Hallo!
Ich bin festangestellt (Teilzeit 24h). Dazu bin ich Kleinunternehmer (Grafik-Bereich), also selbstständig ohne Gewerbe, mit wirklich unwesentlichen Einnahmen (ca. 1.000 Euro / Jahr).
Nun habe ich für die Wochenenden einen Nebenjob als Minijob gesucht und gefunden. Der Arbeitgeber bietet einen Vergütung auf Honorarbasis an für Selbstständige oder eben als Minijob (bis zu 450 Euro/Monat, die ich aber nicht erreichen werde, weil ich nicht so oft zur Verfügung stehe). Per Honorar bekommt man 10Euro/h, wenn man den Job als Minijob annimmt 9 Euro/h.
Nun ist meine Frage, was ist in meinem Fall "besser"?
Vorallem weil ich mir schon überlegt habe, evtl. noch einen weiteren Minijob anzunehmen, was zusammen dann auf jeden Fall über 450 Euro im Monat wären. Aber das ist noch nicht sicher ob ich die Zeit dazu habe.
Abgesehen davon: Ist das Abrechnen per Rechnung dann lohnenswerter für mich? Ich muss ja keine Umsatzsteuer zahlen, weil mein Einkommen als Selbständiger im Jahr die Grenze nicht überschreitet. Auch damit wären das sicher nicht 17.500 Euro im Jahr. Nehmen wir an ich verdiene bei diesen neuem Job jetzt 300 Euro / Monat. Dann wären es zu den 1.000 Euro in meinem Unternehmen nochmal 3.600 Euro für das Jahr 2018.
und das Aufgabengebiet ist ein ganz anderes, als das was ich mit meinem Unternehmen mache (Design/Grafik/Medien).
Vielleicht wisst ihr etwas Rat! Danke schonmal!
Nebenjob: Als Minijob oder Honorar als Kleinunternehmer - was ist besser?
Ein Minijob wäre grds. steuerfrei, eine selbständige Tätigkeit dagegen wäre vollständig einkommensteuerpflichtig, da aufgrund Ihrer bisherigen Tätigkeit bereits die sogenannte Härtefallregelegung keine Anwendung mehr findet.
Hallo, aber als Kleinunternehmer wäre ich mit meinen eigenen Einnahmen bisher + diesem Job auf Honoarbasis am Ende des Jahres grob gesagt bei ca. 2000-3000 Euro. Damit wäre ich ja unter dem Freibetrag für Kleinunternehmer und müsste keine Einkommensteuer zahlen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei der Einkommensteuer gibt es keinen Freibetrag für Kleinunternehmer. Der Begriff "Kleinunternehmer" stammt aus dem Umsatzsteuergesetz.
Oh stimmt, das war ein falscher Gedanke. Hatte was verwechselt..
Bisher habe ich immer den Steuerbescheid erhalten, ohne irgendwelche Nachzahlungen/Zahlungen leisten zu müssen.
Mein Einkommen insgesamt, als Angestellter + Freiberufler + bisherigen Nebenjob wären am Ende das Jahres nicht mehr als 20.000 Euro...
Mein Einkommen insgesamt, als Angestellter + Freiberufler + bisherigen Nebenjob wären am Ende das Jahres nicht mehr als 20.000 Euro... Das ändert nichts daran, daß auf das Honorar Steuern anfallen. Und da die deutlich höher sind als 10 %, würde ich hier den Minijob nehmen, wo Sie by the way auch Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hätten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten