Einmalige Attest Fälschung

19. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go456113-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmalige Attest Fälschung

Hallo,

meine Frage lautet, ob man für das einmalige Fälschen von einem Attest bestraft wird und wenn ja, womit?

Eine einzige Attestfälschung von einem beliebigen Arzt, der existiert, für 2-3 Tage, aufgrund einer Versäumung der Answesendheitspflicht an einem normalen Unterricht.

Alter: 20.

Mit freundlichen Grüßen
rulk123




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1213x hilfreich)

Zitat:
meine Frage lautet, ob man für das einmalige Fälschen von einem Attest bestraft wird
Ja.

Zitat:
womit?
Mit irgendwas zwischen einer happigen Geldstrafe und mehreren Jahren Haft ohne Bewährung.

Wenn man aber 20 Jahre alt ist und es sich um eine gewöhnliche, allgemeinbildende Schule handelt, dann wird mit überweigender Wahrscheinlichkeit Jugendstrafrecht angewendet. Da können es dann auch nur eine Reihe von Sozialstunden werden, oder gegebenenfalls Arrest.

Daher sollte man sowas nicht machen.

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#2
 Von 
go456113-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine Hochschule, macht es da einen Unterschied?

Wieso kann es bei sogar einem fast harmlosen Fälschen -außer, dass derjenige Arzt es eben nicht ausgestellt hat- zu mehreren Jahren Haft kommen?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von go456113-20):
Wieso kann es bei sogar einem fast harmlosen Fälschen -außer, dass derjenige Arzt es eben nicht ausgestellt hat- zu mehreren Jahren Haft kommen?

Ganz einfach: Weil der Gesetzgeber das so vorgesehen hat.
Denn jeder Täter soll eine angemessene Strafe erhalten.
Da spielt dann die Anzahl der Fälschungen eine Rolle, was genau gefälscht wurde, mit welcher Intensität und Professionalität gefälscht wurde, welcher Geistestzustand herrschte, wie der strafrechtliche Lebenslauf ist, ...



Zitat (von go456113-20):
Es ist eine Hochschule, macht es da einen Unterschied?

Da könnte das ganze dann auch zusätzlich zum Ausschluss von der Hochschule (mit den entsprechenden Folgen) führen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 757x hilfreich)

...und man könnte dann eher zum Erwachsenenstrafrecht tendieren. Eine Urkundenfälschung ist nicht ohne. Deine Verharmlosung ist fehl am Platz. Ein bisschen Reue und Einsicht macht sich nicht nur bei einem Prozess ganz gut

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

In einem mir bekannten Fall hat es eine Geldstrafe gehagelt: 18.000 EUR, es waren 50 TS

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 622x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
18.000 EUR, es waren 50 TS

Bei einem Studenten? Eine Null zu viel?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
In einem mir bekannten Fall hat es eine Geldstrafe gehagelt: 18.000 EUR, es waren 50 TS


Derjenige hatte ein Monatsnettoeinkommen von rd. 10.000 € ? ;)

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33911 Beiträge, 17617x hilfreich)

Wieso kann es bei sogar einem fast harmlosen Fälschen -außer, dass derjenige Arzt es eben nicht ausgestellt hat- zu mehreren Jahren Haft kommen? Ich kann nur empfehlen, derlei vor dem Jugendrichter nicht zu wiederholen. Für den klingt das nämlich nach "Ich werde es immer wieder tun und muß daher empfindlich bestraft werden" und dann dürfen Sie im Jugendarrest über die Harmlosigkeit Ihrer Handlungen nachdenken...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von AltesHaus):
In einem mir bekannten Fall hat es eine Geldstrafe gehagelt: 18.000 EUR, es waren 50 TS


Derjenige hatte ein Monatsnettoeinkommen von rd. 10.000 € ? ;)


Ja davon ist auszugehen, eher etwas mehr ...

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