Nebenkostenabrechnung Gewerbe Umsatzsteuerberechnungen

19. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
hellokatrin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Gewerbe Umsatzsteuerberechnungen

Hallo zusammen,
ich freue mich über die Möglichkeit dieses Forums.
Wir haben einen Gewerbemietvertrag und nun erstmalig unsere Nebenkostenabrechnung erhalten.
Der Vermieter hat uns hier z.B. die Grundsteuer und Versicherungsbeiträge für das Objekt in Rechnung gestellt.
Die Grundsteuer wird ja mit 0% dem Vermieter in Rechnung gestellt, die Versicherungen unterliegen nur der Versicherungssteuer.
Ist es dann korrekt, dass er auf diese Summen 19% Umsatzsteuer erhebt?

Und Frage zu 2)
Der Vermieter berechnet diverse wohl berechtigte Kosten an uns weiter (z.B. Handwerker etc.) - hier hat er die jeweiligen Bruttobeträge genommen und uns diese Bruttobeträge berechnet mit zusätzlich 19% Umsatzsteuer.
Also zahlen wir auf den Bruttobetrag nochmals 19%.
Ist das so richtig?

Vielen herzlichen Dank für eure Unterstützung
Katrin

-- Editiert von User am 19. Februar 2025 10:26




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33919 Beiträge, 17620x hilfreich)

Ist es dann korrekt, dass er auf diese Summen 19% Umsatzsteuer erhebt? Ja - die Nebenleistung teilt das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung. Und die Hauptleistung (Vermietung) ist umsatzsteuerpflichtig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hellokatrin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
umsatzsteuerpflichtig


Vielen Dank für deine Antwort. Kannst du auch die Frage zu 2) beantworten? Kann er die Bruttobeträge von z.B. Handwerkern ansetzen und darauf die 19% Umsatzsteuer erheben oder hätte er die Nettobeträge nehmen müssen?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8902 Beiträge, 1895x hilfreich)

Zitat (von hellokatrin):
oder hätte er die Nettobeträge nehmen müssen?


dann wären es sogenannte "durchlaufende Posten". Ich sehe dies aber nicht als gegeben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Zitat (von hellokatrin):
Kann er die Bruttobeträge von z.B. Handwerkern ansetzen und darauf die 19% Umsatzsteuer erheben oder hätte er die Nettobeträge nehmen müssen?

Er hätte die Nettobeträge nehmen müssen, da er vorsteuerabzugsberechtigtvist und die an die Handwerker gezahlte MWSt. daher für ihn keine Kosten darstellen.

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