Schmerzensgeld gegen Zahnarzt nach misslungener Wurzelbehandlung?

12. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Silverblade117
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld gegen Zahnarzt nach misslungener Wurzelbehandlung?

Hallo liebe Community,

ich habe da ein ziemliches Problem: 2013 wurde bei mir eine Wurzelbehandlung an einem Backenzahn durchgeführt. Bei so einer Behandlung werden aus dem Zahn ja u.a. Nerven gezogen. Irgendwann kam dann der Punkt, an dem der Doc meinte "So, jetzt sind alle Nerven raus." Daraufhin platzierte er die Stabilisatoren für den Wiederaufbau des Zahns (so kleine Stäbchen sind das). Als er diese platzierte, verspürte ich einen höllischen Schmerz im Zahn, der sich über den gesamten Kiefer erstreckte, und den ich sogar bis in den Kopf spürte. Ich habe bis heute wirklich noch nie etwas vergleichliches gespürt, es war einfach nur die Hölle. Natürlich gab ich dem Doc das Handsignal und schrie auch sofort auf, da der Schmerz so plötzlich einsetzte. Der meinte dann nur total aufmüpfig "Jetzt komm mal runter, die Nerven sind raus, da kann gar nichts weh tun" und machte freudig weiter. Der Schmerz erstreckte sich noch über einige Minuten weiter, ließ zum Ende der Behandlung hin jedoch nach.

Einige Wochen später begann ich, erst leichte Zahnschmerzen an jenem Zahn zu verspüren, die nach ein paar Monaten zunehmend schlimmer wurden. Hier das Problem: ich leide unter einer psychologisch diagnostizierten Angststörung. Aufgrund dessen (und wegen der Tatsache an sich) hinterließ die Behandlung bei mir eine Art "traumatische" Erfahrung, weshalb es mir nicht möglich war, in der darauffolgenden Zeit einen Zahnarzt zu besuchen. Klingt blöd, ist aber tatsächlich Teil meines Krankheitsbildes. Vor ca. 2 Monaten wurden die Zahnschmerzen dann ganz extrem. So schlimm, dass es sich kaum noch aushalten ließ. Ich nahm täglich mehrere Ibu-Profen ein (teilweise bis zu 10 Tabletten à 400mg), da mir dies lieber war, als wieder zu einem Arzt müssen. Aber letzte Woche hatte ich das dann einfach satt. Bin also zu einem neuen Zahnarzt gegangen und ließ ihn mal drüberschauen. Und was sagt das Röntgenbild? Richtig: die Nerven im Zahn wurden nie vollständig beseitigt, wie es die ursprüngliche Behandlung im Jahre 2013 aber eigentlich vorgesehen hatte. Über die Zeit hat sich der Nerv dadrin zudem stark entzündet, was auch meine langfristigen Zahnschmerzen erklärt.

Aufgrund dieser Fehlleistung des Zahnarztes war ich also nicht nur einem extremen Schmerz während der Behandlung ausgesetzt, sondern erlitt auch bleibende Schäden psychischer und physischer Natur. Für meinen Zahn ist es jetzt natürlich zu spät, da kann so nichts mehr gerettet werden. Natürlich mies für einen Backenzahn, Kauen auf der linken Seite kann ich für den Rest meines Lebens also vergessen.

Jetzt möchte ich den Zahnarzt bzw. seine Praxis gerne auf ein Schmerzensgeld verklagen. Meine Sorge dahinter ist jedoch, dass ich 3 Jahre danach ja gar nicht beim Zahnarzt war. Angenommen also ich wäre recht zeitnah nach der Behandlung gegangen, hätte man da vielleicht ja noch etwas retten können. Trotzdem ist der Fehler des Zahnarztes ja nicht abzustreiten. Wie sieht das in diesem Fall aus? Hätte ich überhaupt eine Chance, diese Anklage durchzukriegen?

Meine psychische Krankheit kann natürlich nachgewiesen werden, und der Fakt, dass die Behandlung eben so deutlich daneben ging, wird von einer anderen Praxis unterstützt (und könnte ggf. natürlich auch durch einen Gerichtsmediziner bzw -gutachter nachgewiesen werden).

Also, wie sieht das aus? Würde ich eine solche Anklage durchkriegen?

Ich hoffe wirklich, dass die Sache möglichst schnell geklärt wird (da ich den betroffenen Zahn erst ziehen lassen will, sobald das Verfahren durch ist, da er ja als "Beweismittel" gilt).

Vielen vielen Dank schonmal im Vorraus!

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3 Antworten
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#2
 Von 
Silverblade117
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
im Ernst?? Nach 3 Jahren? Wie wollen Sie das beweisen und jetzt noch dokumentieren??? Ist denn die psychische Erkrankung ursächlich durch die Zahnbehandlung entstanden? Warum haben Sie nicht schon 2013 etwas unternommen?
Es gibt doch bestimmt Anwälte, die auf Medizinrecht spezialisiert sind - die kosten natürlich auch Geld!
E.


Nein, die Erkrankung besteht von Geburt an. Und 2013 habe ich noch nichts unternommen, da ich noch minderjährig war und die eigentlichen Folgen der schlechten Behandlung (bzw. die extremen Zahnschmerzen) erst vor 2 Monaten eingesetzt haben. Beweisen kann ich es jedoch, da ein Bericht vorliegt, in dem von einer vollständig und erfolgreich abgeschlossenen Wurzelbehandlung gesprochen wird. Dies umfasst auch die Entfernung sämtlicher Nerven des Zahns. Durch ein Röntgenbild kann nachgewiesen werden, dass die Nerven eben nicht entfernt wurden.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17244 Beiträge, 9505x hilfreich)


Zitat:
Also, wie sieht das aus? Würde ich eine solche Anklage durchkriegen?


Ohne einen auf Medizinrecht und/oder Arzthaftung spezialisierten Anwalt: Nein.
Solche Fälle sind weder für "Eigenleistung" (Klage ohne Anwalt) noch für eine Beratung in einem Online-Forum geeignet.
Ersteres weil es bei solchen Fällen auf Details ankommt und die Prozessführung dementsprechende Erfahrung voraussetzt (die man als Amateur nicht hat), letzteres weil eine Beratung die EInsicht in alle Unterlagen voraussetzt, was in einem Forum nicht möglich ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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