Ausnüchterungszelle, Anzeige !

24. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Pinkfruit
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 16x hilfreich)
Ausnüchterungszelle, Anzeige !

Hallo...

Kurz und knackig.. ich trinke eigentlich nie Alkohol.. allerdings habe ich es gestern ausnahmsweise getan und maßlos übertrieben.. bin in der Ausnüchterungszelle gelandet.. kann mich an 0,00000 erinnern...
Naja.. *****.. ziemlich.
Als ich entlassen worden bin fragte ich die polizisten was passiert ist.. sie sagten ich hätte sie beleidigt etc.. und ich hab ne Anzeige kassiert wegen widerstand und Beleidigung..
bin sonst 0 auffällig der Polizei gegenüber.. also war das praktisch mein erster Vorfall.
Mit was für einer Strafe muss ich denn rechnen?

Grüße




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Wie alt sind Sie?

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#2
 Von 
Pinkfruit
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wie alt sind Sie?

23

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40801 Beiträge, 14419x hilfreich)

Wir wissen nicht, was passiert ist, wie es passiert ist, was der Auslöser war. Woher sollen wir da auch nur ahnen können, wie das Verfahren zu einem Ende gebracht wird? Den Strafrahmen kann man im Gesetz nachlesen.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wir wissen nicht, was passiert ist, wie es passiert ist, was der Auslöser war. Woher sollen wir da auch nur ahnen können, wie das Verfahren zu einem Ende gebracht wird? Den Strafrahmen kann man im Gesetz nachlesen.

wirdwerden


Na ja, er/sie weiß ja auch nicht wirklich was passiert ist und "Beleidigung und Widerstand" kann eine große Spannweite haben.

Id Fall ist aber kein Jugendstrafrecht mehr anwendbar, also abwarten ob und wenn was da kommt.

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#5
 Von 
Pinkfruit
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von wirdwerden):
Wir wissen nicht, was passiert ist, wie es passiert ist, was der Auslöser war. Woher sollen wir da auch nur ahnen können, wie das Verfahren zu einem Ende gebracht wird? Den Strafrahmen kann man im Gesetz nachlesen.

wirdwerden


Na ja, er/sie weiß ja auch nicht wirklich was passiert ist und "Beleidigung und Widerstand" kann eine große Spannweite haben.

Id Fall ist aber kein Jugendstrafrecht mehr anwendbar, also abwarten ob und wenn was da kommt.


Ja eben.. ich weiß halt echt garnichts mehr.. ich schäme mich in Grund und Boden.. habe n blaues Auge.. ob die Polizei mir das verschafft hat? Keine Ahnung!

Im Gesetz ist Geldstrafe oder 1 Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen..
ich muss doch wohl nicht in Bau wegen so einer „Lappalie" ?!

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von Pinkfruit):
Im Gesetz ist Geldstrafe oder 1 Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen..
ich muss doch wohl nicht in Bau wegen so einer „Lappalie" ?!


Gefängnis eher nicht, und da Sie (und wir) überhaupt nicht wissen, was im Detail vorgeworfen wird müssen wir alle einfach abwarten was da kommt.

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 616x hilfreich)

Zitat (von Pinkfruit):
ich muss doch wohl nicht in Bau wegen so einer „Lappalie" ?!


Wenn Sie sich doch 0,00000 erinnern ... woher wissen Sie dann, dass es eine "Lappalie" war? Die Polizisten werden schon wissen, was Sie getan haben.

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#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Was sagen denn Ihre Trinkgenossen/-innen zu dem Vorfall oder haben Sie etwa alleine dem Trunke zugesprochen?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 24.02.2019 11:40

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#9
 Von 
Muse123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von Pinkfruit):
ich muss doch wohl nicht in Bau wegen so einer „Lappalie" ?!


Wenn Sie sich doch 0,00000 erinnern ... woher wissen Sie dann, dass es eine "Lappalie" war? Die Polizisten werden schon wissen, was Sie getan haben.


Die Polizisten ... Oh man, so eine Antwort hilft ihm 0,0 weiter!
Wer hat denn die Polizei überhaupt gerufen? Und wer hat ihm das blaue Auge verpasst?
Allein derjenige wird wissen was passiert ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Pinkfruit):
ich trinke eigentlich nie Alkohol..


Na da habe ich aber schon Gegenteiliges hier im Netz lesen müssen.

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#11
 Von 
Pinkfruit
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 16x hilfreich)

Naja, ich weiß es nicht.
Meine Freunde haben nichts mitbekommen. Ich war wohl alleine.. evtl. auf dem Heimweg oder so? Das war auf einem Faschingsball..
die Polizei war vermutlich schon vor Ort.. ich weiß echt garnichts mehr ! Übel echt..

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33927 Beiträge, 17624x hilfreich)

Im Gesetz ist Geldstrafe oder 1 Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen.. Nur für Beleidigung - für Widerstand geht der Strafrahmen auf 3 Jahre hoch: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__113.html
ich muss doch wohl nicht in Bau wegen so einer „Lappalie" ?! Es kommt, wie erwähnt, auf die konkreten Umstände an - in der Regel wird bei einem Ersttäter aber wohl nur eine Geldstrafe herauskommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Wie ist eigentlich seinerzeit die Angelegenheit mit dem Kieferbruch und den diesbezüglichen Schadensersatzansprüchen ausgegangen?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18157 Beiträge, 9872x hilfreich)

By the way: Der Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle ist nicht gratis. Da wird eine Rechnung für kommen - und Sie werden sich ärgern. Denn für den Preis einer Nacht in der Ausnüchterungszelle kann man in den meisten Städten zwei Nächte im Mittelklassehotel incl. Frühstück verbringen.

Ansonsten ist es natürlich ärgerlich, dass Sie sich an nichts mehr erinnern können. Da wird also die Schilderung der Polizisten die einzige Schilderung in der Akte sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Pinkfruit
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
By the way: Der Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle ist nicht gratis. Da wird eine Rechnung für kommen - und Sie werden sich ärgern. Denn für den Preis einer Nacht in der Ausnüchterungszelle kann man in den meisten Städten zwei Nächte im Mittelklassehotel incl. Frühstück verbringen.

Ansonsten ist es natürlich ärgerlich, dass Sie sich an nichts mehr erinnern können. Da wird also die Schilderung der Polizisten die einzige Schilderung in der Akte sein.


Ja, 60€ alleine für den Aufenthalt..
plus Strafe für die Anzege/n..
Klar ärgere ich mich!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18157 Beiträge, 9872x hilfreich)

60€ ist aber günstig. Es gibt Gegenden, da wird wesentlich mehr verlangt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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