Einkommensteuer

16. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
DH
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Einkommensteuer

Guten Morgen,
wir streiten grad über folgenden Fall:

Geschäftsführer hat Dienstwagen 1% Regelung und die 0,03 pro gefahrenen km werden in der Lohnabrechnung abgerechnet.

Jetzt macht er seine Steuererklärung und setzt noch für Fahrten zwischen Wohnung u. Arbeit die 0,30 € pro gef. km an! Geht das?

Hat er sich da nicht einen doppelten Vorteil herausgeholt?
Wenn Ihr Infos habt dann bitte vielleicht mit einer Fundstelle?

Danke




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thoma68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Also bei mir ist das auch schon immer so. Ich habe einen Firmenwagen der als geldwerter Vorteil abgerechnet wird.
Der Weg zur Arbeit einfache Strecke kann dann auch beim Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuer geltend gemacht werden. Darauf achten muß man aber, daß beim geldwerter Vorteil die gleichen km angesetzt sind, wie beim Lohnsteuerjahresausgleich.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49938 Beiträge, 17502x hilfreich)

Das ist völlig korrekt und vom Gesetzgeber auch so gedacht.

Man muss 0,03% pro Entfernungskilometer pro Monat versteuern und kann im Gegenzug die 0,30€ Entfernungspauschale pro Entfernungkilometer geltend machen.

Wo da ein doppelter Vorteil liegen soll, kann ich nicht erkennen.

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#3
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

Ein Ansatz wäre nur dann nicht möglich, wenn der Arbeitgeber bereits die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte als pauschal besteuerten Werbungskostenersatz berücksichtigt hätte.

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