Weiterbewilligung ALG 2 wurde abgelehnt, Widerspruch eingelegt jetzt geht das Geld aus

15. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
go522703-18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbewilligung ALG 2 wurde abgelehnt, Widerspruch eingelegt jetzt geht das Geld aus

Ein Verwandter hat gerade massive Probleme mit dem Jobcenter und irgendwie kann ich mir gerade nicht vorstellen das das alles so richtig ist.

Kurzform:
Es musste letztes Jahr ALG2 beantragt werden, der erste Antrag wurde für 6 Monate von Juli bis Ende November genehmigt und nach einigem hinterher laufen auch ausgezahlt.

Im November wurde der Antrag für die Weiterbewilligung gestellt das Jobcenter hat dann weitere Unterlagen angefordert und hat im Januar eine Kontenabfrage beim Bundesamt für Steuern gemacht dabei sind zwei vergessene Uraltkonten aufgetaucht das Jobcenter wollte dafür die Auszüge haben, is ja auch völlig ok.

Jetzt das erste Problem:
Nach dem Schreiben vom Jobcenter soll das Konto von der Comdirect gewesen sein die Comdirect hat aber gesagt es gibt kein Konto bei denen nach mehreren Wochen hin und her kam raus:
Das Jobcenter hat Mist gebaut und das Konto ist bei einer anderen Bank bis das raus kam und der neuen Bank geschrieben werden konnte sind natürlich die Fristen für die Einreichung der Unterlagen abgelaufen.

Das Jobcenter hat dann Ende Februar einen Bescheid raus gegeben der das ALG 2 ablehnt und auch den Antrag auf Vorschuss ablehnt.

Dagegen wurde Widerspruch erheben.

Jetzt wurde dann dem Jobcenter geschrieben wie denn der Stand der Bearbeitung ist zuerst kam von der Jobcenterabteilung die Antwort man hätte den Widerspruch am 19.3. an die Widerspruchsabteilung weiter geleitet.
Jetzt wurde auch bei denen mehrfach der Stand der Bearbeitung angefragt.

Es gab keine wirkliche Antwort die letzte sah so aus:
"die Bearbeitung der Widersprüche vom 10.03.2020 wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Widerspruchsstelle hat 6 Monate Zeit, über die Widersprüche zu entscheiden. Ich gehen davon aus, dass wir diese uns gesetzlich eingeräumte Frist nicht werden ausnutzen müssen, kann Ihnen jedoch derzeit keinen konkreten Entscheidungszeitpunkt nennen"


Jetzt meine Frage:
Ist das was die da machen wirklich in Ordnung?
Was soll derjenige jetzt in dem halben Jahr Bearbeitungszeit ohne Geld machen? Verhungern? weil der Antrag auf Vorschuss wurde ja abgelehnt.
Von den Banken gibt es natürlich kein Geld mehr also auch keinen Kredit und wenn man Geld von Verwandten bekommt kommt das Jobcenter an und sagt man hätte Einnahmen?

Ende Mai sind ja die nächsten 6 Monate rum muss dann eigentlich wieder ein Weiterbewillungsantrag gestellt werden obwohl der Bescheid noch gar nicht erlassen wurde?

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24 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@go:

Zitat:
dabei sind zwei vergessene Uraltkonten aufgetaucht das Jobcenter wollte dafür die


Existieren die Konten noch, also sind die noch aktiv, oder sind die längst erloschen. Letzteres würde ebenfalls in der Auskunft stehen die das Jobcenter erhalten hat, wird dort aber gerne mal ignoriert. Hier sollte als erstes schnellstens ein Kopie der Kontostammdatenauskunft angefordert werden.

Grundsätzlich ist es natürlich ganz schlecht, existierende Konten bei der Antragstellung zu vergessen.

Zitat:
Nach dem Schreiben vom Jobcenter soll das Konto von der Comdirect gewesen sein die Comdirect hat aber gesagt es gibt kein Konto bei denen


Und der Betroffene selbst weiß nicht, dass er bei der Comdirect nie ein Konto besessen hat? Er sollte doch wohl am ehesten seine bisherigen Banken kennen und bei den richtigen Banken anfragen.

Zitat:
Die Widerspruchsstelle hat 6 Monate Zeit, über die Widersprüche zu entscheiden.


Diese Auskunft ist schlichtweg falsch. Für die Bearbeitung von Widersprüchen räumt das Gesetz dem Jobcenter eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten ein. Nach Ablauf dieser 3 Monate ist eine Untätigkeitsklage möglich (§ 88 Abs. 2 SGG).

Wenn der Betroffene plausibel und glaubhaft darlegen und ggf. an Eides statt versichern kann, dass er die genannten Konten nicht mehr nutzt, ggf. auch gar keinen Zugriff mehr darauf hat, und das er derzeit praktisch mittellos ist, kommt auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim örtlich zuständigen Sozialgericht in Betracht. Dafür sollte dem Jobcenter zunächst - unter Hinweis auf die prekre finanzielle Situation - eine Frist zur Bescheidung des Widerspruchs gesetzt und die Einleitung des gerichtlichen Eilverfahrens angekündigt werden.

Zitat:
Ende Mai sind ja die nächsten 6 Monate rum muss dann eigentlich wieder ein Weiterbewillungsantrag gestellt werden obwohl der Bescheid noch gar nicht erlassen wurde?


Meines Erachtens muss und sollte kein Weiterbewilligungsantrag ab 01.06. gestellt werden, weil ein bestandskräftiger Bewilligungsbescheid nicht vorliegt und der Ablehnungsbescheid zunächst einmal unbefristet fortwirkt. Es sei denn, der Ablehnungsbescheid enthält wider Erwarten einen genauen Zeitraum für den die Leistungen abgelehnt werden.

Handelt es sich eigentlich tatsächlich um einen Ablehnungsbescheid, oder um einen Versagungsbescheid? Ist für die weitere Vorgehensweise nicht ganz unwichtig.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
go522703-18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja das sind eben sehr alte Konten die ewig nicht genutzt und vergessen worden.
Auf einem liegen 10DM aus Zinsen sind jetzt 5,11 Euro geworden ein anderes wurde eröffnet aber nie genutzt das ist auch schon von 2012.
Ja nicht optimal aber Geld gibt es dort nicht.

Es gab mal ein Girokonto bei Comdirect aber das ist schon 2018 gekündigt worden die Kontonummer hat auch nicht gepasst.

Wo liegt denn der Unterschied zwischen Ablehnungsbescheid und Versagungsbescheid?
Wie ist der denn erkennbar? dann lasse ich mir am Wochenende die Unterlagen zeigen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go522703-18):
dann lasse ich mir am Wochenende die Unterlagen zeigen.
Ja, mach das. Es steht alles in dem Schreiben.

Zitat (von go522703-18):
Was soll derjenige jetzt in dem halben Jahr Bearbeitungszeit ohne Geld machen? Verhungern? weil der Antrag auf Vorschuss wurde ja abgelehnt.
Das dauert nicht so lange.
Zitat (von go522703-18):
und wenn man Geld von Verwandten bekommt kommt das Jobcenter an und sagt man hätte Einnahmen?
Das kann man dann ja hoffentlich mit einem kleinen Vertrag über ein Darlehen von Oma/Opa usw. schriftlich erklären, oder?

Zitat (von go522703-18):
Ende Mai sind ja die nächsten 6 Monate rum muss dann eigentlich wieder ein Weiterbewillungsantrag gestellt werden obwohl der Bescheid noch gar nicht erlassen wurde?
Ich meine, nein. Der Vorgang wird sich vorher auflösen und es wird nachgezahlt.

Meine Frage: Seit wann genau hat das JC die Nachweise/Kontobelege zu comdirekt?

Ich würde dem JC noch heute per e-mail oder eben schriftlich in den Hausbriefkasten eine Info zukommen lassen, dass alle geforderten Nachweise seit xx beim JC vorliegen und man auf die Widerspruchsbearbeitung und zeitnahe Bescheidung sowie Nachzahlung der Leistungen für März+April drängt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go522703-18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Vertrag in dem Sinn wurde dem Jobcenter nicht vorgelegt.

Aber die Zahlungen waren mit Verwendungszweck Darlehen usw gekennzeichnet und es gab auch kurz nachdem dann jeweils Geld gezahlt wurde wieder Rückzahlungen die auch entsprechend gekennzeichnet war und das bevor das Jobcenter die Zahlungen gesehen hat. Also kein Fall von erst Geld kriegen und dann zurückzahlen als der Geldeingang aufgeflogen ist.

Die Darlehen waren auch deswegen nötig weil der Antrag zwar schon im Juni gestellt aber der Bescheid und erstes Geld erst gegen Ende September kamen und weil die Zahlungen für die Monate Oktober und November nie von selbst zum 1. kamen sondern denen immer hinterher gelaufen werden musste.

Einen Vertrag über die Darlehen hat das Jobcenter auch nie haben wollen aber den zu machen wäre jetzt auch kein Problem.

Von Comdirect haben sie haben sie ja keine Nachweise dort gibt es ja kein Konto von der anderen Bank haben sie jetzt die ganze Historie der Geschäftskontakte und aller Vorgänge also auch wann die letzte Anmeldung ins Onlineportal war das es keine Transaktionen gab usw.
Das liegt denen seit Ende Februar vor.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@go:

Zitat:
Wo liegt denn der Unterschied zwischen Ablehnungsbescheid und Versagungsbescheid?
Wie ist der denn erkennbar?


Mit etwas Glück steht in der Überschrift/Betreffzeile eben entweder Ablehnungsbescheid oder Versagungsbescheid. Wenn nicht, ergibt sich das aus dem Text:

Ablehnungsbescheid = Ihr Antrag vom xx.xx.xxxx wird abgelehnt.

Versagungsbescheid = .... werden Leistungen ab dem xx.xx.xxxx versagt.

Und dann folgt in jedem Fall eine Begründung, die hier natürlich auch von Interesse ist.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go522703-18):
Aber die Zahlungen waren mit Verwendungszweck Darlehen usw gekennzeichnet
Dann sollte zumindest das ohne Folgen und bürokratisches Hin&Her bleiben.
Zitat (von go522703-18):
Einen Vertrag über die Darlehen
Wenn die Kontoauszüge vorgelegt werden müssen, kann das erklärt werden. Einen formlosen Vertrag kann man jetzt erstellen und bei Bedarf noch vorlegen.

Zitat (von go522703-18):
Antrag zwar schon im Juni gestellt aber der Bescheid und erstes Geld erst gegen Ende September
Haben denn damals auch schon irgendwelche Nachweise gefehlt, die im Rahmen der Mitwirkung nachgefordert wurden?
Zitat (von go522703-18):
Einen Vertrag über die Darlehen hat das Jobcenter auch nie haben wollen
Ja, wieso denn auch ? Hat das JC denn schon Kontoauszüge mit diesen Einnahmen/Verwendungszweck gesehen/verlangt?
Grundsätzlich hat man aber Einnahmen---selbst--- dem JC mitzuteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go522703-18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ich habe das Gefühl das beim Jobcenter nicht die hellsten Leuchten sitzen.

Soweit ich weiß ist es so gelaufen:
Es hat eine ganze Weile gedauert bis der Antrag aus dem Juni 2019 bei der richtigen Abteilung gelandet war, so Mitte/Ende August kam dann ein Schreiben in dem verschiedene Sachen angefordert wurden die haben sie dann in den ersten Septembertagen bekommen und der Bescheid kam nicht ganz drei Wochen später.

Dann kam die Sache mit der Weiterbewilligung:
Anfang November wurde dann der neue Antrag und die geforderten Kontoauszüge eingereicht.
Ende November hat ja das Jobcenter ja schon einen Brief geschickt indem man die sogenannten Einnahmen erklären sollte, hier wurde zurück geschrieben das es sich nicht um Einnahmen handelt sondern Darlehen die so gekennzeichnet waren und auch schon zurück gezahlt wurden.

Anfang Januar kam dann ein neuer Brief wo man die ganzen Konten sehen konnte und dort auch zwei neue Konten aufgetaucht waren.
Der Auszug für das erste Konto bei der Commerzbank war kein Problem aber Comdirect hat immer geantwortet es gibt kein Konto bei denen.
Das wurde auch dem Jobcenter geschrieben die bestanden aber weiter auf den Auszug vom Comdirect Konto.

Ende Februar kam dann raus bei welcher Bank das Konto läuft dann wurde dem Jobcenter geschrieben das Konto sei bei der anderen Bank und das man die Kontoauszüge angefordert hat und denen schicken wird sobald die da sind, statt zu warten haben die aber am nächsten Tag den Bescheid raus gehauen.

Die Auszüge der neuen Bank kamen dann Anfang März die wurden dann mit dem Widerspruch ans Jobcenter geschickt.
Seitdem ist nichts passiert nur das es eben ein paar Mails wegen dem Bearbeitungsstand gab.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go522703-18):
Soweit ich weiß ist es so gelaufen:
Bitte lass dir erstmal die Bescheide geben...
Die Antragsteller sind nun aber auch nicht immer die hellsten Leuchten.
Zitat (von go522703-18):
ein Schreiben in dem verschiedene Sachen angefordert wurden
Ja, Aufforderung zur Mitwirkung.
Das JC braucht Nachweise und keine schwülstigen Erklärungen.
Zitat (von go522703-18):
statt zu warten haben die aber am nächsten Tag den Bescheid raus gehauen.
Ja, da hat sich wohl was überschnitten.

Ich darf mal hellsehen: Die Nachzahlung für die beiden Monate kommt am 30.4. zusammen mit der Mai-Leistung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Ich darf mal hellsehen: Die Nachzahlung für die beiden Monate kommt am 30.4. zusammen mit der Mai-Leistung.


Ich halte dagegen und sage, das wir nicht passieren.

@go:

Es wäre überaus sinnvoll und hilfreich, wenn sich der Betroffene selbst hier melden würde würde, damit man konkrete und gesicherte Infos erhält und gezielte Nachfragen stellen kann. Über Dritte ist das immer sehr mühseelig und kontraproduktiv.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go522703-18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Derjenige hat es nicht so mit dem Internet daher ist es mit sich selbst melden so eine Sache.

Ich kann die Bescheide am Wochenende sehen.

Aber es gibt glaube ich ein Missverständnis:
Die letzten beiden Leistungen gab es am 23.10.2019 mit der Leistung für 10/2019 und am 12.11.2019 für den Monat 11/2019
Ab 12/2019 musste ja die Weiterbewilligung beantragt werden die ja aber mit dem einen Bescheid abgelehnt wurde.
Diesem Bescheid wurde ja widersprochen und wird gerade bearbeitet weil es eben seit Monaten kein Geld gab muss die Sache ja langsam zum Ergebnis kommen und es muss langsam Geld fließen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go522703-18):
Ab 12/2019 musste ja die Weiterbewilligung beantragt werden die ja aber mit dem einen Bescheid abgelehnt wurde.
Es ist nicht verboten, jetzt einen WBA zustellen. Für die Zeit ab 05/2020. Was sich evtl. überschneidet--- wird rausgeschnitten :)
Dazu kurzer formloser Hinweis, dass der WBA ab 12/2019 bereits gestellt ist und Ende 05/2020 ausläuft.

Hier bei uns geht das zZt recht gut per e-mail mit pdf-Anhängen und oft auch per Telefon.
Es wird zwar kein Eingang bestätigt, aber es wird bearbeitet.

WBA-Formular
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligungalgii_ba015785.pdf

(ohne Anlagen )

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go522703-18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Müsste eigentlich wenn der Antrag für die Weiterbewilligung zum 1.6.2020 gestellt werden?

Weil der aktuelle Antrag hat doch dann die Gültigkeit für 6 Monate als Dezember, Januar, Februar, März, April und Mai?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Es ist nicht verboten, jetzt einen WBA zustellen. Für die Zeit ab 05/2020.


Verboten nicht, aber unnötig und kontraproduktiv (siehe #1).

Zitat:
Müsste eigentlich wenn der Antrag für die Weiterbewilligung zum 1.6.2020 gestellt werden?


Nochmal: Meines Erachtens sollte derzeit kein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Damit würdest Du, bzw. der Betroffene, seine zeitlichen Möglichkeiten unnötigerweise deutlich einschränken, weil ein gestellter Weiterbewilligungsantrag eine Zäsur hinsichtlich des aktuell zu bescheidendenen Leistungszeitraumes darstellen würde.

Zitat:
Weil der aktuelle Antrag hat doch dann die Gültigkeit für 6 Monate


Diese Annahme ist falsch. Der Antrag wirkt grundsätzlich ohne Befristung in die Zukunft. Eine solche Befristung und die Notwendigkeit eines Folgeantrages ergibt sich erst aus dem Bewilligungsbescheid, der eben nur für einen bestimmten Zeitraum erlassen wird.

Darüber hinaus beträgt der Regelbewilligungszeitraum bereits seit geraumer Zeit nicht mehr 6 sondern 12 Monate (§ 41 Abs. 3 SGB II). Warum bei Deinem Bekannten beim Erstantrag nur für 6 Monate und ob zunächst lediglich (zu recht?) vorläufig bewilligt wurde, hast Du nicht geschrieben und ist auch sonst nicht ersichtlich.

Zitat:
Derjenige hat es nicht so mit dem Internet daher ist es mit sich selbst melden so eine Sache.


Hilfreich wäre es dennoch und so schwer ist dieses forum jetzt wirklich nicht zu bedienen. Kannst ihm ja helfen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go522703-18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich konnte die Bescheide leider nicht sehen derjenige ist krank geworden.

Aber die Widerspruchsstelle hat eine E-Mail geschickt das man noch Sachen klären müsste um rechtssicher entscheiden zu können und es deshalb an die erste Stelle wieder zurück geht.

Es wurde auch wie Empfohlen eine Mail geschickt in der eine Frist bis zum 4.5. gesetzt wurde und man sonst das Gericht einhaltet.

Sollte das auch jetzt nochmal der ersten Stelle geschickt werden?
Und reicht da eine E-Mail oder ist Fax besser?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go522703-18):
aber die Widerspruchsstelle hat eine E-Mail geschickt
An wen? Hat der Betroffene denn e-mail-Kontakt mit dem JC?

Was genau steht in der Mail? Kannst du diese wenigstens lesen?

Ich lese deine Satzfetzen so, dass noch Sachen geklärt werden müssen, deshalb alles zurück zur Sachbearbeitung geht. Das ist die erste Stelle. Die soll also die *Sachen* klären.

Die erste Stelle=Leistungs-Sachbearbeitung und die Widerspruchsstelle sitzen in einem Haus, evtl. sogar auf einem Flur. Die beiden Menschen kommunizieren miteinander. Die tauschen auch *Sachen* aus.

Ganz generell:
Es wird jetzt von den JC gebeten, e-mails zu senden--- die haben die SB auch sofort auf dem Tisch, wenn die richtige BG-Nr. im Betreff steht.
Auf das Fax würde ich mich nie verlassen, auch nicht in Normalzeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Die erste Stelle=Leistungs-Sachbearbeitung und die Widerspruchsstelle sitzen in einem Haus, evtl. sogar auf einem Flur.


Auch wenn das letztendlich irrelevant ist, kannst Du das doch so pauschal nicht behaupten. Genau so gut, kann die Widerspruchsstelle auch ganz woanders - insbesondere bei Kreis-Jobcentern - sogar in einer ganz anderen Stadt sitzen.

Zitat:
Die beiden Menschen kommunizieren miteinander. Die tauschen auch *Sachen* aus.


Zumindest SOLLTE das so sein.

Zitat:
Auf das Fax würde ich mich nie verlassen, auch nicht in Normalzeiten.


Aber auf E-Mails? Sorry, aber bei einem Fax habe ich zumindest einen Sendebericht, der bekanntermaßen kein zweifelsfreier Zugangsnachweis, zumindest aber ein Anscheinsbeweis ist. Bei einer E-Mail habe ich - in den meisten Fällen - gar nichts.

@go:

Ich würde die dem Jobcenter gesetzte Frist jetzt abwarten und nach Fristablauf entsprechend weiter agieren. Auch wenn die Tatsache, dass der Widerspruch an die Sachbearbeitung zurückgegeben wurde mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass dem Widerspruch abgeholfen werden soll, ist das keineswegs sicher und erst recht nicht, dass das auch zeitnah passiert.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Ich korrigiere:
1. In unserem zuständigen JC sitzen Leistungs-SB und Widerspruchstelle in einem Haus, und auch auf einer Etage, also im gleichen Flur.
2. Ich habe seit Schließung der JC ab 17.3. wegen Corona ca. 20-30 e-mails dorthin gesendet.
Von den ersten 15 -20 ist die Rückantwort per postalischer Benachrichtigung bereits bei den BG angekommen.

Zitat (von AxelK):
Bei einer E-Mail habe ich - in den meisten Fällen - gar nichts.
Ich die postalische Antwort in Form eines Bescheides an die BG.

Nach wie vor kann jeder auch seine Schriftstücke in den Hausbriefkasten des JC werfen.
Beim TE bzw. seinem Bekannten scheint es mit der e-mail-Kommunikation zu funktionieren.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go522703-18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

So zwei Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ist die Sache wahrscheinlich durch.

Die Bescheide sind zwar noch nicht da aber es wurden vorgestern sind wohl 3880 Euro also genau der Betrag von Dezember bis inklusive August.
Zumindest im Verwendungszweck steht wohl was von Abrechnung 08/2020.

Ist das Jobcenter eigentlich für angefallene Dispo Zinsen usw haftbar weil sie zu unrecht den ersten Bescheid abgelehnt und auch so ewig lange gebraucht haben?

Jetzt eine andere Frage das Jobcenter hat es sonst ja nie hingekriegt die Leistung ordentlich zum Monatsende zu zahlen, gibt es Möglichkeiten außer eben immer dem Jobcenter hinterher rennen zu müssen sollte es Ende August genauso sein?
Könnte man auch da das Gericht einschalten, weil die werden dann sicher fragen wie es sein kann das das genehmigte Geld nie pünktlich bezahlt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@go:

Zitat:
So zwei Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ist die Sache wahrscheinlich durch.

Die Bescheide sind zwar noch nicht da aber es wurden vorgestern sind wohl 3880 Euro also genau der Betrag von Dezember bis inklusive August.
Zumindest im Verwendungszweck steht wohl was von Abrechnung 08/2020.


Hat ha dann immer noch verdammt lange gedauert, aber dennoch Glückwunsch.

Wieso zwei Anträge und gibt es entsprechende Beschlüsse vom Sozialgericht oder hat das Jobcenter anerkannt, bzw. einfach gezahlt?

Zitat:
Ist das Jobcenter eigentlich für angefallene Dispo Zinsen usw haftbar weil sie zu unrecht den ersten Bescheid abgelehnt und auch so ewig lange gebraucht haben?


Grundsätzlich ja, wenn denn das Jobcenter tatsächlich ein Verschulden trifft. Man müsste mal genauer wissen, wie es denn jetzt zur Zahlung und Bewilligung gekommen ist.

Zitat:
gibt es Möglichkeiten außer eben immer dem Jobcenter hinterher rennen zu müssen sollte es Ende August genauso sein?
Könnte man auch da das Gericht einschalten, weil die werden dann sicher fragen wie es sein kann das das genehmigte Geld nie pünktlich bezahlt werden?


Ich würde jetzt erstmal abwarten, bis das mal ein laufender Bewilligungsbescheid vorliegt und dann auch, bis die Zahlung für September auf dem Konto ist. Erfolgt auch die Zahlung wieder zu spät, würde ich im ersten Schritt das Jobcenter auf die gesetzlich geregelte Fälligkeit der Zahlung am Monatsersten (Verfügbarkeit) hinweisen und mir für den Fall der auch zukünftig verspäteten Zahlungen weitere Schritte vorbehalten. Welche das ggf. sein können, sollte man dann überlegen, wenn es soweit ist.

Gruß,

Axel

-- Editiert von AxelK am 02.08.2020 15:50

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go522703-18):
So zwei Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ist die Sache wahrscheinlich durch.
Wann hat die Person 2 ER-Anträge gestellt? Im April?
Zitat (von go522703-18):
aber es wurden vorgestern sind wohl 3880 Euro also genau der Betrag von Dezember bis inklusive August.
Kann man das übersetzen mit: Es wurde vom JC für 9 Monate die komplette Alg2-Leistung in Höhe von 3.880,- nachgezahlt?
Zitat (von go522703-18):
Ist das Jobcenter eigentlich für angefallene Dispo Zinsen usw ?
Wie viel €-Dispozinsen sind angefallen?
Zitat (von go522703-18):
weil sie zu unrecht den ersten Bescheid abgelehnt
Nun ja, einen Bescheid haben sie nicht abgelehnt, aber den Antrag auf WB ab Dezember.
Ursache waren die vom LB vergessenen Konten. Und daraus entstandender Kuddelmuddel.

Könntest du mal erklären, was das ist: immer dem JC hinterherrennen...

Ich weiß, dass bei Erstanträgen/Hauptanträgen oft noch alle möglichen Mitwirkungspflichten verlangt werden, d.h. noch diverse Nachweise und Unterlagen fehlen. Wenn das mit *hinterher rennen* gemeint ist, ist dagegen kein Kraut gewachsen. Man soll selbst alle leistungsrelevanten Tatsachen mitteilen.

Was außerdem noch war im letzten halben Jahr:
Corona.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go522703-18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zum ersten Antrag kam es Ende Juni eben kurz nachdem die Frist von den 3 Monaten abgelaufen war, Datum war irgendwas zwischen dem 21. und 26.6.
Dann gab es ein wenig hin und her das Gericht wollte verschiedene Sachen haben und es gab eine Verhandlung am 20.7.

Ausgang war der:
Das Jobcenter wollte noch ein paar Sachen haben und hat diese genau benannt
Mein Verwandter hat garantiert die Sachen am nächsten Tag zu beschaffen
Jobcenter hat verbindlich zugesagt wenn die Sachen da waren innerhalb von einer Woche zu entscheiden im Gegenzug wurde die Sache für erledigt erklärt.

Am Dienstagmittag des 21.7 waren dann alle Sachen zusammen und wurden beim Jobcenter abgegeben

Am Donnerstag 23.7. wurde per Mail nachgefragt ob die Unterlagen vollständig angekommen sind oder ob noch etwas fehlt

Am Freitag 24.7. kam die Antwort das die Unterlagen da sind aber eine andere Stelle das bearbeitet.
Also am gleichen Morgen an die andere Stelle quasi die gleiche Mail geschickt

Bis Mittwoch den 29.07. war nix passiert keine Antwort per Mail/Fax und keine Post also der zweite Antrag per Fax ans Gericht

Jetzt hab es am 31.7. plötzlich Geld und der Betrag passt eben genau für die Zeit 1.12.2019 bis 31.8.2020

Übrigens hat die Richterin selber kritisiert das wohl eine Stellungnahme nicht bearbeitet wurde und dann in späteren Schreiben nur noch andere Informationen haben wollte aber dann ankam X,Y würde noch fehlen,,,

Mit dem JC hinterher rennen war gemeint das die es nie hingekriegt haben das Geld pünktlich zu zahlen.
Bescheid bis Dezember kam ja Mitte September und das erste Geld, die Zahlungen für Oktober und November haben die beide verbockt. Da musste immer nachgefragt was da los ist.
Darum die Frage gibt es einen Weg sollte das Geld Ende August wieder nicht da sein um das mal sagen wir mal "endgültig" zu klären?
Wie zB eben 31.8, wieder einen ER Antrag ans Gericht mit dem Kurzen Inhalt Geld sollte es laut Bescheid geben aber kein Geld da?

Die Zinsen werden in der ganzen Zeit bestimmt 100 bis 200 Euro ausgemacht haben von Dezember an musste ja der Dispo immer weiter ausgereizt werden




0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Ab dem 24.7. hat die zuständige Stelle die Leistungen berechnet und am 31.7. war die Leistung
auf dem Konto. Was sollte dabei noch schneller gehen?

Zitat (von go522703-18):
gibt es einen Weg
Ja, wenn die Leistung am 1.9. nicht verfügbar ist, d.h. nicht auf dem Konto ist... Antrag auf ER. Gleich am 1.9. Damit das JC es kapiert. Gleicher Inhalt, neues Datum.
Voraussetzung, dass es nur das JC verbockt...

Die Leistung für deine Verwandte liegt vermutlich bei 432,- pro Monat. Denn 9 x 432 = 3.888,-
Voller Regelbedarf, kein Einkommen...keine Wohnkosten. Richtig?
431,11 macht keinen wirklichen Sinn...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
go522703-18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Wohnkosten gibt es im Moment noch nicht

Die Rechnung stimmt schon musst ja bedenken im Dezember gab es ja noch den alten Satz.

Naja wenn das mit dem 24.7. so war dann ist das ja ok aber dann hätten die ja Antworten können Bescheid geht raus oder sowas und dann ist die Frage warum war auch gestern noch kein Bescheid im Briefkasten?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go522703-18):
im Dezember gab es ja noch den alten Satz.
Achja. Stimmt. Dann stimmts. :sweat:
Zitat (von go522703-18):
dann hätten die ja Antworten können Bescheid geht raus oder sowas
Die Stelle, die am 24.7. per mail geantwortet hat, konnte nicht wissen, ob und wann der Bescheid rausgeht.

Zitat (von go522703-18):
dann ist die Frage warum war auch gestern noch kein Bescheid im Briefkasten?
Keine Ahnung. Es könnten mehrere Gründe sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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