Hallo,
ich habe 09/09 im 5. Monat meinen Sohn im Krankenhaus verloren.
Eine Hebamme, die erst ab 11/09 in diesem Krankenhaus wieder beschäftigt wurde (vorher Erziehungsurlaub), verschaffte sich Einblick in meine Akte + spricht mit anderen Menschen über meine nicht mehr vorhandene Schwangerschaft.
Direkt zu meinem Mann z.B. (ihr Ex!!!)
Obwohl er mehrmals bat das Thema nicht anzuschneiden, ist es ihr liebstes!!
Habe mich nun persönlich + 2x schriftlich im Krankenhaus beschwert.
Mir wurde zugestimmt, dass die Dame die Schweigepflicht nicht ganz ernst genommen hat und man wollte mir ihr reden..
Zeit vergeht...die Dame sei angeblich schon längere Zeit krank + kein Gespräch deshalb bisher..
Einen Anwalt können wir uns nicht leisten, aber ich sehe auch nicht ein, dass diese Frau mit ihrer bösen Zunge durchkommt.
Hat jemand ein Idee??
Bringt eine Anzeige bei der Polizei etwas?
Steht mir Schadensersatz zu?? Sie kann doch nicht nach eigenem Ermessen Informationen aus dem Krankenhaus in die Öffentlichkeit tragen???
Wir sind leider noch voller Trauer und irgendwie ohnmächtig..
Vielen Dank für alles
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Hebamme verletzt Schweigepflicht - Schadensersatz?
quote:
Wir sind leider noch voller Trauer und irgendwie ohnmächtig..
Mein Beilied.
Ich kann nur erahnen was in euch vorgeht ...
Da ist eine solche Verhaltensweise der Ex natürlich besonders belastend.
Ich weis nicht wie es bei euch finanziell ausssieht, würde euch aber raten einen Anwalt zu konsultieren.
quote:
verschaffte sich Einblick in meine Akte + spricht mit anderen Menschen über meine nicht mehr vorhandene Schwangerschaft
quote:
Obwohl er mehrmals bat das Thema nicht anzuschneiden, ist es ihr liebstes!
Gibt es hierfür Zeugen außer euch?
Insbesondere könnte es ein Problem werden, die Einsichtnahme in die Akte zu beweisen. Hier könnte die Ex Argumente bringen, das sie die Kenntnise aus anderen Quellen hat.
Gegen die Ex kann man unter Umständen zivilrechtlich vorgehen (strafbewehrte Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, unterlassungsklage). Dies sollte von einem Spezialisten in die Wege geleitet werden.
Bezüglich des Krankenhauses und dessen Verhaltensweise könnte man den Träger anschreiben und/oder die Krankenkasse und den Landesbeauftragten für Datenschutz.
Hier macht sich ein Schreiben vom Anwalt natürlich auch etwas besser als ein einfacher Brief von Otto Normalbürger.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Hallo,
Zeugen haben wir nicht.
Aber sie nannte meinem Mann z.B. die Schwangerschaftswoche, in der unser Sohn verstarb...und nicht mal mein Mann hat das so im Kopf. Diese Information konnte sie z.B. nur aus meiner Akte haben.
Sie erzählte es den gemeinsamen Kindern. Setzte meinen Mann schon im Oktober (arbeitet aber erst seit 1.11. wieder im K-Haus) unter Druck, er möge es den Kindern sagen, ansonsten würde sie es tun!!!
Es sei ja ihr "Recht + ihre Pflicht" als Mutter ... blablabla...Schweigepflicht trifft für sie nicht zu...total arrogant.
Hatte das Gespräch mit der zuständigen Pflegedienstleitung und dem Leiter der Klinik.
Mir wurde eine schriftliche Stellungnahme versprochen...
Aber wie wir heute erfahren haben, ist die gute Frau wieder schwanger und somit können sie mehr als eine Abmahnung dieser Frau ja nicht geben, da sie in der Schwangerschaft nicht kündbar ist.
Und über eine Abmahnung wird sie nur lachen...man kann ihr ja eh nichts...
Die Tochter hat mir auch schon erzählt, dass ihre Mutter nicht möchte, dass ich ein Baby bekomme...böse Schlange..genau aus diesen Gründen wollte ich nicht, dass diese Frau etwas über meine Krankengeschichte erfährt!!
Mich ärgert es nur so, da man mir im Krankenhaus versprochen hatte, dass sie keine Informationen einsehen kann...Schlag ins Gesicht!
Werde wohl weiterhin dem Krankenhaus unangenehm auf die Nerven gehen müssen...
Darf man einen Leserbrief in der Zeitung veröffentlichen??
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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Deshalb auch der Rat zum Weg über den Anwalt.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung heist z.B. so weil man dort für den Fall der Wiederholung (also nochmaliges Sprechen über den Fall) eine Strafzahlung (in der Regel 5100 EUR) fordert und dies dann auch im Falle des Falles gerichtlich durchsetzen kann.
Das ist schon ein anderes Kaliber als eine Abmahnung vom Arbeitgeber.
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Abmahnung dieser Frau ja nicht geben, da sie in der Schwangerschaft nicht kündbar ist.
Auch Schwangere sind abmahnbar und kündbar ... die Daten aus einer Patientenakte breit zutreten, das dürfte eng für die werden.
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Darf man einen Leserbrief in der Zeitung veröffentlichen??
Davon würde ich abraten wenn konkrete Details genannt werden, denn hier könnte dann eingewendet werden, das das Opfer selbst die Geschichte breitgetreten habe.
Eine sehr anonoymisierte Form wäre hier anzuraten.
Desweiteren ist halt die Frage was das bringen soll außer einer kurzzeitigen Aufmerksamkeit. Das Grundproblem, die geschwätzige Ex, ist damit ja nicht beseitigt.
Vorrangiges Ziel sollte es sein ihr schlicht juristisch den Mund zu stopfen.
Eine direkte (anwaltliche) Ansprache der Verantwortlichen dürfte da etwas mehr Bewegung bringen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Danke!
Datenschutzbeauftragten von Nds. werde ich auf jeden Fall kontaktieren.
Zudem werde ich noch den Schriftverkehr an die Datenschutzbeauftragte vom Krankenhaus und auch der Geschäftsführung als Kopie zukommen lassen.
Dachte wirklich, dass sie in der Schwangerschaft nicht kündbar ist!!
Mit dem Leserbrief war auch nur so eine Idee - ertrage den Gedanken nicht, dass sie mit ihrer Boshaftigkeit durchkommt und uns in der Trauerphase nicht zur Ruhe kommen lässt...
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Es kommt darauf an wie schwerwiegend der Fehler ist.
Jemandem der stiehlt wird auch ein Schwangerschaft nichts nutzen.
Wie weit die Geschichte mit der Krankenakte zur Entlassung führen könnte kann im Rahmen diese Forums natürlich nicht vorhersagen.
Zeig ihr die Zähne und lass dich nicht unterkriegen !
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Ich werde am Ball bleiben...
Der Chef der Gyn meinte auch im Gespräch, dass das Krankenhaus sich von Mitarbeitern trennen kann, die sich nicht an die Regeln halten..aber sie wird bestimmt beim Gespräch sagen, dass ich lüge und ihr eins auswischen will.
Sie hat mich vor 2 Jahren mal angegriffen + gewürgt und da habe ich nichts unternommen...und sie machte sich ewig darüber lustig..und diesmal kann ich nicht darüber hinwegsehen...sie kennt überhaupt keine Grenzen mehr...und das Versterben meines Sohnes zu thematisieren + zu verbreiten, bricht mir ein zweites Mal das Herz!
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quote:
aber sie wird bestimmt beim Gespräch sagen, dass ich lüge und ihr eins auswischen will.
Das befürchte ich auch, deshalb auch die Frage nach Zeugen. Denn ohne Zeugen wird es schwierig ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Es ist auch egal, ob sie sagt, ich würde lügen...Ich sage die Wahrheit!
Sollen die Kinder mit 6 + 4 befragt werden? Mein Verlobter, der mit ihr die Kinder hat? Alles zu verworren und genau deshalb bat ich ja darum, dass diese Dame nichts erfährt!!
Mir ist es wichtig, dass sie merkt, das sie nicht alles mit mir/uns machen kann.
Und die anderen 2 Hebammen (die mich im Khaus betreuten), die ich mit Namen benennen konnte, werden bestimmt auch nicht erfreut sein, zum Personalgespräch geladen zu werden...
Warte nun die Reaktion vom Krankenhaus ab..
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--- editiert vom Admin
Freiwillig habe ich dieses Krankenhaus nicht aufgesucht - der Rettungsdienst lieferte mich dort ein.
Und ich betone es gerne nochmal:
Sie arbeitete erst wieder ab 11/09 im Khaus und ich war 09/09 dort!
Die Akte sollte im Archiv sein und sie keinen Zugang haben...
Gespräche über Patienten seien lt. ihrer Kollegin nur zur Übergabe und im täglichen Krankenhausbetrieb erlaubt - nach über 1 Monat dürfte keiner mit ihr darüber reden!
Und sie wusste es schon Mitte Oktober und kannte Einzelheiten!!
Mein Mann hat das Thema nicht gewählt - sie rief immer an und wollte darüber reden!!
Von uns wusste sie auf jeden Fall nichts...und wir haben auch nicht darum gebeten mit ihr darüber zu sprechen!!
Und ich finde schon, dass ein Schaden entsstanden ist...
Wir hatten nach der Beisetzung am 20.11. für uns einen großen Teil der Trauer bewältigt und dann kommt diese Frau und will jede Woche mit meinem Mann darüber reden und uns nicht zur Ruhe kommen lassen!!
Für mich sind es emotionale Schäden!
Erzählt den Kindern das mein Kind tot ist..nur ich oder mein Mann hätte das Recht dazu gehabt.
Niemand anderes!!
Und davon lasse ich nicht ab - sie hatte absolut kein Recht es den Kindern zu sagen, geschweige noch meinen Mann laufend anzurufen. Mehrmals bat er darum, dass sie nicht anrufen soll oder auch das Thema nicht anzuschneiden - ihr ist es egal!
Und wenn sie sagt, sie hat mit einer Kollegin über mich gesprochen und sich dann meine Akte geschnappt - ist für mich die Schweigepflicht gebrochen worden! Sie hat gezielt Informationen über mich eingeholt - und ich kann mich nicht erinnern sie oder das Krankenhaus von der Schweigepflicht entbunden zu haben!!!
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--- editiert vom Admin
Ihr ist es egal, was mein Mann sagt.
Es zählt nur ihre Meinung...
Als Strafe sieht er die Kinder bestimmt mal wieder nicht..und mein Mann muss immer brav nicken..so schlimm es ist..für Außenstehende auch jetzt schlecht zu verstehen...
Er sagte jedes Mal, dass sie das Thema lassen soll - interessiert sie nicht..sie stritt z.B. über Schweigepflicht an der Haustür...meint, dass das nicht für ihre Kinder gilt...ich konnte alles von der Straße aus hören.
Ich hatte im Krankenhaus laufend Alpträume, dass sie meinem Sohn etwas antut ...sie gehört zu der Sorte Frau, die später vor einem steht und sagt "ich hab ihm noch zum Abschied die Beine gebrochen" und bin seit dieser Woche in psychologischer Behandlung..
Genau wegen dieser Alpträume habe ich mich noch im Krankenhaus an ihre Kollegin gewandt, die auch sagte, dass sie darüber gar nicht sprechen dürfen und die Akte ins Archiv wandert.
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