Hallo zusammen,
ich freue mich über die Möglichkeit dieses Forums.
Wir haben einen Gewerbemietvertrag und nun erstmalig unsere Nebenkostenabrechnung erhalten.
Der Vermieter hat uns hier z.B. die Grundsteuer und Versicherungsbeiträge für das Objekt in Rechnung gestellt.
Die Grundsteuer wird ja mit 0% dem Vermieter in Rechnung gestellt, die Versicherungen unterliegen nur der Versicherungssteuer.
Ist es dann korrekt, dass er auf diese Summen 19% Umsatzsteuer erhebt?
Und Frage zu 2)
Der Vermieter berechnet diverse wohl berechtigte Kosten an uns weiter (z.B. Handwerker etc.) - hier hat er die jeweiligen Bruttobeträge genommen und uns diese Bruttobeträge berechnet mit zusätzlich 19% Umsatzsteuer.
Also zahlen wir auf den Bruttobetrag nochmals 19%.
Ist das so richtig?
Vielen herzlichen Dank für eure Unterstützung
Katrin
-- Editiert von User am 19. Februar 2025 10:26
Nebenkostenabrechnung Gewerbe Umsatzsteuerberechnungen
19. Februar 2025
Thema abonnieren
Frage vom 19. Februar 2025 | 10:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Gewerbe Umsatzsteuerberechnungen
#1
Antwort vom 19. Februar 2025 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (33919 Beiträge, 17620x hilfreich)
Ist es dann korrekt, dass er auf diese Summen 19% Umsatzsteuer erhebt? Ja - die Nebenleistung teilt das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung. Und die Hauptleistung (Vermietung) ist umsatzsteuerpflichtig.
#2
Antwort vom 19. Februar 2025 | 11:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatumsatzsteuerpflichtig :
Vielen Dank für deine Antwort. Kannst du auch die Frage zu 2) beantworten? Kann er die Bruttobeträge von z.B. Handwerkern ansetzen und darauf die 19% Umsatzsteuer erheben oder hätte er die Nettobeträge nehmen müssen?
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#3
Antwort vom 19. Februar 2025 | 11:12
Von
Status: Richter (8902 Beiträge, 1895x hilfreich)
Zitatoder hätte er die Nettobeträge nehmen müssen? :
dann wären es sogenannte "durchlaufende Posten". Ich sehe dies aber nicht als gegeben.
#4
Antwort vom 19. Februar 2025 | 18:26
Von
Status: Unbeschreiblich (49292 Beiträge, 17338x hilfreich)
ZitatKann er die Bruttobeträge von z.B. Handwerkern ansetzen und darauf die 19% Umsatzsteuer erheben oder hätte er die Nettobeträge nehmen müssen? :
Er hätte die Nettobeträge nehmen müssen, da er vorsteuerabzugsberechtigtvist und die an die Handwerker gezahlte MWSt. daher für ihn keine Kosten darstellen.
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