Folgende Frage:
Ich habe dieses Jahr meine Ausbildung beendet und bin danach in eine Festanstellung übergegangen. Daraufhin habe ich für 2007 eine Steuererklärung gemacht habe aber in dieser nur mein Einkommen ab dem Tag angegeben wo ich in der Festanstellung bin. Das heißt bei mir vom 19.07.2007 - 31.12.2007. In der Zeit davor also vom 01.01.2007 - 18.07.2007 war ich noch in meiner Ausbildung auf Lohnsteuerkarte und habe keine Steuern gezahlt. Genau aus diesem Grund habe ich auch bei der Steuererklärung meinen Verdienst in dieser Zeit nicht angegeben, da ich noch zu Hause wohnte und meine Eltern, das ganze mit in die Steuererklärung genommen haben. Nun habe ich meinen Steuerbescheid bekommen und dort hat das Finanzamt auf das zu versteuernde Einkommen aus meiner Festanstellung, mein Einkommen aus der Ausbildung für welches ich keine Steuern abführen musste mit dazugerechnet. Somit hat sich der zu erwartende Rückzahlungsbetrag halbiert. Meine Frage ist ist das rechtens, und wenn ja müssen meine Eltern, dann das Einkommen aus meiner Ausbildung aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen!?
Danke für die Hilfe
Erste Steuererklärung nach Ausbildung
20. März 2008
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Frage vom 20. März 2008 | 16:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Erste Steuererklärung nach Ausbildung
#1
Antwort vom 20. März 2008 | 20:27
Von
Status: Unbeschreiblich (49283 Beiträge, 17336x hilfreich)
Das Vorgehen des Finanzamtes ist völlig korrekt.
Das gesamte Jahreseinkommen ist steuerpflichtig. Dazu gehören auch die Einkünfte als Auzubildender.
#2
Antwort vom 20. März 2008 | 23:02
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1088x hilfreich)
...und die Eltern dürfen natürlich dein Einkommen nicht in ihrer Erklärung angeben!
Gruß
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#3
Antwort vom 21. März 2008 | 19:25
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 17x hilfreich)
haben die Eltern wahrscheinlich nur auf der Anlage Kind angegeben, zwecks Überprüfung der Einkommensgrenze
#4
Antwort vom 5. Mai 2008 | 23:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 38x hilfreich)
Kann ich dann in dem Jahr, wo ich die Ausbildung abgeschlossen habe, auch die Wege zur Arbeit und Schule als Werbungskosten anrechnen?
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