KFW Studienkredit - Zinsen werden nicht anerkannt

7. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb525030-92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KFW Studienkredit - Zinsen werden nicht anerkannt

Hallo liebe Community - ich habe eine dringende Frage bei der ich Hilfe benötige. Ich habe für das Kahr 2018 meine erste Steuererklärung abgeben. Unter anderem habe ich die Zinsen für meinen KFW Studienkredit angegeben, welche rund 650 Euro in 2018 betrugen. Das Finanzamt erkennt diese nicht an und legt mir nahe den Einspruch zurückzunehmen. Mein Steuerbüro hat die Zinsen als "Werbungskosten bei Lohneinkünften" eingetragen. Ist das richtig? Sind es nicht Ausbildungskosten? Kennt jemand eine Rechtsvorschrift, die ich dem Finanzamt beilegen kann?

Ich danke für eure Hilfe und Antworten von eventuell ebenfalls KFW Kreditnehmern!!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5294 Beiträge, 1255x hilfreich)

Für mich stellt sich zunächst die Frage, wofür die Zinsen gezahlt wurden. Zur Finanzierung von Studiengebühren o.ä.? Handelte es sich um ein Erststudium? Wurden letztes Jahr positive Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt?

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2577 Beiträge, 688x hilfreich)

Der KfW-Studienkredit wird in Raten von 100 bis 650 € AUSbezahlt und dient dazu, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten.

Da die finanzierten Kosten unter das Abzugsverbot des §12 Nr.1 EStG fallen, fallen die Zinsen natürlich auch darunter.

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
fb525030-92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Antworten! Es ist genau so wie es beschrieben wurde. Im Jahr 2018 habe ich Einkommen ab Studienabschluss, daher Mai, erzielt. Im Internet habe ich viel gelesen dass die Zinsen unter Fortbildungskosten abgesetzt werden können da es sich um ein Masterstudium und damit Lt. Dem Fiskus um ein Zweitstudium handelt. Der Kredit wurde zum einen zum Erhalt des Lebensunterhalts verwendet und zum anderen für Studienmittel und -gebühren.

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