Hallo, ich bin Gewerbetreibender mit Kleinstunternehmerregelung. Hier gilt ja die Mehrwertsteuergrenze von 22 000 € beim Umsatz. Seit kurzem kommen noch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hinzu. In diesem Bereich entstehen natürlich auch Ausgaben.
Werden die Mieteinnahmen den sonstigen Einnahmen brutto hinzugerechnet oder der Gewinn nach Abzug der Kosten? Ich würde gerne unter der MwSt.-Grenze bleiben.
Danke für eine Antwort!
Steuererklärung Mieteinnahmen
26. November 2024
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Frage vom 26. November 2024 | 16:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Mieteinnahmen
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#1
Antwort vom 26. November 2024 | 18:09
Von
Status: Unbeschreiblich (33497 Beiträge, 17463x hilfreich)
Werden die Mieteinnahmen den sonstigen Einnahmen brutto hinzugerechnet Natürlich - was glauben Sie denn, was Umsatz ist? Und an diesem bemisst sich die Umsatzsteuer, gern fälschlich "Mehrwertsteuer" genannt, und nicht etwa am Gewinn. Im Übrigen steigt die Grenze zum Jahreswechsel auf 25.000 Euro.
-- Editiert von User am 26. November 2024 18:10
#2
Antwort vom 26. November 2024 | 18:29
Von
Status: Junior-Partner (5196 Beiträge, 1234x hilfreich)
ZitatSeit kurzem kommen noch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hinzu. :
Sie vermieten umsatzsteuerpflichtig? Ansonsten für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 3 UStG irrelevant.
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#3
Antwort vom 26. November 2024 | 18:57
Von
Status: Unbeschreiblich (48631 Beiträge, 17142x hilfreich)
ZitatWerden die Mieteinnahmen den sonstigen Einnahmen brutto hinzugerechnet oder der Gewinn nach Abzug der Kosten? :
Nein, wenn es sich um die Vermietung von Wohnraum handelt.
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