hallo,
ich habe eine frage. neulich auf der arbeit sagte mir ein arbeitskollege - bei dem thema steuererklärung - dass er seit jahren keine macht. seine meinung nach braucht man diese nicht zu machen, wenn man eine entsprechende erklärung unterschreibt. ist so etwas möglich? ich war immer der meinung, und bin es eigentlich immer noch, dass man zu einer steuererklärung verpflichtet ist.
heute sprach ich zufällig mit meinen eltern darüber und mein vater meinte auch, dass er vor einem jahr von seinem steuerberater ein schreiben bekam (da er ein wenig spät mit der abgabe war) dass er sich entscheiden soll, die steuererklärung wie jedes jahr einzureichen oder - den unten beigefügten zettel auszufüllen, dass er nicht beabsichtigt eine zu machen.
kann dies sein??? bitte hierzu um infos. ist man zur steuererklärung verpflichtet (wenn man arbeitet) oder gibt es wirklich eine erklärung die man abgeben kann, dass man keine macht??
gruß
kati-ann
pflicht zur steuererklärung-abgabe oder freiwillige basis????
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Das hängt (im wesentlichen) davon ab, ob man neben den Arbeitseinkünften noch andere Einkünfte hat, von denen kein automatischer Steuerabzug erhoben wird. Auskunft darüber kann man einfach beim Finanzamt bekommen.
Der "Zettel" dürfte eher ein Auftrag bzw. eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Steuerberater gewesen sein, kein amtliches Formular.
Wer nicht dazu verpflichtet ist, kann freiwillig eine ESt-Erklärung einreichen. Das ist in vielen Fällen sinnvoll, da beim automatischen Lohnsteuerabzug viele Steuerabzugsmöglichkeiten entweder gar nicht oder nur in pauschaler Form berücksichtigt werden können. Wer auf die ESt-Erklärung verzichtet, verschenkt oft Geld (Lohnsteuererstattung).
danke für deine antwort. wann ist man verpflichtet eine est-erklärung zu machen und wann nicht? wenn man nur einkünfte aus nicht s. arbeit hat und dazu paar versicherungen-also nicht außergewöhnliches - ist man verpflichtet eine zu machen?
gruß
kati-ann
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Bei ausschließlich Einkünften aus nichtstelbständiger Arbeit (unterliegt dem LSt-Abzug) besteht normalerweise keine Verpflichtung. Über die genauen Voraussetzungen kann man sich beim FA informieren.
Dennoch: viele Leute verschenken Geld, weil sie keine freiwillige ESt-Erklärung einreichen. Bei genauerem Nachdenken kommt oft doch einiges an Werbungskosten usw. zusammen, was die Pauschalen übersteigt.
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist man verpflichtet, wenn mindestens theoretisch eine Steuernachzahlung auftreten könnte.
Wenn der Lohnsteuerabzug schon so ist, dass keine Nachzahlung auftreten kann und auch keine weiteren Nebeneinkünfte vorliegem, dann ist man auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Daran kann man schon erkennen, dass diejenigen, bei denen die Steuererklärung freiwillig ist, mit ziemlicher Sicherheit Geld verschenken. Einzige Ausnahme ist der Fall, dass man keine Steuern gezahlt hat und auch keine zahlen muss. Nur ganz wenige Leute überschreiten in keinem Punkt die Pauschalen.
Wenn keine Nebeneinkünfte vorliegen, dann gibt es noch ein paar Fälle, bei denen man trotzdem zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Hier die wichtigsten:
- ein Ehegatte hatte Lohn, der nach Steuerklasse 5 oder 6 besteuert wurde.
- es wurde ein Steuerfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte eingetragen
- Einkünfte die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.B. ALG, Krankengeld usw.) waren höher als 410€
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