Kaution in Bar von Jobcenter

21. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
go593116-90
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Kaution in Bar von Jobcenter

Hallo
Meine Deutsch Kenntnisse sind nicht so gut daher bitte um Verständnis für die schriftweise
Ich habe einen Problem
Ich bin in einer Wohnung alleine eingezogen und mir reicht meine Geld nicht um die Kaution zu leisten
Die Jobcenter hat mir es genehmigt die 3000€ zu zahlen als Darlehen die ich zurück zahlen soll an Jobcenter
Meine Vermieter weißt nicht das ich beim Jobcenter bin und möchte das nicht
Die Jobcenter will die Kaution direkt an der Vermieter überweisen das möchte ich nicht weil mit den Vermieter Probleme haben soll
In meine Mietvertrag steht das der Vermieter die Kaution in Bar möchte
Was kann ich tun?
Ich möchte das die Jobcenter die Kaution an mich zahlen und ich an der Vermieter in Bar zu geben
Mit freundlichen Grüßen

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go593116-90):
In meine Mietvertrag steht das der Vermieter die Kaution in Bar möchte

Das ist sehr unseriös und gefährlich.

Hat der Vermieter keine Bankverbindung?



Zitat (von go593116-90):
Die Jobcenter will die Kaution direkt an der Vermieter überweisen

Dem Amt mitteilen, das man dem Vermieter nicht mitteilen will das man ALG bezieht und das sie das Geld auf Dein Konto überweisen sollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32273 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von go593116-90):
In meine Mietvertrag steht das der Vermieter die Kaution in Bar möchte
Was kann ich tun?
Du kannst einen Antrag stellen, dass die Kaution auf dein Konto überwiesen wird.
Aber das JC wird das nicht machen wollen.

Kennt das JC den Mietvertrag und den Satz, dass der Vermieter die Kaution in BAR haben will?

Wie sollst du denn die Miete jeden Monat bezahlen? Will der Vermieter die Miete auch in BAR? Was steht dazu im Mietvertrag?

Eine Wohnung für 1 Person und 3000,- Kaution?
Das JC hat das OK gegeben?

Die Kaution sind 3 x Kaltmiete--- kostet deine Wohnung 1000,- Kaltmiete?- :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go593116-90
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja die Jobcenter hat es genehmigt ich habe es auch nicht geglaubt weil kalt miete ist 1000 und warm 1100€
Es ist seriös die möchten nur die Kaution in Bar
Miete wird auf Konto des Vermieters überwiesen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32273 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du kannst einen Antrag stellen, dass die Kaution auf dein Konto überwiesen wird.
Wenn das JC das macht, gibst du dem Vermieter die Bar-Kaution.

Das JC behält dann monatlich 10% deines Regelbedarfes ein.
Das dauert lange mit der Darlehenstilgung...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go593116-90
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja die JC macht das aber die wollen nicht an mich sondern an den Vermieter die Kaution überweisen und das möchte ich nicht

Anbei schicke ich Sie die Nachricht von JC
Kann jemand bitte mir helfen was ich antworten soll so dass an mich die Kaution überweisen wird?


Die Kaution kann vom Jobcenter übernommen werden.
Die Abtretungserklärung sowie der Darlehensbescheid wurde heute verschickt (diesen sollten Sie in den nächsten Tagen erhalten).
Bitte senden Sie die Abtretungserklärung unterschrieben an das Jobcenter zurück.
Nach Rücklauf der Abtretungserklärung wird der Vermieter angeschrieben, damit die Kaution direkt an diesen ausgezahlt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@go:

Zitat:
Wenn das JC das macht, gibst du dem Vermieter die Bar-Kaution.


Und bitte auf gar keinen Fall vergessen, Dir eine Quittung geben zu lassen und diese gut aufzubewahren.

Sollte das Jobcenter auf einer Direktzahlung an den Vermieter bestehen, hast Du insofern ein Problem, als dass die Zahlung an Dich so auf die Schnelle nicht durchzusetzen sein wird. Widerspruch und ggf. Klageverfahren können sich schon über Monate oder sogar Jahre hinziehen. Ob der Vermieter so lange warten mag?

Zitat:
Das JC behält dann monatlich 10% deines Regelbedarfes ein.
Das dauert lange mit der Darlehenstilgung...


Stimmt, das dauert lange. Eine Aufrechnung mit laufenden Leistungen darf maximal für die Dauer von 3 Jahren erfolgen. Durchaus möglich, dass das Jobcenter am Ende ein dummes Gesicht macht und auf einem Teil des Darlehens sitzenbleibt.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go593116-90
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich danke ihnen alle
Sie haben mir sehr geholfen
Ich möchte die JC bitten das Geld auf meine Konto zu überweisen wissen Sie ob das möglich ist?
Meine Vermieter möchte nicht das ich ALG beziehe deswegen will ich nicht das er Bescheid weiß
Ich will die Kaution auf meine Konto sodas ich in Bar an der Vermieter geben

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte die JC bitten das Geld auf meine Konto zu überweisen wissen Sie ob das möglich ist?


Die Frage wurde doch nun bereits mehrfach beantwortet. Ja, das ist möglich. Meines Erachtens ist das Jobcenter sogar dazu verpflichtet, oder andersherum nicht berechtigt, an den Vermieter zu zahlen. Erst Recht nicht gegen Deinen ausdrücklich erklärten Willen.

Das in der Praxis aus durchaus nachvollziehbaren Gründen Kautionsleistungen sehr häufig, um nicht zu sagen, eigentlich immer, direkt an den Vermieter gezahlt werden, ändert daran nichts.

Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Du die Mittel nicht entsprechend der Zweckbindung an den Vermieter weiterleiten wirst. Rechtsgrundlage hierfür wäre § 22 Abs. 7 SGB II.

Darüber hinaus kann das Jobcenter den Bewilligungsbescheid ggf. mit der Auflage versehen, dass Du die Weiterleitung an den Vermieter unaufgefordert nachweisen musst. Bei Nichterfüllung der Auflage, könnte der Bescheid widerrufen werden und ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Gruß,

Axel

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

(OFF TOPIC): Welches JC in welchem Kreis genehmigt denn 1.000 Euro kalt für eine Person?

Zitat (von go593116-90):
Ich bin in einer Wohnung alleine eingezogen und mir reicht meine Geld nicht um die Kaution zu leisten
Zitat (von go593116-90):
Ja die Jobcenter hat es genehmigt ich habe es auch nicht geglaubt weil kalt miete ist 1000 und warm 1100€

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Welches JC in welchem Kreis genehmigt denn 1.000 Euro kalt für eine Person?


Normalerweise keins, würde ich mal behaupten. Ich würde mal vermuten, dass die Bewilligung hier mit der ausgesetzten Angemessenheitsprüfung gem. § 67 Abs. 3 SGB II zusammenhängt. Nachdem der TE allerdings auf Nachfrage nochmals bestätigt hat, dass es sich nicht etwa um einen Tippfehler oder ähnliches handelt, ist das eigentlich auch egal und hat mit der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun. Die wäre genau so zu beantworten, wenn die Kaltmiete lediglich 500 Euro betragen würde.

Gruß

Axel

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#11
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Es ist sehr wahrscheinlich ALG I und nicht ALG II.
Ansonsten würde es wahrscheinlich spätestens bei der Vermieterbescheinigung für das Amt herauskommen.


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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32273 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von essey):
Es ist sehr wahrscheinlich ALG I und nicht ALG II.
Nein. Sicher nicht.
Die für ALG 1 zuständige Arbeitsagentur interessiert sich weder für billige noch teure Mieten noch für Mietverträge oder Kautionszahlungen.
Die prüft einen versicherungsrechtlichen Anspruch auf dieses Arbeitslosengeld. Und zahlt diesen dann aus.

Die Arbeitsagentur als *Amt* verlangt später auch keine Vermieterbescheinigung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von essey):
Ansonsten würde es wahrscheinlich spätestens bei der Vermieterbescheinigung für das Amt herauskommen.

Welche Vermieterbescheinigung für welches Amt?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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