Studium absetzen

2. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)
Studium absetzen

Hallo!

Wie ist die derzeitige Rechtslage bzgl. der Anrechnung von Studienkosten?

Wenn ich richtig informiert bin, kann ein Student, der von 2003 bis 2008 studiert hat (Erststudium), die ersten Studienjahre (2003-2007) nicht mehr in seiner ESt-Erklärung 2008 geltend machen. Stimmt das? Diese Kosten sind also endgültig 'weg'. In der Steuererklärung 2008 können aber noch Ausgaben für das Studium aus dem Jahr 2008 geltend gemacht werden, oder? Zählen hierzu auch die Studiengebühren?

Wie werden diese Kosten geltend gemacht? Sind das Werbungskosten, Sonderausgaben,...?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 02.03.2008 16:33:12




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50065 Beiträge, 17539x hilfreich)

Wenn ich richtig informiert bin, kann ein Student, der von 2003 bis 2008 studiert hat (Erststudium), die ersten Studienjahre (2003-2007) nicht mehr in seiner ESt-Erklärung 2008 geltend machen. Stimmt das?

Ja, das stimmt.

In der Steuererklärung 2008 können aber noch Ausgaben für das Studium aus dem Jahr 2008 geltend gemacht werden, oder? Zählen hierzu auch die Studiengebühren?

Da diese Kosten können einschl. Studiengebühren bis max. 4.000€ geltnd gemacht werden.

Es handelt sich dabei um Sonderausgaben.

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