Hallo, ich hätte folgendes Problem: Ich bin m/23 wurde am 30. April dieses Jahres wegen dem Erwerb und der Unterstellung des Verkaufs von 20 Gramm Kokain zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten auf 3 Jahren verurteilt. Ich habe daraus gelernt und habe nichts mehr mit dem Verkauf von BtmG zu tun, da es mir wirklich sehr wichtig ist, nicht ins Gefängnis gehen zu müssen. Allerdings ist folgendes passiert: Ich war mit meiner Freundin in Prag und hatte ein wenig Gras dabei, da ich es völlig verpeilt hatte, dass das Führen über die Grenze weiterhin illegal ist, obwohl Cannabis in DE kein Btm mehr ist und in Tschechien schon jahrelang geduldet wird. Auf der Rückfahrt wurde ich knapp nach der Grenze im Zug von einem Zollpolizisten erwischt, wie ich einen Joint für den Ausstieg gebaut hatte und daraufhin wurden meine Freundin und ich komplett gefilzt. Habe deswegen eine Anzeige bekommen, auf welche ich natürlich noch warten muss, nur ist es Stand jetzt so, dass meine Panik komplett überhandnimmt und ich mich seit 2 Tagen wie ein komplettes Wrack fühle, da ich Angst habe, dass meine Bewährung widerrufen wird. Der Polizist meinte, dass es sein kann, dass diese Anzeige aufgrund der kleinen Menge und meiner kooperativen Seite eventuell fallen gelassen wird. Ich habe außerdem bereits alle Auflagen mit weitem Abstand zum Fristende erfüllen können und stehe durch mein beendetes Studium und einem neuen Job fest im Leben. Muss ich trotzdem mit einem Bewährungswiderruf rechnen? Über kompetente Antworten würde ich mich sehr freuen.
LG
-- Editiert von User am 16. September 2024 11:59
Gibt es einen Bewährungswiderruf bei einer Anzeige, wenn diese Tat evtl fallen gelassen wird?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich habe gerade Schwierigkeiten, mir vorzustellen, wie man eine Tat fallen lässt. Aus der rechten oder aber der linken Hand, und wo landet sie dann?
Grundsätzlich ist ein Widerruf der Bewährung auch vor rechtskräftiger Verurteilung in einer neuen Strafsache möglich; insbesondere wenn mehr oder weniger einschlägig. Geschieht aber häufig nicht, bleibt abzuwarten, wie das neue Verfahren weiter verfolgt wird.
wirdwerden
Üblicherweise gibt es nur einen Bewährungswiderruf, wenn man wg. der neuen Tat zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird - das ist hier doch ziemlich unwahrscheinlich...
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Oder wenn man gegen die Bewährungsauflagen verstößt ...ZitatÜblicherweise gibt es nur einen Bewährungswiderruf, wenn man wg. der neuen Tat zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird - das ist hier doch ziemlich unwahrscheinlich... :
Oder wenn man gegen die Bewährungsauflagen verstößt ... Sicher - aber darum geht es hier ja nicht.
Da der TE keine der Auflagen nennt ...ZitatOder wenn man gegen die Bewährungsauflagen verstößt ... Sicher - aber darum geht es hier ja nicht. :
Er fragt aber ersichtlich nicht wg. eines Auflagenverstosses, sondern wg. der Begehung einer neuen Straftat. Im Übrigen hat er vermutlich gar keine Auflagen.
Und jetzt?
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