Ladendiebstahl neu

13. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.10.2022 15:18:30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl neu

Meine Freundin wurde beim Klauen erwischt (6€ Wert). Beim Rausgehen (sie hatte sich auch Sachen gekauft und mit EC-Karte gezahlt) wurde sie vom Ladendetektiven aufgehalten und ins Büro gebeten. Dort gestand sie die Tat und wurde von dem Filialleiter nach Ermahnung und Ausspruch eines Hausverbots gehen gelassen (es wurden weder Personalien aufgenommen, ein Protokoll angefertigt oder die Polizei verständigt). Er meinte er verzichte dieses mal auf eine Anzeige (mündlich). Das einzige was der Filialleiter wissen wollte war ihr Vorname und das Alter. Nun meine Frage: Kann der Laden trotzdem durch die Daten der Kartenzahlung anzeige erstatten bzw ist es wahrscheinlich das die sie einfach angelogen haben und trotzdem Anzeige erstatten?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Kiki113):
Nun meine Frage: Kann der Laden trotzdem durch die Daten der Kartenzahlung anzeige erstatten

Ja, kann er und darf er auch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2596 Beiträge, 757x hilfreich)

Zitat (von Kiki113):
Kann der Laden trotzdem durch die Daten der Kartenzahlung anzeige erstatten bzw ist es wahrscheinlich das die sie einfach angelogen haben und trotzdem Anzeige erstatten?


Die Kartenzahlung ist unrelevant. Davon abgesehen warum sollte er sich die Arbeit einer Anzeige machen.

Wurde eine "Fangprämie" verlangt und hat sie diese bezahlt?

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#3
 Von 
guest-12315.10.2022 15:18:30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wurde eine "Fangprämie" verlangt und hat sie diese bezahlt?


Danke erstmal für deine Antwort.

Nein, sie musste gar nichts bezahlen, wurde gehen gelassen (Hausverbot ausgesprochen und gesagt das sie keine Anzeige stellen werden (man weiß ja aber nie ob sie es dann im nachhinein doch nicht tun; quasi mit einer Verwarnung davongekommen). Denkst du das sie dennoch eine Anzeige stellen würden oder ist der Aufwand dafür zu groß?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36996 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von Kiki113):
Denkst du das sie dennoch eine Anzeige stellen würden oder ist der Aufwand dafür zu groß?
Das ist diesen Ladenhütern und dem Ladenchef überlassen.
Wir kennen weder diese Leute noch deine Freundin und wissen also wissen nicht, ob sie deine Freundin angelogen haben.

Abwarten.
Das ist außer Hausverbot und Verwarnung doch sicher Strafe genug.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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