Vorstrafe

31. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.10.2018 20:55:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorstrafe

Hallo!

Bin neu, komm jetzt sicher öfter.

Ich habe seit Stunden im Internet geguckt, aber leider keine Antwort auf meine Fragen gefunden.
Ich hoffe sehr das mir hier jemand weiter helfen kann.

Wenn man eine Vorstrafe hat, (Bewährung, 2 Jahre bereits 3 Jahre her) und man muß nun vor Gericht, (beschuldigt / angezeigt) wird dann diese Vorstrafe vor Gericht erwähnt.
Ich meine wenn man nicht möchte das z.B.Nachbarn von der Vorstrafe erfahren, weil es durchaus einen absolut schlechten Einfluss auf den Ruf hätte (Leute reden ja immer viel...) kann man das nicht irgendwie vermeiden.
Gibt es da nicht irgendeine Möglichkeit das sowas nicht erwähnt wird?
Reicht es nicht wenn da nur gesagt wird vorbestraft, der Grund aber nicht genannt wird?

Habe auch das mit der Straftilgung nicht ganz verstanden.
Wenn 2 Jahre Bewährung waren und das Urteil nun bereits 3 Jahre her ist, wurde vielleicht die Eintragung im Bundeszentralregister bereits gelöscht?
Würde mich sehr über Antworten freuen.

Viele Grüße

habsechtsattheute




10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2388
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

21x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.10.2018 20:55:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Na das sind ja keine guten Nachrichten.
Hatte Hoffnung das es da eine Ausnahmeregelung oder sowas gibt.

Nun dann kann ich ja anfangen Koffer zu packen und mit meiner Familie aus meinem jetztigem Wohnumfeld wohl wegziehen.
Bin begeistert und das alles obwohl ich nichts getan habe, prima.

Naja.
Vielen Dank nochmals.

Viele Grüße
habsechtsattheute

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Das Verlesen des Bundeszentralregisters ist fester Bestandteil der verhandlung. Das lässt sich nicht verhindern.

Aber andererseits stellt sich die Frage, wer denn alles bei der Verhandlung dabei ist. Normalerweise ist ja keiner dabei, es sei denn, die Nachbarn, freunde etc. sind als Zeuge geladen. Die Verhandlung ist zwar öffentlich, aber tatsächlich interessiert sich keiner dafür.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.10.2018 20:55:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach wenn das mal so wäre...
Ja, bei meiner letzten Verhandlung hat sich tatsächlich keiner dafür interessiert, es war ja auch keiner dabei der mich kennt.

Diesmal ist es leider so das Nachbarn nicht nur Zeugen, sondern Nachbar der Kläger und ein Nachbar Zeuge ist.
Ich weiß, ich weiß, jeder Beschuldigte schreit ich wars nicht, aber ich habe wirklich nichts getan und es geht mir auch nicht um die Verhandlung direkt, da es genügend Beweise gibt die zeigen das ich nicht schuldig bin.
Mir geht es jetzt wirklich nur darum das dort meine Vorstrafe benannt wird und die Nachbarn das mit Sicherheit freut diese Info dann im Ort erzählen zu können.
Ich meine vor Gericht wird dann zwar festgestellt das ich unschuldig bin, Nachbar bekommt dann zwar kein Recht, aber die Info über meine Vorstrafe, was ich viel schlimmer finde.
Mir geht es darum meine Familie schützen zu wollen, denn wie gesagt wenn sich meine Vorstrafe im Ort rumspricht können wir gehen.
Das vor Gericht das Verlesen des Registers sein muß ist ja auch okay, ich meine es kann ruhig gesagt werden das ich eine Vorstrafe habe, aber ich
dachte das es eine Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung gäbe das nicht direkt die Straftat benannt werden muß.

Bin am verzweifeln.
Habe Angst um die Zukunft meiner Familie.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.10.2018 20:55:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Ich bin es nochmal.

Hab noch weiter im Internet geschaut.

Was ist mit § 171b (wenns denn auch der richtige ist) GVG?
1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozeßbeteiligten, Zeugen oder durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde, soweit nicht das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt.

Könnte nicht zur Lesung der Vorstrafe die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?
Meine Vorstrafe hat mit dem jetzt absolut gar nichts zu tun, ist eine völlig andere Angelegenheit, also dürfte das Interesse an der öffentlichen Erörterung nicht überwiegen.

Oder verstehe ich da was falsch?

Wie ist Ausschluß der Öffentlichkeit gemeint bzw.wer wird denn dort alles ausgeschlossen?

Gruß
habsechtsattheute

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Ihre Vorstrafe wird ja nicht "öffentlich erörtert". Es wird lediglich verlesen, dass es eine gibt (mit Datum, Gericht und Tatbestand und ggf. Urteil, also z.B. Amtsgericht Hamburg, Strafbefehl vom 01.01.01 zu 60 Tagessätzen wegen Betrugs). Mehr wird über die Vorstrafe nicht gesagt.

Wie schon gesagt wurde, gehört die Verlesung des BZR-Auszugs standardmäßig zum Programm. Im Übrigen fliessen Vorstrafen natürlich mit in die Strafzumessung ein und "die Öffentlichkeit" soll sich durchaus ein Bild machen können, wie das Gericht zu diesem oder jenem Strafmaß kommt. Daher wird ja auch die Urteilsbegründung öffentl. verkündet. Sie werden nicht um die Verlesung herumkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.10.2018 20:55:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich werde also um die Verlesung nicht herumkommen?
Ja dann sieht es für mich und meine Familie wirklich nicht gut aus.

Ich verstehe durchaus den Sinn der Verlesung und verstehe auch das es sein muß.

Das die Vorstrafe nicht in allen Einzelheiten erörtert wird dachte ich mir, aber das ist kein Trost.
Allein den Tatbestand vorzulesen reicht aus.
Eben um dieses "wegen" geht es ja.
Es gibt Tatbestände wie Betrug, das kann alles mögliche sein und muß deshalb nicht schwerwiegende Folgen auf den Ruf haben.
Es gibt aber auch Tatbestände da reicht schon allein die Benennung und die Leute wissen dann was da gemacht worden sein soll.

Die Öffentlichkeit - in dem Fall speziell die Nachbarn - weiß dann bescheid.
Das muß (so glauben die Nachbarn dann) jeder erfahren und so wird es rumerzählt.
Dann geht es von Ohr zu Ohr und jeder erfindet vielleicht noch bissel was dazu.
Wenn man dann noch Familie, Frau und Kinder hat, kommen bald diese dran bzw.auch ins Gerede
So z.B.wird dann in der "Nachbarsöffentlichkeit" darüber diskutiert was es denn für eine Frechheit ist das Verbrecher Kinder haben dürfen, die müßten sie am besten wegnehmen.
Wie schnell ist dann mal eben das Jugendamt angerufen weil sich die Leute Sorgen um die Kinder machen.
Die Frau wird schräg angeschaut, wie kann die denn bloß mit einem Verbrecher zusammen leben.
Die hat doch da bestimmt auch von gewußt und vielleicht sogar mitgemacht.
Die Kinder werden in der Schule dann fertig gemacht, sind ja Verbrecherkinder.
Und so weiter und so weiter.
Das alles muß sein, obwohl ich unschuldig bin???

Als Erwachsener steht man da vielleicht noch drüber, hängt ganz von der seelischen Beschaffenheit und den eigenen Werten ab.
Aber was ist mit den Kindern?
Ich versteh nicht warum nicht wenigstens meine Kinder geschützt werden können.
Ein Leben unter den beschriebenen Umständen will ich vor allem meinen Kindern nicht zumuten, dann wäre es besser Koffer zu packen und umziehen.
Ja aber das ist dann wiederum für die Kinder auch nicht gut sie durch einen Umzug (Flucht vor dem Beschriebenen sozusagen) aus ihrem sozialen Umfeld zu reißen.
Ist denn das Wohl meiner Kinder wirklich so unwichtig?

Tja, so wie aussieht...

Ich danke nochmals für die Antworten und wünsche schonmal ein schönes Wochenende!

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""

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Ich kann Ihre Motivation schon nachvollziehen und "verstehe" es auch ein Stück weit, nur ist es ja wohl so, dass sie diesesmal unschuldig sind, aber nicht damals bei der Sache die nun verlesen werden würde unschuldig waren. Die zu verlesene Verurteilung wäre, bzw. ist also zu Recht ergangen, wenn ich es richtig verstanden habe.

Was das Wohl der Kinder angeht, ist es so, dass Sie "vermuten", bzw. befürchten, "sich ausmalen" dass diese gehänselt etc. werden. Ob es soweit käme steht ja noch in den Sternen. Wenn Gerichte sich über alles Gedanken machen müßten, was theoretisch eintreten könnte, hätten sie viel zu tun. Vielfach wird das Wohl der Kinder auch von Angeklagten als Begründung dafür angeführt, dass man den Angeklagten nicht einsperren darf (sondern Bewährung geben "muß"), da es dem Wohl der Kinder abträglich wäre, eine längere Zeit auf Vater/Mutter verzichten zu müssen (was als solches ja durchaus richtig ist). Die Gerichte halten dem jedoch regelmäßig entgegen, dass der Angeklagte das ja auch vor der Tatbegehung schon wußte, ihn das aber dennoch nicht von der Tat abgehalten hat. Und Sie selbst haben sich vor 3 Jahren offenbar auch keine Gedanken darüber gemacht, was Ihre Kinder betrifft, wenn Sie bei der Tat erwischt und verurteilt werden.

Letztendlich könnten Sie versuchen (wenn es ja offenbar hauptsächlich darum geht) mit dem Richter zu sprechen, ob man evtl. den Tatbestand bei der Verlesung weglassen kann (zumal er ja nicht einschlägig ist), also nur verliest: Urteil des Amtsgerichts X vom "soundsovielten" zu "der und der Strafe"

Das habe ich in der Form durchaus schon erlebt, war aber dann wohl mehr der Lesefaulheit des Richters geschuldet, als dem Wunsch des Angeklagten.

Dennoch: Einen Versuch ist es sicher wert.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.10.2018 20:55:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich ahnte das ich das zu hören bekomme.

Ja, richtig, das Urteil damals ist zu Recht ergangen.
Selbst wenn in meinem Urteil von damals steht das ich schuldig bin, sagt das nur das ich damals schuldig verurteilt wurde.
Die wahren Hintergründe dieser Verurteilung ...

Wer was glaubt und was geglaubt wird ist mir mit der Zeit gleichgültig geworden und ich habe mich mit dem wie es kam und wie es ist abfinden müssen.

Davon jedoch jetzt mal abgesehen, auch die Kritik das ich vor der Tatbegehung an meine Kinder hätte denken müssen, muß ich mir nicht anheften, denn der damals angegebenen Tatzeitpunkt liegt in einer Zeit wo ich noch keine Frau und keine Kinder hatte.

Nun im Moment sind es in der Tat nur Vermutungen und Befürchtungen das meine Kinder "gehänselt" werden würden.
Aber aus diesen Vermutungen und Befürchtungen werden Tatsachen, das weiß ich einfach denn ich lebe schon länger hier und weiß wie die Leute sind bzw.sein können.
Es jetzt einfach damit abzutun das es nur Vermutungen sind und zu glauben es wird schon alles wieder gut, nein, das kann ich nicht, dieses Risiko ist mir für meine Kinder einfach zu hoch und den Glauben daran das alles wieder gut wird habe ich vor Jahren bereits verloren.
Ich habe gelernt das man um sein Leben kämpfen muß, das man dabei oftmals Wege gehen muß die man gar nicht gehen will und das man besser auf beide Seiten einer Sache vorbereitet ist, als nur an die eine, die gute Seite zu glauben und auf sie zu hoffen.

Nun dann bleibt nur es zu versuchen und darum zu bitten das der Tatbestand nicht verlesen wird.
Viel Hoffnung habe ich nicht, nachdem was ich hier nun erfahren habe, aber es stimmt, einen Versuch ist es wert.
Für meine Kinder lasse ich nichts unversucht und würde alles tun um sie zu schützen.

Ich danke nochmals für die Antworten.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Selbst wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden könnte - was glaubst du, was *dann* erst für Gerüchte in der Nachbarschaft herumgehen, wenn die sich wer weiß was ausmalen, weswegen du eine Vorstrafe hast. Das ist in der Regel viel schlimmer als die Wahrheit.

Ansonsten gilt halt: wer nicht will, daß die Nachbarn von Straftaten erfahren, sollte keine begehen. ;)

-- Editiert am 01.08.2009 15:59

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