Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall von der KFZ-Haftpflicht fordern?

24. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
paulchen08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall von der KFZ-Haftpflicht fordern?

Hallo,

wir hatten im April 2010 einen schweren Autounfall. Mein Mann ist ins Bankett geraten, wollte gegenlenken und wir kamen ins schleudern. Wir sind dann von der Straße abgekommen und haben uns überschlagen. Beim letzten Überschlag sind wir an einen Baum geprallt. Dabei wurde unser 18 Monate alter Sohn schwerst verletzt.
Er hatte ein offenes SHT 3. Grades, Trümmerfraktur, Hirnödem, ein Teil des Schädelknochen wurde entfernt und 7.Wochen später wieder eingesetzt. Er lag knapp 2 Wochen im künstlichen Koma. Er hat seit dem eine Spastik auf der linken Seite. Er benutzt den Arm bzw. Hand gar nicht und laufen nur noch an den Händen. Geistig und sprachlich ist er zum Glück völlig in Ordnung.

Meine vielen Fragen: Kann ich Schmerzensgeld von der KFZ-Haftpflicht fordern? Auch wenn das Verfahren von meinem Mann eingestellt wurde? Lohnt sich das? (Nicht das Anwaltskosten höher sind, als das wir bekommen.)
Wie wird das festgelegt (man weiß ja nicht, was später bleibt)?

Lg paulchen08


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Von welcher Versicherung wollt ihr Schadenersatz bekommen ???
Von eurer eigenen ????? Es war doch ein selbstverschuldeter Unfall, hab ich das so richtig verstanden ?
Handelt es sich um Östereich ???

Ich würde hier mal bei "Frag einen Anwalt einen kleinen Euronen betrag opfern , weil ich der >meinung bin, hier in D ist bei Selbstverschuldung kein Schadenersatz zu holen- allerdings bei solchen bleibenden Schäden tun sich mir Zweifel auf- auch wegen Haftpflicht und Personenschäden..mhhhhhhh
Viel Glück !!!

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1955x hilfreich)

Wieso selbst verschuldet? Was kann denn der 18 Monate alte Sohn für den Unfall? Der Sohn wurde durch einen vom Vater verursachten Unfall geschädigt und hat somit Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich im Rahmen eines Forums aber nicht prognostizieren. Die Regulierung sollte man hier tatsächlich einem Anwalt überlassen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
paulchen08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich war jetzt beim Anwalt und meinem Sohn steht Schmerzensgeld zu. Sie kümmert sich jetzt um alles weitere. Danke.

Lg Paulchen08

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