Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall - Thoraxprellung

12. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Paddy000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall - Thoraxprellung

hallo,

ich hätte mal eine frage bezüglich Schmerzensgeld nach verkehrsunfall.

wir wurden heute in einen verkehrsunfall verwickelt.

sind auf einer einspurigen bundesstraße gefahren. an einer kreuzung mit ampel sind wir mit 70 km/h (70 erlaubt) über die grüne ampel geradeaus gefahren. aus der entgegenkommenden richtung kam ein linksabbieger (hatte auch grün, dennoch wartepflichtig ... logisch), hatte uns gesehen, wurde langsamer und beschloss im letzten moment, es doch noch zu versuchen. fazit: crash.

etwa 20 - 30 sekunden nach dem aufprall habe ich keine luft bekommen, ich dachte "jetzt ist es vorbei mit mir". habe röchelnd und keuchend auf dem beifahrersitz gesessen. dann ging es irgendwann wieder. aber alleine das gefühl, das ende stehe bevor.

wurde dann vom notarzt vor ort untersucht und dann ins krankenhaus gebracht. diagnose: Thoraxprellung, habe schmerzen an brustbein, schlüsselbein und rechtem knie.

2 tage krankgeschrieben, vorerst, wenn die schmerzen nicht abklingen, wird es wohl noch länger.

kann nicht tief einatmen, meinen oberkörper bewegen. wenn ich im auto sizte, habe ich ein komisches gefühl. sowohl als fahrer als auch als beifahrer. ich vermeide es möglichst, in ein auto zu steigen. total verunsichert.

jetzt wollte ich fragen, mit wieviel schmerzensgeld ich rechnen kann und wie ich mein recht auf dieses geltend machen kann.

danke schonmal für die hilfe

gruß
Paddy

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33341 Beiträge, 17413x hilfreich)

Hi,

im Web gibt es Tabellen mit Schmerzensgeldurteilen - suchen Sie halt nach was Vergleichbarem...Das Einklagen von Schmerzensgeld erfolgt übrigens zunächst auf eigene Kosten. Und auch ein erfolgreich eingeklagtes Schmerzensgeld erhält man nicht unbedingt - liegt der Verklagte unter der Pfändungsfreigrenze, hilft auch kein Gerichtsvollzieher.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Sie sollten einen Anwalt einschalten. Die Kosten muss der Schädiger erstatten.

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Paddy000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

okay, wieso eine teilschuld?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Dass mit der Teilschuld geht selbstverständlich vollkommen fehl.

Wie soll Sie als Beifahrer eine Teilschuld an dem Unfall treffen? Dies ist vollkommen abwegig.

Ihre Ansprüche könenn gar nicht tangiert werden.

Die Schilderung des Sachverhalts lässt auch keinen Anlass an eine Teilschuld Ihres Fahrers zu glauben (was 666-66 wohl meinte).


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Paddy000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

ich sehe auch keinen punkt, weshalb wir eine teilschuld erhalten können.

waren nicht zu schnell unterwegs, hatten grün, haben natürlich gebremst. Fahrzeug war verkehrssicher (u.A. Sommerreifen mit 7,5 mm Profil), Fahrer war nüchtern und hatte kein handy in benutzung.

ich habe im internet schon solche tabellen gefunden, jedoch nichts, was meinen verletzungen nahe kam. deshalb wollte ich fragen, ob jemand solche infos in der hinterhand hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Am besten rufts du einen rechtsanwalt an und gehst dann mit den erforderlichen Unterlagen da hin.
Diese entstehenden Kosten werden von der gegenerischen versicherung getragen, wenn du absolut schuldlos bist- oder eben von der versicherung des Autos (fahrers).

Ich hatte vor jahren etwas ähnliches und der Anwalt hat das super gemacht. Ich dachte zuerst auch, ich müsse in Vorkasse treten oder ähnliches. Nix davon .
Der Anwalt macht das schon, auch die ärztlichen Schreiben etc.... er hilft dir.

Gute Besserung und es wird ein Weilchen dauern, bis da was kommt, Gut Ding braucht Weile :-)

Liebe Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Bei Schemrzensgeld sollte man nicht selbst rumdoktern wenn der Anwalt ohnehin bezahlt wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Paddy000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

einen anwalt wollte ich sowieso kontaktieren. dachte nur, ein paar vorab infos zu bekommen bezüglich höhe der summe.

fahrer war übrigens mein vater. und da wir sowieso vollrechtsschutzversichert sind ist alles kein problem.

vielen dank für eure hilfe :)

gruß
Paddy000

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1171x hilfreich)

Keine Ahnung worum immer alle so scharf auf Schmerzensgeld sind. Der Fragesteller sollte tatsächlich erst einmal unter „Schmerzensgeldtabelle" googeln und mal schauen, was er erwarten kann. Mir ist klar, dass man als Betroffener einen anderen Blickwinkel hat, aber ich würde mal schauen, was es bei ambulanter Behandlung von Prellungen und Quetschungen mit 2 Tage Krankschreiben gibt. Dürfte im alleruntersten Bereich liegen.

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