Handwerker kommt nach Geldübergabe nicht wieder

12. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Looser68
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 44x hilfreich)
Handwerker kommt nach Geldübergabe nicht wieder

Handwerker über Ebay Kleinanzeigen gesucht kommt nach Geldzahlung nicht mehr wieder
Hallo liebe Rechtsempfindsamen,
folgendes ist mir wiederfahren. Ich habe eine Eigentumswohnung mit einer vom Vorbesitzer mangelhaft reparierten Enkreisheizung ersteigert. Die komplette Heizungsanlage lief nur wenn der 1. Heizkörper lief.
also stellte ich da Prob. bei Ebay Kleinanzeigen ein. Mit dem Wortlaut: Hallo wer setzt mir meine Heizungsanlage wieder instand lobte einen Preis von 500€ mit ein paar aussagekräftigen Fotos aus. Prompt meldete sich ein Herr bei mir welchen ich auch kommen ließ. Dieser wusste auch nicht so richtig, aber er kam mit seinem Kollegen wieder, dem Hausmeister ****************, Dieser ließ sich 500 € für einen neuen Heizkörper geben kam mit diesem wieder ,riss bei mir den Estrich auf und sägte die Rohre ab. Baute den Heizkörper an die Wand und verlegte die Rohre über Kreuz. Dann kam der ältere Herr wieder und sagte gib mal 600 € welche ich ihm auch Bar auf die Kralle gab. Ohne mir den Betrag zu quittieren gingen Sie wieder. Ich habe den Eindruck das diese Rohre nicht richtig verlegt sind. Den Namen von dem ersten Herrn hab ich notiert bekommen, er will mir aber nicht den kompletten Namen des anderen Herrn Preis geben. Jetzt liegen die Rohre offen im Estrich, wer weiß Rat? Achso, einen Notwehr - Gesprächsmitschnitt habe ich gemacht, wo er die Zahlungen bestätigt. Kann man jetzt noch gegen den Herrn vorgehen? Habe ich mich selbst Strafbar gemacht, was kann ich jetzt als nächstes tun?


-- Editiert von Looser68 am 12.10.2018 03:51

-- Editiert von Moderator am 12.10.2018 19:30




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 622x hilfreich)

Zitat (von Looser68 ):
Die komplette Heizungsanlage lief nur wenn der 1. Heizkörper lief.
Vermutlich ein defekter Bypass am ersten Heizkörper, i.d.R. Kleinkram für 50 Euro plus Montage.

1100 Euro bei diesem Schadensbild hätten auch für eine Fachfirma mehr als ausgereicht. Nun haben wir mehrere Probleme:

1. Unbekannter "Handwerker" dem Geld übergeben wurde, welches nicht mal Bestandteil der "Ausschreibung" war
2. Zahlungen die nicht nachgewiesen werden können
3. Schwarzarbeit
4. Einen illegalen Gesprächsmitschnitt


Zitat (von Looser68 ):
Habe ich mich selbst Strafbar gemacht, was kann ich jetzt als nächstes tun?

Ja Du hast Dich strafbar gemacht, siehe Punkte 3 und 4. Und wenn die Herren nicht bereit sind ihre Arbeit zu Ende zu bringen wirst Du sie wohl zivilrechtlich verklagen müssen, Ausgang ungewiss, siehe Punkte 1 und 2.

Läuft denn die Heizungsanlage überhaupt wieder richtig?


-- Editiert von Osmos am 12.10.2018 08:54

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Looser68
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Zitat (von Looser68 ):
Die komplette Heizungsanlage lief nur wenn der 1. Heizkörper lief.
Vermutlich ein defekter Bypass am ersten Heizkörper, i.d.R. Kleinkram für 50 Euro plus Montage.

1100 Euro bei diesem Schadensbild hätten auch für eine Fachfirma mehr als ausgereicht. Nun haben wir mehrere Probleme:

1. Unbekannter "Handwerker" dem Geld übergeben wurde, welches nicht mal Bestandteil der "Ausschreibung" war
2. Zahlungen die nicht nachgewiesen werden können
3. Schwarzarbeit
4. Einen illegalen Gesprächsmitschnitt


Zitat (von Looser68 ):
Habe ich mich selbst Strafbar gemacht, was kann ich jetzt als nächstes tun?

Ja Du hast Dich strafbar gemacht, siehe Punkte 3 und 4. Und wenn die Herren nicht bereit sind ihre Arbeit zu Ende zu bringen wirst Du sie wohl zivilrechtlich verklagen müssen, Ausgang ungewiss, siehe Punkte 1 und 2.

Läuft denn die Heizungsanlage überhaupt wieder richtig?


kein defekter Bypass, der Vorbesitzer hat einfach das Einkreisventil weg gelassen und das ganze Heißwasser über den den Heizkörper laufen lassen.

Nein der Handwerker wurde über einen Mittelsmann, dessen Personalien fest stehen, vermittelt der Handwerker ist angeblich ein ************* der Hausmeister eines benachbarten Wohngebäudes ist. Er hat angeblich schon seit 30 Jahre im Heizungsbau gearbeitet. Er hat einen neuen Heizkörper besorgt und einfach an der Wand montiert, die Leitungen wurden knapp unter dem Estrich gekreuzt, verlegt. Diese Verlegemethode erscheint mir nicht fachgerecht. Er hätte doch einfach das Ventil am Heizkörper drehen können. Der Mittelsmann ************* wollte kurz bevor sie sich hier verdünnisierten, noch 600 €, die ich ihm dann, ich habs an den Nerven, auch ohne Quittung aushändigte. Es war so heiß an dem Nachmittag und ich war total erkältet und gestresst da ich das Haus voll mit Gutachtern, Juristen, Geschätsführern und Handwerkern hatte, wegen eines selbstständigen Beweisverfahrens. Die Aussage des Herrn *************** habe ich mitgeschnitten, die nach meinen Recherchen im Falle, das er unter Eid lügt auch vom Gericht verwertet werden dürfte.
Was würden Sie machen?

-- Editiert von Moderator am 12.10.2018 19:30

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Looser68 ):
Nein der Handwerker wurde über einen Mittelsmann, dessen Personalien fest stehen, vermittelt

Na und? Er hat vermittelt - für die Taten der anderen Personen ist er nicht verantwortlich



Zitat (von Looser68 ):
einen Notwehr - Gesprächsmitschnitt habe ich gemacht

So etwas gibt es nicht.
Ohne nachweisbare Erlaubnis ist es eine Straftat



Zitat (von Looser68 ):
Die Aussage habe ich mitgeschnitten, die nach meinen Recherchen im Falle, das er unter Eid lügt auch vom Gericht verwertet werden dürfte.

Gerichte sind mehr als zurückhaltend bei der Verwertung, wenn die angebotenen Beweismittel aus Straftaten stammen.



Ich würde mir jetzt mal einen Fachmann holen, der das richtig macht.


Geiz ist nicht immer geil. Oft ist er recht teuer, weil man früher oder später für die Folgen des Geiz zahlt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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