Hallo,
da ich letztes Jahr einen Totalverlust einer Aktie erlitten habe und diese nicht Steuerlich absetzbar sind, habe ich diese an einen Freund übertragen. Durch den Gläubigerwechsel sollte man den Totalverlust mit den Gewinnen verrechnen. So meine Theorie.
In der Abrechnung des Übertrags steht kein Verkaufpreis, sondern lediglich ein geschätzter Preis (Ersatzbemessungsgrundlage) und die dazugehörigen Steuern. Wie kann ich dem Finanzamt klarmachen, dass die Aktien wertlos bzw. einen symbolischen Wert von 1€ haben und nicht den von der Bank geschätzten Wert? Und da ich noch nie Aktienverluste geltend gemacht habe, in welche Zeile der Anlage KAP trage ich alles ein.
Gruß
Aktien Totalverlust Steuerlich absetzten
Sofern hier kein Gestaltungsmissbrauch vorliegen sollte, kann der Wert einer börsennotierten Aktie doch durch den jeweiligen Kurs am Tag der Übertragung nachweisen?!
Hallo,
Das ist ja schon mal falsch, jedenfalls so pauschal.Zitat:... und diese nicht Steuerlich absetzbar sind ...
Warum konntest du die Aktie nicht auf dem gewöhnlichen Weg verkaufen? Konkret, um welche Aktie handelt es sich?
Des weiteren, was für ein Preis steht in dem Vertrag den du mit deinem Freund geschlossen hast? Wie seid ihr auf diesen Preis gekommen? War der marktüblich?
Stefan
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Es handelt sich um die Petroplus Aktie, die nicht mehr gehandelt wird, weil total pleite.
Deswegen habe ich die Leiche auf ein anderes Depot verschoben, um die Verluste geltend zu machen.
Den Verlustbescheinigungsantrag habe ich auch verpaßt zu beantragen. Ist es dennoch möglich für 2016 die Verluste abzuschreiben?
Danke
Hallo,
An der SIX SWISS scheint es aber Umsätze zu geben.Zitat:Es handelt sich um die Petroplus Aktie, die nicht mehr gehandelt wird, weil total pleite.

Meinst du damit den Übertrag an den Freund? Oder einen weiteren an dich selbst?Zitat:Deswegen habe ich die Leiche auf ein anderes Depot verschoben, um die Verluste geltend zu machen.
Die Bank hat doch gar keinen Verlust gebucht, sondern die Ersatzbemessungsgrundlage, oder?Zitat:Den Verlustbescheinigungsantrag habe ich auch verpaßt zu beantragen. Ist es dennoch möglich für 2016 die Verluste abzuschreiben?
Verlustbescheinigung braucht man nur um den Verlusttopf zum Finanzamt zu befördern, alles andere kann und muss man selber machen (hier: die Korrektur der Ersatzbemessungsgrundlage).
Das größte Problem wird imho aber sein, dem Finanzamt glaubhaft darzulegen, dass der Freund wie ein Fremder gekauft hat (insbesondere zu einem marktüblichen Preis und mit Gewinnerzielungsabsicht).
Hat er überhaupt - beweisbar - etwas gezahlt?
Mindestens sollte es aber gelingen, die Steuern aufgrund der Ersatzbemessungsgrundlage zurück zu bekommen (der Beweis, dass die Aktien nahezu wertlos sind ist ja leicht zu erbringen).
Stefan
Danke Stefan
Ja ich habe die Aktien an einen Freund "verkauft". Freund oder nicht, das weist das Finanzamt nicht. Sollte das Finanzamt Geldfluß sehen wollen können wir einen Vertrag über ein paar € abschließen.
Richtig die Bank hat die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet. Diese ist aber viel zu hoch (35% vom Anschaffungswert). Dazu kamen noch die Steuern drauf.
Ist es nicht möglich der Bank klar zu machen, dass dieser Wert zu hoch angesetzt ist. Meiner Meinung am besten über den Börsenwert am Tag des Verkaufes.
Ich hätte noch eine Frage. Leider habe ich vergessen einen Verlustbescheinigungsantrag für die Steuererklärung 2016 zu beantragen. Ist es möglich dies dieses Jahr nachzuholen und die Verluste nächstes Jahr geltend zu machen?
Gruß
Franz
Hallo,
Du musst aber ggf. erklären, woher du den Käufer kennst.Zitat:Freund oder nicht, das weist das Finanzamt nicht.
Verstehe ich es jetzt richtig, dass bisher noch gar kein Geld geflossen ist? Dann sieht es ziemlich düster aus.Zitat:Sollte das Finanzamt Geldfluß sehen wollen können wir einen Vertrag über ein paar € abschließen.
Und das kann man natürlich nicht nachholen.
Nein, die Bank ist da schon raus, dass musst du dem Finanzamt klar machen.Zitat:Ist es nicht möglich der Bank klar zu machen, dass dieser Wert zu hoch angesetzt ist. Meiner Meinung am besten über den Börsenwert am Tag des Verkaufes.
Imho ist das aber nicht besonders schwer.
Zur Verlustbescheinigung hatte ich doch auch schon was geschrieben. Nochmal, was willst du mit einer solchen Bescheinigung wenn es gar keine Verluste gibt?
Aber egal, nach dem 15.12. geht da grundsätzlich nichts mehr.
Stefan
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