Dummyverträge werden von einem Händler abgeschlossen, mit einer fremden Personalausweisnummer und einer gefälschten Unterschrift versehen.
Frage:
Ist es ratsam ohne Anwalt und Rechtschutzversicherung Anzeige zu erstatten oder kann man eventuell auf Verfahrenskosten sitzen bleiben?
Was kann man tun?
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11. Oktober 2001
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Frage vom 11. Oktober 2001 | 18:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2001 | 01:52
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Eine Strafanzeige kannst Du völlig kostenlos bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei.
Es liegt dann im Ermessen der Polizei und des Staatsanwaltes inwieweit Nachforschungen stattfinden und ein Verfahren eingeleitet wird. Dies ist dann der Fall, wenn die Verfolgung der Tat im öffentlichen Interesse ist.
Möchtest du zivielrechtlich (etwa wegen Schadensersatzansprüchen) gegen den Täter vorgehen, empfiehlt sich auf jeden Fall anwaltliche Hilfe.
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