Darknet Silkroad Drogen, Strafbefehl ohne handfeste Beweise??

7. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Darknet Silkroad Drogen, Strafbefehl ohne handfeste Beweise??

Guten Tag liebe Forenmitglieder,
ich bräuchte einmal dringenden Rat zu einem Fall x.

In Fall X hat Herr X in den Jahren 2012 und 2013 ein paar Bestellungen über das Darknet (Silkroad 1.0) getätigt. Es geht hierbei um 9 Einzelbestellungen von Drogen von immer geringer Menge (1-3g Speed).
Es wurde der Tor Browser verwendet womit die IP ja fälschlicherweise einen Standort in irgendeinem EU Land anzeigt. Die Bezahlung erfolgte via Bitcoins.
Nun bekam Herr X vor ein paar Monaten die polizeiliche Vorladung wegen Verstoßes gegen das BtmG. Er wusste aber nicht weswegen man Ihn vorlud deshalb ignorierte er die Einladung.
Vor 2 Wochen kam dann die Aufklärung vom Amtsgericht, dass es um oben erwähnte Vergehen geht, ihm noch einmal die Chance gewährt wird sich zu der Sache zu äußern und die Entscheidung ansonsten in 2 Wochen gefällt wird.
Herr X war sich sicher, dass man ihm nichts anhaben könnte. Nun kam die Entscheidung bzw. der Strafbefehl mit 1000€ Geldstrafe.
Herr X hat nun ab dem 04.06.16 zwei Wochen Zeit Einspruch einzulegen oder zu zahlen.

Herr X traut der Gültigkeit des Strafbefehls jedoch nicht aus folgenden Gründen:

1. Es wurden niemals Drogen sichergestellt.

2. Es wird behauptet die Lieferung erfolgte an die Hausanschrift. Jedoch besteht beim Briefversand kein Tracking oder Empfangsbestätigung woher also die Sicherheit, dass Herr X die Ware jemals erhalten hat / entgegengenommen hat.

3. Es wurden zwar die Transaktionsdaten und Bestelldaten von dem Account sichergestellt aber woher will man wissen, welche Person hinter welchem PC saß und die Bestellung getätigt hat? Wie gesagt gibt der Tor Browser ja eine falsche IP vor. Es fehlt meiner Meinung nach der Nachweis das auch wirklich Herr X die Bestellung ausgelöst hat. Sonst könnte ja ein Herr A einem Herrn B den Herr A nicht leiden kann einfach Drogen per Post zuschicken können und es wird dann automatisch davon ausgegangen, dass der Empfänger auch gleichzeitig der Besteller ist/war. Genau das ist hier ja der Fall. Also meiner Meinung gibt es weder feste Beweise für die Identität des Bestellers/Käufers noch für die Lieferung.

Ich stelle das Schreiben, dass Herr X vom Amtsgericht erhalten hat hier zur Verfügung:
http://imgur.com/a/OAuRv

Also was Herr X sich jetzt fragt ist ob er einen Anwalt einschalten sollte und versuchen sollte den Strafbefehl abzuwenden oder lieber einfach zahlen sollte. Ich bitte um eine Einschäzung der Erfolgschance bei Anfechtung und wären dafür allen die Ihren Rat bereitstellen wirklich sehr sehr dankbar.

-- Editier von Antares51 am 07.06.2016 19:50


Wir
empfehlen

Strafanzeige stellen

Sie sind Opfer einer Straftat geworden oder haben eine Straftat beobachtet und möchten das einer Behörde anzeigen?
Juristische Dokumente individuell, günstig und rechtssicher.

Mehr Informationen



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 617x hilfreich)

Man wird dem Gericht nur schwer vermitteln können, warum A neunmal Drogen erhalten hat (da ihn jemand basst) und Herr A nicht damit irgendwann zur Polizei ist.

Zur Verurteilung braucht es keinen unumstößlichen Beweis (den gibt es eh nicht), es langt, dass es (nahezu) aller Wahrscheinlichkeit nach so war.
Da bräuchte A schon eine bessere Begründung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fidshi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Des Weiteren stellt sich die Frage woher die Staatsanwaltschaft weis dass Person X vom Beruf VERKÄUFER ist (So steht es im Strafbefehl!). Denn Person X hat ja niemals ausgesagt!

Ggf. haben die Person X damals observiert und wissen daher seinen Berufsstatus und auch den Erhalt von 9 Drogeneinheiten. Ist zumindest ein Indiz.

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat:
Des Weiteren stellt sich die Frage woher die Staatsanwaltschaft weis dass Person X vom Beruf VERKÄUFER ist (So steht es im Strafbefehl!). Denn Person X hat ja niemals ausgesagt!

Eventuell mal darüber nachdenken, was das Wort "Ermittler" bedeutet? :grins:



Zitat:
Es wurde der Tor Browser verwendet womit die IP ja fälschlicherweise einen Standort in irgendeinem EU Land anzeigt.

Wieder einer der glaubte, das TOR schützen würde ...



Zitat:
1. Es wurden niemals Drogen sichergestellt.

Ist auch nicht notwendig.



Zitat:
2. Es wird behauptet die Lieferung erfolgte an die Hausanschrift. Jedoch besteht beim Briefversand kein Tracking oder Empfangsbestätigung woher also die Sicherheit, dass Herr X die Ware jemals erhalten hat / entgegengenommen hat.

Nun, nur wiel übliche Briefe kein Tracking haben, bedeutet das ja nicht das die Drogenlieferungen kein Tracking haben.



Zitat:
3. Es wurden zwar die Transaktionsdaten und Bestelldaten von dem Account sichergestellt aber woher will man wissen, welche Person hinter welchem PC saß und die Bestellung getätigt hat?

Da hat also 9x Person Y am PC von Herr X gesessen.
Und Herr X hat nichts gegen Person Y gemacht obwohl Y den X nicht leiden kann? Und ihn ganz ruhig gewähren lassen?

Das will man dann wie genau "zur Überzeugung des Gerichtes" vortragen? Denn das Gericht muss von der hanebüchenen Story ja überzeugt werden...

Man kann Y dann ja benennen, nicht wahr?
:devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33919 Beiträge, 17620x hilfreich)

Ich glaube auch nicht daran, daß das irgendwie erfolgsfähig ist. Insofern sei nur erwähnt, welche Folgen ein Einspruch hat:
1. Die Strafe kann erhöht werden ("Renitenzzuschlag").
2. Der Einspruch kostet 70 Euro plus Zeugengebühren.
Zur Verurteilung braucht es keinen unumstößlichen Beweis (den gibt es eh nicht), es langt, dass es (nahezu) aller Wahrscheinlichkeit nach so war. Die Schuld muß "zur Überzeugung des Gerichtes" feststehen. Und das werden Sie mit dieser Argumentation todsicher nicht verhindern.
Übrigens ist jetzt auch der Führerschein futsch, sofern vorhanden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

OK danke für die schnellen Antworten. Werde mir dann den Anwalt sparen und die Strafe bezahlen. Aber wieso sollte der Führerschein weg sein? Die "Vergehen" fanden 2012/2013 statt. Herr X ist schon lange clean. Von daher verstehe ich die Aussage nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18149 Beiträge, 9866x hilfreich)

Zitat:
Aber wieso sollte der Führerschein weg sein?

Weg ist er nicht unbedingt.
Aber der Besitz von (harten) Drogen ist eine Regelbeispiel für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens (äG) durch die Führerscheinstelle, siehe §14 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat.)
D.h. Sie werden (auf Ihre Kosten) ein Gutachten einer anerkannten Stelle beibringen müssen, um der Führerscheinstelle zu beweisen, dass Sie derzeit kein BtM konsumieren. Wenn Ihnen das gelingt, werden Sie den Führerschein behalten können.

By the way: Ganz schön happig die Preise auf der Online-Seidenstraße. Die klassischen Offline-Dealer hinterm Hauptbahnhof oder im Stadtpark hätten Sie wahrscheinlich günstiger beliefert ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Zitat:
By the way: Ganz schön happig die Preise auf der Online-Seidenstraße. Die klassischen Offline-Dealer hinterm Hauptbahnhof oder im Stadtpark hätten Sie wahrscheinlich günstiger beliefert ...


Jep, aber so ist das im Zeitalter des Online-Shoppings. Da wird sich auch bei BTM ein bunter Warenkorb zusammengeklickt und dann die "Prime-Lieferung" ausgelöst. :devil:

PS: Gegen den "unbekannten Dritten" sprich übrigens auch das niemand über Monate hinweg einen Gesamtbetrag von 450,00 $ einsetzt, nur weil er jemanden "ärgern" will. Erhalt der Drogen ist nicht notwendig (wurde ja alles schon gesagt). Bei der Einfuhr z.B. ist diese bereits strafrechtlich vollendet, wenn die Sendung -noch im Besitz der Post- die Landesgrenze überquert hat.

PPS: Führerschein sehe ich wie Dr. Kabo. Da wird mit einiger Sicherheit was von der FEB kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
almostinjail
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Wieso wissen die genau was du bestellt hast? Und woher haben die deine Adresse? Die Daten wurden einzeln per PGP vom Vendor verschlüsselt und sind unmöglich entschlüsselbar. Also kann es nur sein, dass sie sich in deinen Account einloggen konnten, um den Verlauf zu sehen. Das muss es irgendeinen Auslöser bei dir gegeben haben. Habe zur Zeit das gleiche Problem wegen Shiny. Das einzige, was die haben, ist meine Adresse und mehr nicht. Mein Anwalt meinte, das reicht niemals aus. Und hat sofort Einstellung beantragt. Ich würde den Befehl sofort anfechten. Es muss Dir alles bewiesen werden. [edit by Mod. 1: Beitrag teilweise entfernt - Welcher Dealer wo und was auch immer "heute noch verkauft" ist in diesem Forum vollkommen uninteressant] Das sind nur Vermutungen von deinem Account, deine Adresse hat mit Silkroad nichts zu tun.



-- Editiert von Moderator am 08.06.2016 00:45

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33919 Beiträge, 17620x hilfreich)

Mein Anwalt meinte, das reicht niemals aus. Und wozu brauchen Sie dann einen Anwalt, wenn die Beweislage so furchtbar schlecht ist? Daß die Beweise nicht ausreichen, würde das Gericht doch wohl von alleine merken...
Ich würde den Befehl sofort anfechten. Na hoffentlich ersetzen Sie dem TE auch das Geld, was er da zusätzlich verpulvert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18149 Beiträge, 9866x hilfreich)

Die ganze Verschlüsselung bringt halt nichts, wenn an einem Ende der Leitung (oder mittendrin) jemand sitzt, der alle Daten unverschlüsselt speichert. Und bei dem Fall aus Leipzig ist der Polizei wohl eine ganze Festplatte mit unverschlüsselten Daten in die Hände gefallen.

Zitat:
Es muss Dir alles bewiesen werden

Nein. Wenn Sie diesen Thread von Anfang an gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass das so nicht stimmt.
Für eine Verurteilung ist kein absoluter Beweis erforderlich. Es reicht, wenn das Gericht von der Schuld überzeugt ist.
Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
almostinjail
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Als Beschuldigter sollte man sich immer einen Anwalt nehmen und ich kenne meine Beweislage sehr gut, weil ich meine Akte Blatt für Blatt durchgelesen habe. Und mein Anwalt dementsprechend auch sofort die Einstellung beantragt hat. Es gibt viele Anwälte die auf Silkroad spezialisiert sind und bereits Einstellungen erreicht haben, weil die Lieferadresse eben nicht als Beweis ausreicht. Könnte ja meinem Chef Sprengstoff nach Hause schicken und ihn dafür bluten lassen. So einfach ist das nicht. Erkundige dich nach einem Anwalt für Shiny und Silkroad. Du solltest das Urteil nicht hinnehmen. Schon alleine wegen dem Füdhrerschein nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33919 Beiträge, 17620x hilfreich)

Macht dann am Ende 1.000 Euro plus xxx Euro "Zuschlag" plus so 600 bis 800 Euro Anwaltskosten...
weil die Lieferadresse eben nicht als Beweis ausreicht Ach nee? Und warum wurde der TE dann verurteilt, wo das doch gar nicht ausreicht? Denn verurteilt ist er ja schon, wenn auch (noch) nicht rechtskräftig. Erklären Sie uns das doch bitte mal...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18149 Beiträge, 9866x hilfreich)

Zitat:
Könnte ja meinem Chef Sprengstoff nach Hause schicken und ihn dafür bluten lassen.

Klar könnte man das.
Aber wenn der Fragesteller des Ausgangsbeitrags vor Gericht erzählt "Irgend jemand Fremdes hat 9x Drogen bestellt, 9x bezahlt und 9x meine Adresse angegeben, nur um mich zu ärgern. Und obwohl der große Unbekannte 9x meine Adresse angegeben hat, ist trotzdem nichts bei mir angekommen" dann wird ihm das Gericht die Geschichte einfach nicht glauben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 941x hilfreich)

Bei einmal könnte man vielleicht was machen. Aber 9 mal? Und der TE war doch sogar so nett, per Email dann auch noch den Erhalt einiger Sendungen zu bestätigen. Das war dann auch jemand anders? Der ominöse Nachbar, der einem was anhängen will?
Wer soll das denn glauben. Wenn ich Päckchen erhalte, die ich nicht bestellt habe, nehme ich sie nicht an.Falls das was ist, das in den Briefkasten passt, mach ich es auf und geh zur Polizei,wenn da irgendein Zeug drin ist, das ich nicht identifizieren kann - kenn mich mit Drogen nicht aus - und schmeiß das sicher nicht einfach weg.

-- Editiert von Yogi1 am 08.06.2016 01:14

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
Die ganze Verschlüsselung bringt halt nichts, wenn an einem Ende der Leitung (oder mittendrin) jemand sitzt, der alle Daten unverschlüsselt speichert.


Oder jemand von denen "singt", die die Daten entschlüsseln können (die Verkäufer).

Zitat:
und geh zur Polizei,wenn da irgendein Zeug drin ist, das ich nicht identifizieren kann - kenn mich mit Drogen nicht aus - und schmeiß das sicher nicht einfach weg


Das könnte man noch am ehesten verargumentieren. Nach den ganzen Stories von Leuten, die gefundene KiPo angezeigt haben und dann selbst wegen Besitzes "dran" waren, kann ich schon verstehen, daß jemand, der mutmaßliche Drogen findet, ebenfalls befürchtet, sich des Besitzes strafbar zu machen.

-- Editiert von TheSilence am 08.06.2016 11:05

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat:
Bei einmal könnte man vielleicht was machen. Aber 9 mal?

Vor allen scheint es ja auch 9x von PC des X bestellt worden zu sein ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 298x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
wenn der Fragesteller des Ausgangsbeitrags vor Gericht erzählt "Irgend jemand Fremdes hat 9x Drogen bestellt, 9x bezahlt und 9x meine Adresse angegeben, nur um mich zu ärgern. Und obwohl der große Unbekannte 9x meine Adresse angegeben hat, ist trotzdem nichts bei mir angekommen" dann wird ihm das Gericht die Geschichte einfach nicht glauben.


Diese Geschichte wird ihm das Gericht sicherlich nicht glauben. Aber das ist ja nicht die einzig mögliche Geschichte, die man vortragen könnte.

Geh' doch einmal umgekehrt vor, und überlege: Angenommen, die Vorladung und später den Strafbefehl des TE hätte ein mit Sicherheit unschuldiger Freund von dir zugestellt bekommen. Wie hat es dazu kommen können?

Dann fallen Dir doch sicherlich einige Szenarien ein, oder? Mir jedenfalls schon. Und das wäre natürlich genau die Geschichte, die man auch der Justiz präsentieren könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
almostinjail
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Es kann sich nur um folgendes Szenario handeln. Einer der Verkäufer ist aufgeflogen und hat Deine Daten gespeichert gehabt.

Nun haben sie Deinen Accountnamen und Deine Adresse.

Jetzt holt man sich die Silkroad DB zur Hand und sucht alle Bestellungen für Deinen Account raus und klagt alles an.

1. Woher wollen die wissen, dass das wirklich Dein Account ist.

2. Woher wollen die wissen, dass die anderen 8 Bestellungen auch an Deine Adresse gingen und nicht an Andere?

3. Es ist klar, das sie von einer Bestellung Deine Daten haben. Aber die anderen Bestellungen können sie nicht beweisen.

Du kannst ja auch 9 Bestellungen an 9 verschiedene Adressen gesendet haben.

Und deine Adresse ist nicht von Silkroad, sondern von einem Vendor, der erwischt wurde und alles gespeichert hatte.

Du kannst anzeigen, das dies nicht Dein Account ist und Du die Beweise sehen willst, die bei allen anderen Käufen Deine Adresse zeigen.

Die Adressen wurden immer per PGP an den einzelnen Verkäufer gesendet. Und das alle Verkäufer jetzt erwischt wurden und alle alles gespeichert hatten, ist absoluter Quatsch.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
almostinjail
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

So, Leute... Für alle die denken, Indizien reichen für eine Verurteilung immer aus.

Mein Verfahren wurde heute endgültig von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Die Adressdaten reichen EBEN nicht für eine Verurteilung aus!

Ich rate dir dringend dazu, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren!

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1048x hilfreich)

Danke für's Feedback!

Zitat:
Die Adressdaten reichen EBEN nicht für eine Verurteilung aus!


Das wird immer am Einzelfall liegen.

-- Editiert von TheSilence am 16.06.2016 15:49

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Okay die Adressdaten reichen nicht aus klingt schonmal gut. Aber die haben ja nicht nur die Adressdaten von Herrn X sondern auch sämtliche Bestellungen. Meinst du Herr X hat also trotzdem eine Chance auf Einstellung des Verfahrens?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
almostinjail
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Bestellungen sind nur Vermutungen, weil man davon ausgeht, dass dies Dein Account ist. Vendor + Silkroad History. Deswegen benennen sie ja Deinen Account. Dies ist das Einzige, was sie gegen Dich haben. Das reicht nicht aus. Es könnte ja sein, dass dieser Account jedes Mal eine andere Adresse benutzt hat. Das können die niemals wissen, weil sie dann von allen Verkäufern ja quasi eine Bestellliste haben müssten mit Deiner Adresse. Und das haben sie nicht. Sukey ist niemals busted z.B.. Die meisten würden den Strafbefehl einfach annehmen, aber ich sage Dir, die Beweise reichen nicht. Gegen mich lag meine Adresse und meine Email vor und das Verfahren wurde eingestellt, indem ich alles bestritt. Denke mal nur an das Theater mit dem Führerschein.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Arcturus51
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Schlimm wäre es, wenn der Herr X beispielsweise bei einer staatlichen Behörde wie dem Kraftfahrzeugbundesamt (nur herbeifantasiert, weil der TE ja Angst vor dem Führerscheinentzug hatte) ab August eine Ausbildung beginnen würde und das erforderliche Führungszeugnis nicht sauber wäre.

Warum ausgerechnet August? - weil es in Ausbildungsangebot im Kraftfahrt-Bundesamt steht: "Die Ausbildung beginnt an jedem 01.08. eines Jahres". Ich würde daher doch gezielt einen Anwalt einschalten.

Das FBI hatte damals die Silkroad-Datenbank einfach kopiert - mitsamt allen Login-Informationen und Lieferadressen.

Zitat:
Die isländische Polizei habe auf Antrag der US-Ermittler dann die Daten des Servers in einem Rechenzentrum in Reykjavik heimlich kopiert und den US-Behörden zur Verfügung gestellt.

Wenn du auf Seite 3 des eingestellten Schreibens schaust, wird unter Beweismittel römisch 2 Punkt 2 die Kopie der Kundendatenbank als "Silk Road anonymous marketplace" aufgeführt. Eventuell sind eine oder mehrere Sendungen auch im Zoll aufgefallen, weil unter römisch eins der Kollege Zollamtmann S. vom ZFA München erwähnt.

-- Editiert von Arcturus51 am 22.06.2016 15:15

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.601 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.282 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen

Vorladung von Polizei, was erwartet mich?
Die Antworten findet ihr hier:


Falschaussage - was nun?

von Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Falsche Angaben vor der Polizei oder Gericht ziehen unangenehme Folgeverfahren nach sich. Die Betroffenen stehen vor der Frage, wie sie sich nun verhalten sollen. Dieser Artikel gibt Betroffenen Hinweise, welche Strafen drohen und was der Betroffene, der dem Vorwurf, falsche Angaben gemacht zu haben, ausgesetzt ist, sinnvoller Weise tun kann... mehr

Grundsätzliches zum Strafverfahren

Anzeige, Staatsanwaltschaft und Gericht / Das Strafverfahren beginnt mit der Anzeige einer "Straftat" meist bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und beim Amtsgericht. ... mehr

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren

Wie verhält man sich als Beschuldigter gegenüber Ermittlungsbehörden richtig? / Strafrechtliches Ermittlungsverfahren Wie verhält man sich richtig, ... mehr

Vorladung der Polizei - was nun?

Aussage verweigern oder zur Vernehmung erscheinen? / Häufig erfahren Beschuldigte erst mit einer Vorladung durch die Polizei, dass gegen sie Anzeige gestellt und ein Ermittlungsverfahren ... mehr