Zeugenaussage - kann mich nicht erinnern

14. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
q-tips
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenaussage - kann mich nicht erinnern

Also erstmal will ich jeden in diesem Forum begrüßen, ich bin nämlich ganz neu hier!!
Bei mir geht es um folgendes:
Ich bin in 2 Wochen zum Gericht vorgeladen worden um eine Zeugenaussage zu tätigen. Mein problem dabei ist nun, dass die tat (war jetzt nichts besonders schlimmes) fast 2 jahre her ist und ich fast gar nichts mehr davon weis.
Und von der Zeugenaussage bei der Polizei weis ich auch fast nichts mehr, die war nämlich 1,5 jahre her.
Meine Frage dazu ist, soll ich gleich am Anfang dem Richter sagen das ich nichts mehr weis, oder wie soll ich da vorgehen!?!?

Bedanke mich schonmal im Voraus über Antworten!! ;)

-- Editiert von q-tips am 14.01.2008 18:28:35




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Sie sollen nur das aussagen, was Sie noch wissen. Auch dem Gericht ist klar, dass man sich nach 2 JAhren nicht mehr an alles haarklein erinnern kann. Wahrscheinlich wird man Ihnen Teile aus Ihrer polizeilichen Vernehmung vorlesen, als Gedächtnisstütze, nach dem Motto:

F:Welche Farbe hatte das Auto?

A:Ich kann mich nicht mehr erinnern!

F: Bei der Polizei damals sagten Sie, dass es rot war. Dämmert es jetzt?

A: Ja, jetzt wo Sie es sagen, ... (oder eben): Wenn ich das damals gesagt habe, wird es so gewesen sein, aber heute weiß ich es wirlich nicht mehr.

usw...

Einfach das sagen was Sie noch wissen. Nichts weglassen, nicht hinzufügen, nichts raten...

Dann sind Sie auf der sicheren Seite

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

So ist es. Im Ergebnis sollen Sie ja das sagen, woran Sie sich jetzt noch erinnern und nicht, ob Sie noch wiedergeben können, was Sie bei der Polizei ausgesagt haben. Niemand kann sich über Jahre hinweg erinnern. Wenn Sie also etwas nicht wissen, dann sollten Sie das auch so sagen. Das, woran Sie sich erinnern, müssen Sie vollständig aussagen, dürfen also auch nichts weglassen, nur weil keiner danach gefragt hat. Aber wenn Sie etwas nicht wissen, dann ist das eben so.

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