Erwerbsminderungsrente rückwirkend

20. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Julia77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente rückwirkend

Hallo, ich habe im Januar 2022 die Diagnose Krebs mit Metastasen bekommen und bin seitdem krank/arbeitsunfähig. Nachdem ich im April 2023 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe, hat mir die Rentenversicherung diesen Anfang November 2023 unbefristet genehmigt und den Beginn rückwirkend auf den 1.6.2022 gelegt. Ist das legitim? Für mich heißt das finanzielle Einbußen beim Arbeitgeber (Zulagen zum Krankengeld, Urlaubsgeld, Bonus...). Ich war insgesamt 1,5 Jahre krankgeschrieben und danach bei der Agentur für Arbeit überbrückend arbeitssuchend gemeldet bis ich den Bescheid von der RV bekommen habe. Jetzt bedeutet das, dass ich nur 5 Monate krank war und dann rückwirkend berentet bin. Ich bin ziemlich überrascht, dass so etwas möglich ist.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4372 Beiträge, 727x hilfreich)

Zitat (von Julia77):
Anfang November 2023 unbefristet genehmigt und den Beginn rückwirkend auf den 1.6.2022 gelegt. Ist das legitim?

Warum sollte das nicht legitim sein. Die DRV kam aufgrund der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die ab diesem Zeitpunkt erwerbsgemindert sind.
Genau Auskünfte könnten sie im Expertenforum der DRV erhalten.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/seite/1?filter=all&sort=newest

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 301.825 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.084 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.