Hallo,
meine Frage lautet, ob man für das einmalige Fälschen von einem Attest bestraft wird und wenn ja, womit?
Eine einzige Attestfälschung von einem beliebigen Arzt, der existiert, für 2-3 Tage, aufgrund einer Versäumung der Answesendheitspflicht an einem normalen Unterricht.
Alter: 20.
Mit freundlichen Grüßen
rulk123
Einmalige Attest Fälschung
Ja.Zitat:meine Frage lautet, ob man für das einmalige Fälschen von einem Attest bestraft wird
Mit irgendwas zwischen einer happigen Geldstrafe und mehreren Jahren Haft ohne Bewährung.Zitat:womit?
Wenn man aber 20 Jahre alt ist und es sich um eine gewöhnliche, allgemeinbildende Schule handelt, dann wird mit überweigender Wahrscheinlichkeit Jugendstrafrecht angewendet. Da können es dann auch nur eine Reihe von Sozialstunden werden, oder gegebenenfalls Arrest.
Daher sollte man sowas nicht machen.
Es ist eine Hochschule, macht es da einen Unterschied?
Wieso kann es bei sogar einem fast harmlosen Fälschen -außer, dass derjenige Arzt es eben nicht ausgestellt hat- zu mehreren Jahren Haft kommen?
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ZitatWieso kann es bei sogar einem fast harmlosen Fälschen -außer, dass derjenige Arzt es eben nicht ausgestellt hat- zu mehreren Jahren Haft kommen? :
Ganz einfach: Weil der Gesetzgeber das so vorgesehen hat.
Denn jeder Täter soll eine angemessene Strafe erhalten.
Da spielt dann die Anzahl der Fälschungen eine Rolle, was genau gefälscht wurde, mit welcher Intensität und Professionalität gefälscht wurde, welcher Geistestzustand herrschte, wie der strafrechtliche Lebenslauf ist, ...
ZitatEs ist eine Hochschule, macht es da einen Unterschied? :
Da könnte das ganze dann auch zusätzlich zum Ausschluss von der Hochschule (mit den entsprechenden Folgen) führen.
...und man könnte dann eher zum Erwachsenenstrafrecht tendieren. Eine Urkundenfälschung ist nicht ohne. Deine Verharmlosung ist fehl am Platz. Ein bisschen Reue und Einsicht macht sich nicht nur bei einem Prozess ganz gut
In einem mir bekannten Fall hat es eine Geldstrafe gehagelt: 18.000 EUR, es waren 50 TS
Zitat18.000 EUR, es waren 50 TS :
Bei einem Studenten? Eine Null zu viel?
ZitatIn einem mir bekannten Fall hat es eine Geldstrafe gehagelt: 18.000 EUR, es waren 50 TS :
Derjenige hatte ein Monatsnettoeinkommen von rd. 10.000 € ?

Wieso kann es bei sogar einem fast harmlosen Fälschen -außer, dass derjenige Arzt es eben nicht ausgestellt hat- zu mehreren Jahren Haft kommen? Ich kann nur empfehlen, derlei vor dem Jugendrichter nicht zu wiederholen. Für den klingt das nämlich nach "Ich werde es immer wieder tun und muß daher empfindlich bestraft werden" und dann dürfen Sie im Jugendarrest über die Harmlosigkeit Ihrer Handlungen nachdenken...
Zitat:ZitatIn einem mir bekannten Fall hat es eine Geldstrafe gehagelt: 18.000 EUR, es waren 50 TS :
Derjenige hatte ein Monatsnettoeinkommen von rd. 10.000 € ?![]()
Ja davon ist auszugehen, eher etwas mehr ...
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