Hallo,
Angenommen, man hat einen zivilen Prozess vor dem Landgericht gehabt und diesen nach einem Gerichtsurteil gewonnen. Es stellt sich heraus, dass die Aussagen des Gegners schlicht und ergreifend „erfunden" waren bzw. Im Großen und Ganzen nicht richtig waren. Teilweise hat der Gegner seine Aussagen unter Eid gemacht. Doch wie gesagt, nachweislich ist festgestellt worden (Im Urteil) dass es diese nicht wahr sind. Falls nun das Gericht, diese Tatsache nicht dementsprechend weiterleitet, was kann der Sieger des Prozesses tun? Also wenn dieser gerne den Gegner auch noch wegen falscher Aussagen bestraft haben will?
Liebe Grüße, Vale
Falschaussage festgestellt nach Gerichtsurteil - Folgen?
Zitat :Doch wie gesagt, nachweislich ist festgestellt worden (Im Urteil) dass es diese nicht wahr sind.
Was noch lange keine Falschaussage daraus macht.
Zitat :Also wenn dieser gerne den Gegner auch noch wegen falscher Aussagen bestraft haben will?
Dann wird er entsprechend selber Anzeige erstatten müssen und sich damit abfinden müssen, dass diese Entscheidung nicht in seiner Hand liegt.
Zitat :was kann der Sieger des Prozesses tun?
Anzeige wegen versuchtem Prozessbetrug erstatten, wenn der Gegner bei Erfolg einen finanziellen Vorteil und der Sieger einen entsprechenden Schaden gehabt hätte.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 24.02.2020 19:45
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Nach dem das Urteil schriftlich da ist? Oder wann ist der richtige Zeitpunkt?
Zitat :Nach dem das Urteil schriftlich da ist?
Ja
Kann man generell etwas zu den Erfolgsaussichten sagen? Also werden solche Fälle generell von der Staatsanwaltschaft ernst genommen und verfolgt oder ist das von Fall zu Fall unterschiedlich?
Zitat :Also werden solche Fälle generell von der Staatsanwaltschaft ernst genommen
Ja, da reagieren die in der Regel überaus "angepisst".
Nur ist halt nicht jede Falschaussage auch eine Falschaussage in Sinne des StGB.
Zitat :Nur ist halt nicht jede Falschaussage auch eine Falschaussage in Sinne des StGB.
Die ist es hier sowieso nicht, weil eine Falschaussage im Sinne des StGB nur ein Zeuge oder Sachverständiger machen kann, aber keine -wie hier vorliegend- Partei im Zivilverfahren.
Es ist wie schon gesagt, wenn dann, ein versuchter Prozessbetrug.
Zitat :Also werden solche Fälle generell von der Staatsanwaltschaft ernst genommen und verfolgt
In Deutschland herrscht grds. Verfolgungspflicht, zumal bei Offizialdelikten. Wie das Verfahren dann endet wird man abwarten müssen.
Wobei wir in Verbindung mit
Zitat :Teilweise hat der Gegner seine Aussagen unter Eid gemacht.
bei unstrittig falscher Aussage unter Eid doch immerhin einen unschönen Fall des Meineids hätten und §154 StGB zur Anwendung käme?
Ja, das ist richtig. Beim Meineid ist der taugliche Täterkreis nicht wie bei der uneidlichen FA eingeschränkt. Einen Meineid kann daher auch eine Partei im Zivilprozess schwören.
Das mit dem "unter Eid" im EP hatte ich übersehen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 25.02.2020 09:45
Na ja, es geht ja wohl um die Partei in einem Verfahren. Es fehlt mir für ein Zivilverfahren im Augenblick der Ansatzpunkt für "Aussage unter Eid." Als Partei? Okay, im Eilverfahren zur Glaubhaftmachung. Ansonsten kann er alles schwören oder auch nicht. Aber die Glaubhaftmachung ersetzt im normalen Verfahren doch keine Beweise.
Betroffener kann Strafanzeige erstatten, der Staatsanwalt wird sich die Zivilakte holen und dann sieht man weiter.
wirdwerden
Zitat :Ansatzpunkt für "Aussage unter Eid." Als Partei?
§ 452 ZPO
Wenn alle Ansatzpunkte als erfüllt angesehen werden und man sich entschließt, versuchten Prozessbetrug anzuzeigen, dann nur der Gegner oder kann man auch dessen Anwalt mit hineinziehen und gegen beide vorgehen wegen versuchten Prozessbetrug?
Man beschreibt bei der Anzeige einfach den Sachverhalt. Der Rest ist Sache der Staatsanwaltschaft.
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