Hallo zusammen,
mein Freund wurd letzt Woche vom Gericht zu 18 Monaten Haft verurteilt. Er wurde wegen des Handel mit Marihuana in 4 Fällen à 100 Gramm beschuldigt. Zeugen waren anscheinend ein Kumpel von ihm und desen Freundin. Er betreuerte bis zum schluss seine unschuld und wurde aber dann zu 18 Monaten verurteilt, die nicht auf Bewährung
ausgesetz worden sind. Vorstrafen hatte er nur eine wegen illegalem Waffenbesitz vor 3-4 Jahren.
Jetzt ist er in Revision gegangen. Nun will er alles machen nur um keine Haftstrafe zu bekommen, da er erst 22 ist und demnächst Heiratet.
Sollte er weiter auf seine unschuld beharen oder einfach zugeben was ihm vorgeworfen wurde, um vielleicht doch nur mit einer Bewährung davon zu kommen.
Der arme Junge ist echt verzweifelt und weiß einfach nicht weiter!
Danke im voraus!
-- Editiert von Nero506 am 12.02.2007 20:42:43
-- Editiert von Nero506 am 12.02.2007 20:43:55
Revision?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Unschuld beteuern bringt in der Revisionsinstanz gar nichts.
Die Revision prüft das vorangegangene Urteil nicht hinsichtlich den Feststellungen der Tat.
Die Revision prüft ausschließlich Rechtsfehler.
Das heißt es wird geprüft, ob die vorherige Instanz in irgendeiner Weise ein rechtlich fehlerhaftes Urteil gefällt hat und zwar in formeller und materieller Hinsicht.
Formelle Fehler:
- Sind irgendwelche Vorschriften der Strafprozessordnung nicht beachtet worden?
- Wurde während der Gerichtsverhandlung irgendwie gegen die Strafprozessordnung verstoßen?
Materielle Rechtsfehler:
- Wurde der entsprechende Straftatbestand des Strafgesetzbuchs bzw des Betäubungsmittelgesetzes nicht richtig angewendet? (z.B Mord, obwohl das Opfer noch lebt)
Wenn solch ein Fehler vorliegt UND das Urteil auf diesem Fehler beruht, wird es aufgehoben und zur Neuverhandlung an die vorherige Instanz zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
Diese Dinge werden in der Revision geprüft. Die Tatsache, daß der Täter schuldig befunden wurde, wird hingegen nicht geprüft.
Daher ist das Vorhaben des Freundes, seine Unschuld zu beteuern, von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Ich hoffe doch sehr, daß der entsprechende Rechtsanwalt das schon erläutert hat. Wenn nicht, könnte man ihm unterstellen, nur Geld machen zu wollen. Revisionen sind sämlich sauteuer !
Gruß Justice
-- Editiert von justice005 am 12.02.2007 20:50:57
Da hat justice recht. Jetzt einsichtig zu werden ist ein bisschen zu spät, denn aufgrund der Tatsache wird das Revisionsgericht den Strafausspruch nicht aufheben.
Vielleicht hat der Rechtsanwalt Rechtsfehler gefunden, die seiner Meinung nach eine Änderung des Strafausspruchs zur Folge haben könnten, um da etwas sagen zu können müßte man den Fall besser kennen.
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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
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--- editiert vom Admin
Warum nicht? Der Threadersteller sagt es ja deutlich. Außerdem gibt es genug Anwälte, die dem Angeklagten bzgl Revision nur Unsinn erzählen, weil sie hinsichtlich der Gebüren die Euro-Zeichen in den Augen blitzen haben.
Das soll keine Verallgemeinerung sein, aber es kommt halt leider vor.
Vielen dank für die ausführlichen Antworten,
die Antworten. Vorallem "justice005 ", schade das man hier keine Bewertung abgeben kann!!!
Gern geschehen !
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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