu Oma geschickt, damit die eine Freude hat. Wenn so ein Paket wegkommt, dann ist der Wert und damit der Schadensersatz tatsächlich 0€ bzw. der Materialwert von Altpapier, obwohl meine Kinder da viel Arbeit investiert haben und es für Oma einen extrem hohen emotionalen Wert hat. Rein monetär sind die Bilder halt wertlos)

Was ich tun würde:
- DHL auffordern, den Schaden zu ersetzen. Dabei beweiskräftige Unterlagen für den Inhalt des Pakets beifügen. (Wenn man nicht beweisen kann, was in dem Paket drin war und wie viel es wert war, dann kann man ohnehin alles weitere Vorgehen vergessen.)
- Die Herausgabe des beschädigten Pakets fordern und gleichzeitig ankündigen, dass man nach Herausgabe das Paket und die Verpackung einem vereidigten Sachverständigen vorlegen möchte, um die Angemessenheit der Verpackung zu prüfen.

Ich bin mir relativ sicher, dass DHL dann plötzlich doch zahlen möchte.


-- Editiert von drkabo am 12.03.2016 10:39

-- Editiert von drkabo am 12.03.2016 10:40

Signatur:

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