Hallo
Meine Deutsch Kenntnisse sind nicht so gut daher bitte um Verständnis für die schriftweise
Ich habe einen Problem
Ich bin in einer Wohnung alleine eingezogen und mir reicht meine Geld nicht um die Kaution zu leisten
Die Jobcenter hat mir es genehmigt die 3000€ zu zahlen als Darlehen die ich zurück zahlen soll an Jobcenter
Meine Vermieter weißt nicht das ich beim Jobcenter bin und möchte das nicht
Die Jobcenter will die Kaution direkt an der Vermieter überweisen das möchte ich nicht weil mit den Vermieter Probleme haben soll
In meine Mietvertrag steht das der Vermieter die Kaution in Bar möchte
Was kann ich tun?
Ich möchte das die Jobcenter die Kaution an mich zahlen und ich an der Vermieter in Bar zu geben
Mit freundlichen Grüßen
Kaution in Bar von Jobcenter
ZitatIn meine Mietvertrag steht das der Vermieter die Kaution in Bar möchte :
Das ist sehr unseriös und gefährlich.
Hat der Vermieter keine Bankverbindung?
ZitatDie Jobcenter will die Kaution direkt an der Vermieter überweisen :
Dem Amt mitteilen, das man dem Vermieter nicht mitteilen will das man ALG bezieht und das sie das Geld auf Dein Konto überweisen sollen.
Du kannst einen Antrag stellen, dass die Kaution auf dein Konto überwiesen wird.ZitatIn meine Mietvertrag steht das der Vermieter die Kaution in Bar möchte :
Was kann ich tun?
Aber das JC wird das nicht machen wollen.
Kennt das JC den Mietvertrag und den Satz, dass der Vermieter die Kaution in BAR haben will?
Wie sollst du denn die Miete jeden Monat bezahlen? Will der Vermieter die Miete auch in BAR? Was steht dazu im Mietvertrag?
Eine Wohnung für 1 Person und 3000,- Kaution?
Das JC hat das OK gegeben?
Die Kaution sind 3 x Kaltmiete--- kostet deine Wohnung 1000,- Kaltmiete?-

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Ja die Jobcenter hat es genehmigt ich habe es auch nicht geglaubt weil kalt miete ist 1000 und warm 1100€
Es ist seriös die möchten nur die Kaution in Bar
Miete wird auf Konto des Vermieters überwiesen
Wenn das JC das macht, gibst du dem Vermieter die Bar-Kaution.ZitatDu kannst einen Antrag stellen, dass die Kaution auf dein Konto überwiesen wird. :
Das JC behält dann monatlich 10% deines Regelbedarfes ein.
Das dauert lange mit der Darlehenstilgung...
Ja die JC macht das aber die wollen nicht an mich sondern an den Vermieter die Kaution überweisen und das möchte ich nicht
Anbei schicke ich Sie die Nachricht von JC
Kann jemand bitte mir helfen was ich antworten soll so dass an mich die Kaution überweisen wird?
Die Kaution kann vom Jobcenter übernommen werden.
Die Abtretungserklärung sowie der Darlehensbescheid wurde heute verschickt (diesen sollten Sie in den nächsten Tagen erhalten).
Bitte senden Sie die Abtretungserklärung unterschrieben an das Jobcenter zurück.
Nach Rücklauf der Abtretungserklärung wird der Vermieter angeschrieben, damit die Kaution direkt an diesen ausgezahlt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
@go:
Zitat:Wenn das JC das macht, gibst du dem Vermieter die Bar-Kaution.
Und bitte auf gar keinen Fall vergessen, Dir eine Quittung geben zu lassen und diese gut aufzubewahren.
Sollte das Jobcenter auf einer Direktzahlung an den Vermieter bestehen, hast Du insofern ein Problem, als dass die Zahlung an Dich so auf die Schnelle nicht durchzusetzen sein wird. Widerspruch und ggf. Klageverfahren können sich schon über Monate oder sogar Jahre hinziehen. Ob der Vermieter so lange warten mag?
Zitat:Das JC behält dann monatlich 10% deines Regelbedarfes ein.
Das dauert lange mit der Darlehenstilgung...
Stimmt, das dauert lange. Eine Aufrechnung mit laufenden Leistungen darf maximal für die Dauer von 3 Jahren erfolgen. Durchaus möglich, dass das Jobcenter am Ende ein dummes Gesicht macht und auf einem Teil des Darlehens sitzenbleibt.
Gruß,
Axel
Ich danke ihnen alle
Sie haben mir sehr geholfen
Ich möchte die JC bitten das Geld auf meine Konto zu überweisen wissen Sie ob das möglich ist?
Meine Vermieter möchte nicht das ich ALG beziehe deswegen will ich nicht das er Bescheid weiß
Ich will die Kaution auf meine Konto sodas ich in Bar an der Vermieter geben
Zitat:Ich möchte die JC bitten das Geld auf meine Konto zu überweisen wissen Sie ob das möglich ist?
Die Frage wurde doch nun bereits mehrfach beantwortet. Ja, das ist möglich. Meines Erachtens ist das Jobcenter sogar dazu verpflichtet, oder andersherum nicht berechtigt, an den Vermieter zu zahlen. Erst Recht nicht gegen Deinen ausdrücklich erklärten Willen.
Das in der Praxis aus durchaus nachvollziehbaren Gründen Kautionsleistungen sehr häufig, um nicht zu sagen, eigentlich immer, direkt an den Vermieter gezahlt werden, ändert daran nichts.
Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Du die Mittel nicht entsprechend der Zweckbindung an den Vermieter weiterleiten wirst. Rechtsgrundlage hierfür wäre § 22 Abs. 7 SGB II.
Darüber hinaus kann das Jobcenter den Bewilligungsbescheid ggf. mit der Auflage versehen, dass Du die Weiterleitung an den Vermieter unaufgefordert nachweisen musst. Bei Nichterfüllung der Auflage, könnte der Bescheid widerrufen werden und ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Gruß,
Axel
(OFF TOPIC): Welches JC in welchem Kreis genehmigt denn 1.000 Euro kalt für eine Person?
ZitatIch bin in einer Wohnung alleine eingezogen und mir reicht meine Geld nicht um die Kaution zu leisten :
ZitatJa die Jobcenter hat es genehmigt ich habe es auch nicht geglaubt weil kalt miete ist 1000 und warm 1100€ :
Zitat:Welches JC in welchem Kreis genehmigt denn 1.000 Euro kalt für eine Person?
Normalerweise keins, würde ich mal behaupten. Ich würde mal vermuten, dass die Bewilligung hier mit der ausgesetzten Angemessenheitsprüfung gem. § 67 Abs. 3 SGB II zusammenhängt. Nachdem der TE allerdings auf Nachfrage nochmals bestätigt hat, dass es sich nicht etwa um einen Tippfehler oder ähnliches handelt, ist das eigentlich auch egal und hat mit der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun. Die wäre genau so zu beantworten, wenn die Kaltmiete lediglich 500 Euro betragen würde.
Gruß
Axel
Es ist sehr wahrscheinlich ALG I und nicht ALG II.
Ansonsten würde es wahrscheinlich spätestens bei der Vermieterbescheinigung für das Amt herauskommen.
Nein. Sicher nicht.ZitatEs ist sehr wahrscheinlich ALG I und nicht ALG II. :
Die für ALG 1 zuständige Arbeitsagentur interessiert sich weder für billige noch teure Mieten noch für Mietverträge oder Kautionszahlungen.
Die prüft einen versicherungsrechtlichen Anspruch auf dieses Arbeitslosengeld. Und zahlt diesen dann aus.
Die Arbeitsagentur als *Amt* verlangt später auch keine Vermieterbescheinigung.
ZitatAnsonsten würde es wahrscheinlich spätestens bei der Vermieterbescheinigung für das Amt herauskommen. :
Welche Vermieterbescheinigung für welches Amt?
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