Antrag auf rehabilitationsleistungen und erwerbsminderungsrente mit 39

11. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
Rapicoco
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf rehabilitationsleistungen und erwerbsminderungsrente mit 39

Hallo liebe Community,
ich hätte eine Bitte um Rat und Hilfe. Vielleicht kennt sich jemand mit einer ähnlichen Situation aus.
Meine Situation:

Seit dem 15.06.2026 bekomme ich nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld vorläufig ALG I.
Danach wurde ich vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit begutachtet.
Am 10.09.2026 habe ich nun den endgültigen Bewilligungsbescheid für ALG I bekommen – und zwar bis zum 15.06.2027.

Gleichzeitig wurde mir aber auch ein "Antrag auf Rehabilitationsleistungen und Erwerbsminderungsrente"zugeschickt.
In dem Schreiben steht allerdings nicht, dass ich selbst etwas beantragen muss bzw. dass ich den Antrag selbst stellen muss.

Zu meinen Diagnosen:
Bis Anfang Juni war ich krankgeschrieben wegen mittelgradige Depression und war in einer ambulanten Klinik bis Februar Danach war ich nicht mehr arbeitsunfähig und galt diesbezüglich als wieder arbeitsfähig.

Jetzt habe ich eine neue Diagnose: Bandscheibenvorfall. Seit dem 31.08.2026 bin ich deswegen krankgeschrieben afa habe auch informiert wegen neue Krankheit. Aktuell mache ich Physiotherapie. Eine Operation war ursprünglich geplant, wurde aber wegen einer deutlichen Besserung der Beschwerden abgesagt.
Ich bin jetzt etwas ratlos, wie es weitergeht. Eigentlich wollte ich eine Weiterbildung machen und mich beruflich weiterentwickeln. Eine Erwerbsminderungsrente möchte ich eigentlich überhaupt nicht – ich bin erst 39 Jahre alt und möchte weiterhin arbeiten.
Daher habe ich einige Fragen:

1. Krankengeld bei neuer Diagnose
Wenn ich jetzt wegen des Bandscheibenvorfalls weiterhin arbeitsunfähig bin und ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) bekomme: Bekomme ich bei einer Verlängerung der AU irgendwann wieder Krankengeld, weil es sich um eine neue Erkrankung handelt? Oder spielt das keine Rolle, weil ich bereits aus dem Krankengeld ausgesteuert wurde?

2. Was passiert, wenn die Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente ablehnt?
Wenn die Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente ablehnt und ich selbst auch gar keine Rente möchte: Bekomme ich dann weiterhin ALG I?
Oder kann die Agentur für Arbeit sagen, dass ich momentan nicht vermittelbar bin und ich deshalb nur noch Bürgergeld bekomme, bis ich wieder gesund bin?

3. Wie lange kann das gesamte Verfahren dauern?
Wie lange kann die gesamte Bürokratie ungefähr dauern – also von diesem Zeitpunkt über eine mögliche Reha bis hin zur endgültigen Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung über eine Erwerbsminderungsrente?
4. Was passiert im schlimmsten Fall?
Wenn der Bandscheibenvorfall bestehen bleibt und ich weiterhin nicht arbeitsfähig bin – insbesondere weil ich Berufskraftfahrer bin und momentan nicht Auto fahren bzw. beruflich fahren kann – wie sieht meine finanzielle Absicherung aus?

5. ALG I bis Juni 2027
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich während des gesamten Verfahrens finanziell abgesichert bleibe und mein ALG I bis zum 15.06.2027 weiterläuft?
Mir geht es nicht darum, irgendwelche Verfahren absichtlich Tricksen aber nur zu finanziellen Absicherung, gibt es Möglichkeit das ganze Bürokratie in der Zeit ziehen bis alg1 ausgeschöpft ist?
Ich bin momentan ziemlich verunsichert, weil ich eigentlich arbeiten und eine Weiterbildung machen wollte und jetzt plötzlich das Thema Reha bzw. Erwerbsminderungsrente im Raum steht.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Erfahrungen!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4519 Beiträge, 741x hilfreich)

Zitat (von Rapicoco):
Was passiert, wenn die Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente ablehnt?

Dann kann auch ALG 1 enden und Sie sind erwerbsfähig.

Derzeit sind Sie nur Arbeitsunfähig, es sollte eine weitere Verbesserung des Bandscheibenvorfalls angestrebt werden. EMR wird eher schwierig bei Bandscheibe und bei Depressionen zeigt es sich immer wieder, dass eine EMR kontraproduktiv sein könnte. Allerdings kann dies hier nicht beurteilt werden.
Die Rentenkasse könnte Ihnen eine Umschulung aufgrund Ihres Alters anbieten.

Es gilt noch immer Reha vor Rente, wird allerdings häufig nicht mehr angewandt. Und dann kommt es auf die Fachrichtung darauf an, da unterschiedliche Beschwerdefelder.
Zitat (von Rapicoco):
Gleichzeitig wurde mir aber auch ein "Antrag auf Rehabilitationsleistungen und Erwerbsminderungsrente"zugeschickt.

Müsste dabei stehen in welchem Zeitfenster dies zu erfolgen hat, ansonsten nachfragen.

Wenn es kein ALG mehr gibt, dann bleibt nur Bürgergeld sofern berechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43123 Beiträge, 14823x hilfreich)

Noch in Ergänzung zu Loni: Auch eine EM Rente muss ja nicht für die Ewigkeit sein. Kann auch vorübergehend bewilligt werden. Ist wohl in Deinem Alter auch eher üblich, weil sich ja der gesundheitliche Zustand auch verbessern kann, wie Du ja jetzt gerade selbst merkst. Und bitte nicht vergessen: Zahlungen des JC sind subsidiär. D.h., dass Unterstützung von dort erst gewährt wird, wenn wirklich niemand anderes zahlt bzw. zahlen muss.

Und, wer soll denn die entsprechenden Anträge stellen, wenn nicht Du?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41236 Beiträge, 6646x hilfreich)

Zitat (von Rapicoco):
In dem Schreiben steht allerdings nicht, dass ich selbst etwas beantragen muss bzw. dass ich den Antrag selbst stellen muss.
Du selbst sollst den Reha-Antrag stellen. Du kannst selbst suchen, welche Reha-Maßnahme/Reha-Klinik dir passend vorkommt. Längst nicht jeder Reha-Antrag wird auch bewilligt.
Du überlegst: Sollte es eher eine Reha gegen Depression sein...oder eine orthopädische Reha.
Es gibt auch Kliniken, die sowohl psychosomatische Reha (wegen Depression) als auch orthopädische Reha(wegen BSV) anbieten.---> Kombi-Reha.

Zitat (von Rapicoco):
Ich bin jetzt etwas ratlos, wie es weitergeht.
Du erhältst weiterhin ALG. Während einer zb 3-6wöchigen Reha zahlt man dir Übergangsgeld.
Zum Ende der Reha wird festgestellt, ob du arbeitsfähig ODER arbeitsunfähig entlassen wirst.
Es bedeutet auch nicht, dass dein erster Antrag auf EM-Rente bewilligt oder abgelehnt wird. Nach dem Antrag wird von DRV-Gutachtern geprüft, ob ...und welche Erwerbsminderung besteht.
So was kann Jahre dauern. Meistens ist es Wartezeit.

Im schlimmsten Fall ist nach dem 1 Jahr mit ALG Schluss, und eine EM-Rente wird nicht gezahlt... Krankengeld wird nicht gezahlt, wenn du keinen Job hast...
---> Absicherung gibts vom Jobcenter, wenn du noch eingeschränkt arbeiten kannst.
Oder vom Sozialamt, wenn du vollkommen erwerbsunfähig bist.

Beachte: Arbeitsunfähig ist nicht erwerbsunfähig.

Du könntest dich zwecks Weiterbildung oder Umschulung von der Arbeitsagentur beraten lassen...oder auch während/nach der Reha...dort gibts SozialberaterInnen...welche Art Tätigkeit du noch machen könntest.

Wenn es dir mit der Physiobehandlung besser geht und der BSV damit *repariert wird*, könntest du dir auch selbst einen Job suchen, der zu dir passt und den du gesundheitlich schaffst.
Zumindest mit dem Gedanken beschäftigen...hilft oft schon...für weitere Schritte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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