Hallo, es geht um ein damals 12 jähriges Mädchen, welches von einem 13 jährigen Jungen gebeten wurde, sich online oben ohne zu zeigen. Von diesem Bild im Chat machte der Junge einen Screenshot und verbreitete das Foto an der Schule. Seit dem wird das Mädchen online sowie persönlich immer wieder gemobbt. Strafanzeige wurde gestellt, wird aber bei einer Verwarnung bleiben, da der Junge unter 14 war.
Gibt es in diesem Fall noch zivilrechtliche Möglichkeiten für die Eltern?
Vielen lieben Dank für Tips und Ratschläge. Gruß Nicole
Recht am eigenen Bild/ Cybermobbing
24. März 2017
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Frage vom 24. März 2017 | 10:15
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Recht am eigenen Bild/ Cybermobbing
#1
Antwort vom 24. März 2017 | 10:55
Von
Status: Unbeschreiblich (129029 Beiträge, 41169x hilfreich)
Zitat :Gibt es in diesem Fall noch zivilrechtliche Möglichkeiten für die Eltern?
Man müsste jeden einzelnen Verbreiter von dem Bild in Anspruch nehmen, notfalls gerichtlich.
Da scheitert es oft schon daran, das viele der Verbreiter im EU-Ausland sitzen und somit fast nicht greifbar sind.
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