Hallo, in meinem Bekanntenkreis hat jemand auf eine Anzeige mit folgendem Text geantwortet und demjenigen geholfen:
"Suche jemanden mit deutschem Bankkonto für
Geldtransfer aus dem Ausland - Hohe Belohnung zugesichert.
Tel.***************"
Jetzt kam herraus das dass Geld aus irgendwelchen Betrügereien kam und derjenige hat eine Menge Ärger am Hals.
Was denkt ihr ist der Mittäter Täter oder Opfer? Was erwartet Ihn und muss er für den Schaden haften?
Für konstruktives Feedback danke ich im Vorraus.
Grüsse
Mike
Opfer oder Täter ??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Opfer ist er nicht, täter, mit welche Beschuldigung?
Ich darf Post antfangen für X aus dem Ausland auf meine Adresse.
Geld aus dem Ausland darf nach Deutschland unbegrenzt fliesen( das ist auch erwunscht), stamm die Geld aus Betrügereien ist der Absender oder der Betruger schuld.
Aber so einfach ist das bestimmt nicht, alle müssen jetzt unter die Lupe genohmen.
Cats
Genau, so einfach ist das nicht. Es kommen Beihilfe zum Betrug (Betrüger ist nicht immer nur der Absender, sondern der Empfänger (also der Inserent) kann Mittäter sein, somit der Kto.Inhaber Tathelfer).
Auch Begünstigung nach § 257 StGB
könnte vorleigen.
Wenn der Kto.-Inhaber aufgrund der Umstände der Sache annehemen konnte, daß die Sache nicht koscher ist (z.B. außergewöhnlich hohe "Belohnung" für den Transfer) sieht es nicht gut aus.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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Es ging nicht um geld aus dem ausland ees war ein betrüger der waren verkauft hat und das geld auf das konto meines bekannten fliessen lassen hat und es auch abgehoben hat (mein bekannter hat etwas geld dafür bekommen ) - er hat jedoch die waren nich versendet. Derjenige hat unter falscher Anschrift oder Firmensitz agiert und ist nicht mehr auffindbar.
Er hat auf eine Anzeige in der zeitung geantwortet bzw. angerufen die wahrscheinlich der Betrüger geschallten hat.
Es klang alles sehr seriös und glaubwürdig.
Beste Grüsse
-- Editiert von mike222 am 18.08.2004 19:29:49
So viel ändert das nicht. Es kommt darauf an, was die Ermittlungen ergeben. Glaubt man Deinem Freund, daß er keinen Verdacht geschöpft hat, bzw. den Umständen nach schöpfen konnte, könnte er per "Verbotsirrtum" auch straffrei ausgehen, aber das kann man nicht vorhersagen.
Allerdings ist m.E. jemand, der einen wildfremden Menschen über Zeitungsinserate sucht, um Geldtransfers vorzunehmen (woher auch immer) per se unseriös. Außerdem mußte Deinem Freund doch auffallen, daß da viele kleine Beträge (wahrscheinlich für eBay-Artikel) kommen, und die Anonnce mit "Ausland" ein fake war. Das sind Überlegungen, die auch die StA anstellen wird.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Kann mich meinem Namenskollegen nur anschließen - dass Ihr Bekannter das ernsthaft geglaubt hat, wird er der StA bzw. dem Gericht kaum "verkaufen" können...
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Der StA jedenfalls kaum.... Der Glaube an das Gute im Menschen verflüchtigt sich im Laufe der Zeit.
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