Mit Kleingewerbe eigener Frau Rechnung schreiben

6. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Markus0805
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Kleingewerbe eigener Frau Rechnung schreiben

Kurze Frage ich habe vor ein Kleingewerbe auf zu machen und durch Dienstleistungen im Garten meiner Frau eine Rechnung zu schreiben. Könnte man die dann von der Steuer absetzen?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Markus0805):
ich habe vor ein Kleingewerbe auf zu machen

Dann geht es nicht um DE?
Da kann man nämlich nur Gewerbe / Unternehmen anmelden.



Zitat (von Markus0805):
Könnte man die dann von der Steuer absetzen?

Die Frau?
Auch wenn Ehefrauen mitunter durchaus außergewöhnlichen Belastungen darstellen können, sind sie regelmäßig nicht von der Steuer absetzbar.

Die Rechnung?
Kann man absetzen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Markus0805
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Rechnung?
Kann man absetzen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt.


Ich möchte eine Rechnung an meine Frau schreiben wo ich bestimmte Tätigkeiten im Garten mache. Wir wohnen aber beide an der gleichen Adresse.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5803 Beiträge, 2557x hilfreich)

Ja, dann mach das doch.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Markus0805):
Wir wohnen aber beide an der gleichen Adresse.

Und?
Das soll bei Eheleuten nicht unüblich sein ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5301 Beiträge, 1260x hilfreich)

Ob sie das absetzen kann, richtet sich nach §§ 4, 9 oder 35a EStG. Irrelevant ist bei Fremdüblichkeit, dass es Ihre Frau ist.
In jedem Fall haben Sie die Einnahme dann zu versteuern.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14651 Beiträge, 4512x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kurze Frage ich habe vor ein Kleingewerbe auf zu machen und durch Dienstleistungen im Garten meiner Frau eine Rechnung zu schreiben.
Was für einen Vorteil erhoffst du dir davon? Von den Nachteilen gar nicht zu reden ...

Stefan

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33921 Beiträge, 17620x hilfreich)

Das klingt schlicht nach Scheinselbständigkeit.
Was für einen Vorteil erhoffst du dir davon? Wenn ich mal raten darf: Er glaubt, ein "Kleingewerbe" sei irgendwie einkommensteuerfrei (was es jedoch nicht ist)...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Zitat (von Markus0805):
Kurze Frage ich habe vor ein Kleingewerbe auf zu machen und durch Dienstleistungen im Garten meiner Frau eine Rechnung zu schreiben. Könnte man die dann von der Steuer absetzen?


Das kann man machen. Das Finanzamt freut sich über zusätzliche Steuereinnahmen bei so einer Gestaltung. Schließlich sind die Steuern, die Du für die Tätigkeit zahlen musst höher als die Steuern, die Deine Frau dabei spart.

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