Gefälschtes Semesterticket

31. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
karl@karlheinz.com
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Gefälschtes Semesterticket

Hallo zusammen,

ich weiss, das Thema mit dem gefälschten Semesterticket wurde schon einmal thematisiert aber meine Fragen konnte daraus nicht beantwortet werden.

Folgende Situation:
Bin mit einem gefälschten Semesterticket gefahren und erwischt worden. Ticket wurde eingezogen. - Fälschung hab ich selber durchgeführt.
Bisher habe ich noch nichts wieder gehört. Meine Fragen hierzu:

1. Wie hoch kann eine Strafe sein? Bin 23 und nicht vorbestraft. Mein Anwalt sagte je nach krimineller Energie bei der Fälschung. - Mir fiel das einscannen, bearbeiten und ausdrucken jedoch nicht sonderlich schwer. Daher ist die kriminelle Energie m. E. schwer zu beurteilen. Andere hätten wahrscheinlich wesentlich länger gebraucht. Ich kenne mich nur gut mit Bildbearbeitungssoftware aus.
Bußgeldverfahren ist klar. Aber in welcher Höhe? Bin Berufseinsteiger, hab jedoch nebenbei auch hohe Weiterbildungskosten, Wohnung, Auto usw. Die Ausgaben sind bei mir sehr hoch und vermögend bin ich auch nicht.
Wie wird ein solches Bußgeld gezahlt? In Raten? Oder muss ich mich da in Schulden stürzen?

2. Wie lange kann der Vorfall dauern, bis ich von der zuständigen Ermittlungsbehörde Post bekomme. Möchte diesen unangenehmen Vorfall endlich vom Tisch haben.

3. Kann ich mit einer Hausdurchsuchung rechnen? Der Vorfall ist nun einige Wochen her. Ich meine das Tatwerkzeug, der PC, wäre ja fast sinnvoll so etwas zu prüfen. - So eine Hausdurchsuchung möchte ich jedoch nicht unbedingt mitmachen müssen.
Mir könnte man jedoch mit dem PC gar nichts nachweisen, davon ganz abgesehen.

4. Wie läuft ein solches Verfahren ab? Der Anwalt sagte mir, es wird Akteneinsicht gefordert und dann per Schriftverkehr.
Könnte es jedoch sein, das ein Gerichtsverfahren auf mich zukommt? :-(

5. Gibt es evtl. ähnliche Vorfälle wie meine. Was für Strafen sind dort ausgesprochen worden?

Würde mich über präzise Rückmeldungen hier im Forum sehr freuen.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Mein Anwalt sagte je nach krimineller Energie bei der Fälschung.

Richtig! Aber kriminelle Energie hat nichts damit zu tun, wie schlau oder blöd man sich beim fälschen anstellt, sondern damit, was man alles veranstaltet um eine Straftat zu begehen. es ist also z.B. etwas anderes, ob man mit einem Ticket fährt, daß ein anderer für einen gefälscht hat, oder man es selber gemacht hat. Auch die "Professionalität" der Fälschung spielt eine Rolle.

Bußgeldverfahren ist klar. Aber in welcher Höhe?


Nein, ein Bußgeld gibt es hier nicht. Bußgelder gibt es nur bei Ordnungswiderigkeiten. Hier bewegen wir uns im Bereich einer Straftat. Es wird also eine Geldstrafe geben, die das Gericht in freiem Ermessen festsetzen kann (es gibt keinen "Katalog" wie beim Bußgeld). Deshalb ist auch keine Vorhersage möglich. Wenn man nicht auf einmal zahlen kann, kann man auch Ratenzahlung beantragen

2. Wie lange kann der Vorfall dauern, bis ich von der zuständigen Ermittlungsbehörde Post bekomme. Möchte diesen unangenehmen Vorfall endlich vom Tisch haben.

Bis zum entgültigen Abschluß der Sache wird es sicherlich viele Wochen/mehrere Monate dauern.

Kann ich mit einer Hausdurchsuchung rechnen?

Einige Wochen nach der tat eher nicht mehr.

4. Wie läuft ein solches Verfahren ab? Der Anwalt sagte mir, es wird Akteneinsicht gefordert und dann per Schriftverkehr.
Könnte es jedoch sein, das ein Gerichtsverfahren auf mich zukommt? :-(

Wahrscheinlich wird es im Strafbefehlsverfahren (schriftliches Urteil) abgehandelt, aber es kann auch durchaus zu einer Hauptverhandlung kommen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
karl@karlheinz.com
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung:

-Professionalität
Also ich habe es eingescannt und ca. 4-5 Stunden bearbeitet. Texte entfernt und Hintergrund nachgezeichnet. Danach ausgedruckt und per Schreibmaschine neue Daten hineingeschrieben.
Wie professionell ist das?

-höhe der Strafe
gibt es da eine gewisse Richtung in der man sich da bewegt. Was für eine Höhe kann man erwarten?

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Das ist schon sehr professionell

Strafe kann man wirklich nicht vorhersagen. Einzig tippen würde ich darauf, daß die Geldstrafe nicht mehr als 90 Tagessätze betragen wird. Die Höhe eines Tagessatzes entspricht 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens (ohne irgendwelche Abzüge wie Miete o.ä. - Einzig gesetzlicher Unterhalt z.B. für Kinder wird berücksichtigt)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Das ist ein Betrug (ohne Urkundenfälschung)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
karl@karlheinz.com
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

hmm, professionell?

Was heisst hier schon sehr professionell?
Wie schon gesagt, der Aufwand ist für die einen grösser für die anderen wesentlich geringer.
Es gab ja nun keine schwierigen Hürden zu überwinden. So ein Ticket fälschen kann im Prinzip ja nun wirklich jeder, der mit ner Bildbearbeitungssoftware arbeiten kann.

Hat jemand Erfahrungen mit der Höhe der Strafe? - "Vermutlich unter 90 TS" ... nun ja, das ist ja schon nen halbes Vermögen....

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wie schon gesagt, der Aufwand ist für die einen grösser für die anderen wesentlich geringer.

Das spielt -wie auch schon gesagt- keine Rolle.

Ein Ticket 4-5 Stunden(!) am PC zu bearbeiten, so dass es möglichst echt erscheint, ist etwas anderes als es schnell mit meinetwegen laienhaft überklebtem Gültigkeitsdatum unter den Farbkopierer zu legen, und danach noch -ebenso laienhaft- ein neues Datum draufzukopieren.

Es kommt also u.a. darauf an, welchen Aufwand man einsetzt und welcher professionellen Mittel man sich bedient um eine möglichst professionelle Fälschung zu erhalten, und nicht darauf, wie leicht oder schwer es einem fällt den PC zu bedienen.

"Vermutlich unter 90 TS" ... nun ja, das ist ja schon nen halbes Vermögen....

Nunja, Betrug und Urkundenfälschung sind ja auch richtige Straftaten. Das man Dir für die Ticket-Fälschung keinen Kunstpreis verleiht, war dir sicher vorher klar!? ;)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Kalle98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe fast das selbe Problem. Im Frühling letzten Jahres wurde ich zusammen mit meiner Freundin mit gefälschten Monatskarten im Bus erwischt. Bei der Fälschung der Monatskarten hatten wir in etwa genausoviel "Professionalität" aufgewende, wie unser Vorredner. Glücklicher/bzw. Unglücklicherweise hatte der Kontrolleur die Aussage gemacht, dass die Karten farbkopiert seien.

Während meine Freundin ihren Strafbefehl (45 Tagessätze) schon im August bekam und ihn vor 2 Wochen bezahlt hat, hörte ich nie etwas von meinem Strafbefehl. Ihr wurde vorgeworfen: "Leistungserschleichung in Tatmehrheit mit versuchtem Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung".

Nun wurden die Ermittlungen wieder augenommen, da ein Gutachten belegt, dass die Karten nicht farbkopiert, sondern computermanipuliert seien. Die Sache wurde mittlerweile einem Anwalt übergeben, der gerade Akteneinsicht fordert.

Ich hätte nun noch ein paar Fragen:

1. Kann man trotz eines bereits bezahlten Strafbefehls weiterhin belangt werden?

2. Wie lange besteht die Gefahr einer Hausdurchsuchung?

3. Wird bei diesem Tatbestand meist nur der PC beschlagnahmt oder suchen die Beamten bei Urkundenfälschung auch nach Dokumenten, Scannern, Spielkonsolen etc.? Was fällt dabei in den Rahmen des Tatbestandes?

4. Finden Hausdurchsuchungen auch am Wochenende statt?

5. Angenommen auf dem Durchsuchungsbefehl steht Drucker & Scanner: Ich gebe diese sofort heraus - müssen die Beamten dann sofort gehen?

Natürlich vertraue ich auf die Rechtsberatung meines Anwaltes, aber einige der Fragen hier, fallen ja eher in die Kategorie "Unrechtsberatung" ;)

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#9
 Von 
Hueso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo allerseits..

Ich hab auch ein Problem mit einem gefälschten Ticket. Allerdings hab ich meins von einem Kerl an der U-Bahn abgekauft (kotti berlin) und hatte auch bis ich in die Kontrolle kam, nicht darauf geachtet, ob das ticket echt ist oder nicht. Nun wurde ich heute damit erwischt..

Hab ich irgendeine Möglichkeit zu beweisen, dass ich das Ticket nicht selbst erstellt habe bzw. wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass mir der Richter das glaubt (bin nicht vorbestraft)?

Für eine Antwort dank ich im Voraus.
Hueso

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

@ hueso,

sowas kommt öfter vor, insofern wird man Ihnen vermutlich abnehmen, daß Sie das Ticket nicht selbst gefälscht. Sie haben es aber unter dubiosen Umständen erworben und dann benutzt. Außerdem umfaßt der Tatbestand der Urkundenfälschung auch die Benutzung einer gefälschten Urkunde, insofern werden Sie wegen UF in Tateinheit mit Leistungserschleichung drankommen. Sind Sie über 21? Sind Sie vorbestraft?

Gruß vom mümmel

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#11
 Von 
Hueso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelle Antwort.

nein ich bin nicht vorbestraft, und über 21. Ist die Wahrscheinlichkeit immernoch gleich hoch um wegen UF verklagt zu werden oder wird man, da es meine erste "Straftat" ist etwas nachsichtiger reagieren?

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

tja, vielleicht wird es wg. Geringfügigkeit eingestellt (evtl. gegen eine Geldauflage), vielleicht gibt es eine Geldstrafe - das kann Ihnen keiner genau sagen. Sie sollten die Sache im Anhörungsbogen bzw. bei einer Vorladung zur Polizei wie oben beschrieben schildern.

Gruß vom mümmel

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#13
 Von 
Hueso
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

naja.. werde mal abwarten was so auf mich zukommt. Vielen Dank für die Hilfe.

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