Kurze Frage ich habe vor ein Kleingewerbe auf zu machen und durch Dienstleistungen im Garten meiner Frau eine Rechnung zu schreiben. Könnte man die dann von der Steuer absetzen?
Mit Kleingewerbe eigener Frau Rechnung schreiben
6. Januar 2024
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Frage vom 6. Januar 2024 | 23:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Kleingewerbe eigener Frau Rechnung schreiben
#1
Antwort vom 7. Januar 2024 | 00:43
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)
Zitatich habe vor ein Kleingewerbe auf zu machen :
Dann geht es nicht um DE?
Da kann man nämlich nur Gewerbe / Unternehmen anmelden.
ZitatKönnte man die dann von der Steuer absetzen? :
Die Frau?
Auch wenn Ehefrauen mitunter durchaus außergewöhnlichen Belastungen darstellen können, sind sie regelmäßig nicht von der Steuer absetzbar.
Die Rechnung?
Kann man absetzen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt.
#2
Antwort vom 7. Januar 2024 | 00:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Rechnung? :
Kann man absetzen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt.
Ich möchte eine Rechnung an meine Frau schreiben wo ich bestimmte Tätigkeiten im Garten mache. Wir wohnen aber beide an der gleichen Adresse.
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#3
Antwort vom 7. Januar 2024 | 01:17
Von
Status: Junior-Partner (5803 Beiträge, 2557x hilfreich)
Ja, dann mach das doch.
#4
Antwort vom 7. Januar 2024 | 01:27
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)
ZitatWir wohnen aber beide an der gleichen Adresse. :
Und?
Das soll bei Eheleuten nicht unüblich sein ...
#5
Antwort vom 7. Januar 2024 | 02:32
Von
Status: Junior-Partner (5301 Beiträge, 1260x hilfreich)
Ob sie das absetzen kann, richtet sich nach §§ 4, 9 oder 35a EStG. Irrelevant ist bei Fremdüblichkeit, dass es Ihre Frau ist.
In jedem Fall haben Sie die Einnahme dann zu versteuern.
#6
Antwort vom 7. Januar 2024 | 13:17
Von
Status: Wissender (14651 Beiträge, 4512x hilfreich)
Hallo,
Was für einen Vorteil erhoffst du dir davon? Von den Nachteilen gar nicht zu reden ...Zitat:Kurze Frage ich habe vor ein Kleingewerbe auf zu machen und durch Dienstleistungen im Garten meiner Frau eine Rechnung zu schreiben.
Stefan
#7
Antwort vom 7. Januar 2024 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (33921 Beiträge, 17620x hilfreich)
Das klingt schlicht nach Scheinselbständigkeit.
Was für einen Vorteil erhoffst du dir davon? Wenn ich mal raten darf: Er glaubt, ein "Kleingewerbe" sei irgendwie einkommensteuerfrei (was es jedoch nicht ist)...
#8
Antwort vom 10. Januar 2024 | 16:11
Von
Status: Unbeschreiblich (49292 Beiträge, 17338x hilfreich)
ZitatKurze Frage ich habe vor ein Kleingewerbe auf zu machen und durch Dienstleistungen im Garten meiner Frau eine Rechnung zu schreiben. Könnte man die dann von der Steuer absetzen? :
Das kann man machen. Das Finanzamt freut sich über zusätzliche Steuereinnahmen bei so einer Gestaltung. Schließlich sind die Steuern, die Du für die Tätigkeit zahlen musst höher als die Steuern, die Deine Frau dabei spart.
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