Ich habe ein Pferd vermittelt und auf Bestehen des Käufers den Kaufvertrag auf meinen Namen abgeschlossen, weil er den Besitzer nicht kennt und ich beim Verkauf und bei der Ankaufsuntersuchung sein Ansprechpartner war. Der Kaufvertrag basiert auf eine Ankaufsuntersuchung (vom Käufer in Auftrag gegeben und bezahlt). In der Ankaufsuntersuchung steht als Unart, dass das Pferd mit dem Tränkebecken "spielen" würde und "hineinbeißt". Daraufhin habe ich den Tierarzt und den Besitzer gefragt, ob das Pferd koppen würde. Dies wurde von beiden verneint, der Tierarzt äußerte sich mir gegenüber dass er über eine Stunde im Stall war und kein Koppen beobachten konnte. Nun stellt sich jedoch heraus, dass das Pferd bei Ankunft im Stall des Käufers sofort mit dem Koppen begonnen hat.
Nun meine Fragen:
In Kaufvertrag steht, das Pferd hätte keine Unarten, wie Koppen oder Weben. Dahingehend habe ich mich auf die Aussagen von Besitzer und Tierarzt verlassen.
Bei Haftungsausschluss ist vereinbart:
Das Pferd wird verkauft, wie beschrieben und in dem vom Tierarzt festgestelltem
Gesundheitszustand. Insoweit erfolgt der Verkauf unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung
für sichtbare und insbesondere auch für versteckte Mängel.
Ich habe definitiv nichts arglistig verschwiegen, weil ich das Pferd persönlich gar nicht kannte.
Nun lautet meine Frage:
Kann der Käufer mir gegenüber Rücktritt des Kaufvertrages verlangen, d.h. Rückerstattung des Kaufpreises plus Transportkosten, plus Tierarzt plus Rücktransport des Pferdes?
Kann ich den Tierarzt haftbar machen, auch wenn ich nicht Auftraggeber der Untersuchung war? Hätte ihm auffallen müssen, dass die Box koppergerecht umgebaut war? Ich hatte ihn nach der kleinen Aku nochmals zum Röntgen hingeschickt und ausdrücklich darum gebeten, zu kontrollieren, ob das Pferd koppt.
Danke für die Beantwortung meiner Fragen.
Pferdekaufvertrag Sachmangel Rücktritt
ZitatIn Kaufvertrag steht, das Pferd hätte keine Unarten, wie Koppen oder Weben. :
Es handelt sich hier also um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft.
Wenn feststeht, dass diese Eigenschaft nicht zutrifft löst das bei Käufer Gestaltungsrechte aus.
Dazu kann auch der Rücktritt vom Vertrag zählen.
Dann scheidet die Arglistanfechtung aus.ZitatIch habe definitiv nichts arglistig verschwiegen, :
Nein, Du bist nicht der Auftraggeber. Als nur Drittbeteiligter müsstest Du ihm schon vorsätzliches Handeln oder eine Untersuchung die nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht nachweisen.ZitatKann ich den Tierarzt haftbar machen, auch wenn ich nicht Auftraggeber der Untersuchung war? :
ZitatIch hatte ihn nach der kleinen Aku nochmals zum Röntgen hingeschickt und ausdrücklich darum gebeten, zu kontrollieren, ob das Pferd koppt. :
Das hat der Tierarzt doch auch gemacht wie Du oben schreibst. Er konnte in der Stunde die er im Stall war nichts beobachten.
ZitatDas Pferd wird verkauft, wie beschrieben und in dem vom Tierarzt festgestelltem :
Gesundheitszustand. Insoweit erfolgt der Verkauf unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung
für sichtbare und insbesondere auch für versteckte Mängel.
Ich halte die Formulierung für angreifbar, mit der Folge dass sie unwirksam ist.
Berry
Ich tue mich hier mit der Einschätzung schwer. Koppen ist eine der 7 Gewährsmängel, die bei Pferden eine Rückabwicklung eines Kaufvertrages rechtfertigen. Denn wenn ein Pferd im Stall koppt, dann koppen bald alle. Man kann allerdings auch davon ausgehen, dass man in vielen Fällen das Koppen "abgewöhnen" kann, wenn man das Tier erst einmal alleine stellt, es den Umzugsstress verarbeiten lässt.
Wäre dieser Vorschlag ein guter Kompromiss?
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatauf Bestehen des Käufers den Kaufvertrag auf meinen Namen abgeschlossen, :
In welcher Funktion? Als Verkäufer, Vermittler, im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages, in Vollmacht, ...?
Zitat:Es handelt sich hier also um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft.
Das ist richtig, verkauft worden ist aber auch ein Reitpferd gemäß Ankaufsuntersuchung, welche Bestandteil des Kaufvertrages ist. Das Pferd ist einwandfrei reitbar, gesund mit gutem Charakter.
Zitat:Wenn feststeht, dass diese Eigenschaft nicht zutrifft löst das bei Käufer Gestaltungsrechte aus.
Dazu kann auch der Rücktritt vom Vertrag zählen.
Und wie sieht das bei Rücktritt mit der Erstattung von Transportkosten und Tierarztkosten aus? Muss ich die dem Käufer erstatten und zusätzlich noch den Rücktransport bezahlen?
ZitatIch habe definitiv nichts arglistig verschwiegen, :
Zitat:Dann scheidet die Arglistanfechtung aus.
Wenn die Arglist wegfällt, muss dann nicht der Käufer für die Kosten des Transportes aufkommen und kann auch keinen Schadensersatz verlangen?
ZitatDas Pferd wird verkauft, wie beschrieben und in dem vom Tierarzt festgestelltem :
Gesundheitszustand. Insoweit erfolgt der Verkauf unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung
für sichtbare und insbesondere auch für versteckte Mängel.
Zitat:
Ich halte die Formulierung für angreifbar, mit der Folge dass sie unwirksam ist.
OK, das ist ein Standardvertrag.
Berry
ZitatIch tue mich hier mit der Einschätzung schwer. Koppen ist eine der 7 Gewährsmängel, die bei Pferden eine Rückabwicklung eines Kaufvertrages rechtfertigen. Denn wenn ein Pferd im Stall koppt, dann koppen bald alle. Man kann allerdings auch davon ausgehen, dass man in vielen Fällen das Koppen "abgewöhnen" kann, wenn man das Tier erst einmal alleine stellt, es den Umzugsstress verarbeiten lässt. :
Wäre dieser Vorschlag ein guter Kompromiss?
wirdwerden
Also Koppen gehört nicht mehr zu den Gewährsmängeln, ich glaube seit 2002 nicht mehr. Außerdem ist wissenschaftlich bewiesen, dass Koppen weder ansteckend ist, sich noch auf die Leistung des Pferdes niederschlägt, auch nicht Koliken auslöst, sondern maximal zu einem schlechten Gebiss führt.
Das verkaufte Pferd hat KEINE Spuren vom Koppen, sondern einwandfreie Zähne.
Zitat:Zitatauf Bestehen des Käufers den Kaufvertrag auf meinen Namen abgeschlossen, :
In welcher Funktion? Als Verkäufer, Vermittler, im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages, in Vollmacht, ...?
Dummerweise als Verkäufer. Aber ohne Verdienst/Gewinn. Dieser Verkauf sollte Basis für zukünftigte Vermittlungen werden. Da wäre dann mein Verdienst 10 % Provision gewesen, wenn ich dem Käufer Pferde finde und im Kauf vermittle. Allerdings war das alles nur mündlich vereinbart.
Wenn ich nun Kaufpreisminderung akzeptiere, was wäre als angemessen zu erachten. Laut Internet lese ich so um die 20 %. Wäre das vom Kaufpreis oder vom Kaufpreis plus Kaufnebenkosten (Transport/Ankaufsuntersuchung). Denn so fordert der Käufer.
Du akzeptierst vordergründig einige Aussagen, dann kommt von Dir aber stets ein mit "aber" beginnender Einwand.
s.
Zitataber auch ein Reitpferd gemäß Ankaufsuntersuchung, welche Bestandteil des Kaufvertrages ist. Das Pferd ist einwandfrei reitbar, gesund mit gutem Minderung) vom Käufer ins Spiel gebracht? Du kannst es vorschlagen aber nicht verlangen. :
Zur angemessenen Höhe kann ich nichts sagen.
Ändert nichts an der Beurteilung.ZitatOK, das ist ein Standardvertrag. :
Berry
Koppen gehört nicht mehr zu den Gewährsmängeln? Okay, das schließt aber nicht aus, dass es dennoch als Vertragsstörung anzusehen ist. Und wenn ein ganzer Stall koppt, das ist schon toll. Deshalb ja mein Vorschlag, das Tier erst mal zu separieren, das hilft ja häufig schon.
wirdwerden
ZitatDu akzeptierst vordergründig einige Aussagen, dann kommt von Dir aber stets ein mit "aber" beginnender Einwand. :
Ja, das gebe ich zu, weil ich mir ziemlich benachteiligt vorkomme. Fakt ist doch, dass sozusagen eine gebrauchte Sache verkauft wurde. Zugesichert sind die nachfolgenden Beschaffenheitseigenschaften: Reitpferd, Basis geritten, sowie die gesundheitliche Beschaffenheit gemäß Ankaufsuntersuchung. Daran gibt es auch nichts zu beanstanden, das Pferd ist gesund und man kann es Reiten. Nun sind zugegebenermaßen noch keine Unarten wie Koppen oder Weben zugesichert.
Wenn also 2 von 3 zugesicherten Eigenschaften zutreffen und nur eine nicht, berechtigt das zur Rückgabe und zur vollen Kostenerstattung? In diesem Falle betragen Kaufnebenkosten 62 % des Kaufpreises. Da man mir nicht arglistiges Verschweigen vorwerfen kann, sehe ich mich arg benachteiligt.
Wenn wir also beim Auto bleiben, ich verkaufe ein fahrtüchtiges gebrauchtes Fahrzeug mit neuem TÜV und sichere zu, dass es keine Beulen hätte. Nun findet der Käufer aber doch eine Beule. Dann könnte also der Käufer das Auto zurückgeben und noch von mir Abholung verlangen und ich soll noch den Transport bezahlen des Autos, weil er es hat im Hänger zu sich überführen lassen?
Wenn es also tatsächlich vor Gericht geht, sähe da ein Richter nicht auch, eine Unverhältnismäßigkeit?
Zitat:Deine Einwände mögen richtig sein, sind aber ohne rechtliche Wirkung bezogen auf den diskutierten Sachverhalt.
Zitat:Als Fakten bleiben: Du bist der Verkäufer und hast eine Eigenschaft verbindlich zugesagt. Die verkaufte Sache ist nicht frei von Sachmängeln. Du hast zwar grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung ich gehe aber von Unmöglichkeit in diesem Fall aus. Guckst Du §§ 323 ff BGB .
Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen (§ 325 BGB ).
Korrekt, ich habe 3 Eigenschaften verbindlich zugesichert, wovon 1 nicht zutrifft. Das zählt also nicht?
Zitat:Transportkosten sollten in diesem Fall zum erstattungsfähigen Schaden zählen. Du kannst den Gaul doch aber dort abholen - Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises.
Ob Abholen lassen oder selbst abholen, es bleiben 50 % des Kaufpreises, was also bedeutet, ich muß 160 % rückerstatten, weil von 3 zugesicherten Eigenschaften 1 nicht zutrifft?
ZitatWenn ich nun Kaufpreisminderung akzeptiere, :
Zitat:Wurde diese Option (Minderung) vom Käufer ins Spiel gebracht? Du kannst es vorschlagen aber nicht verlangen.
Zur angemessenen Höhe kann ich nichts sagen.
Nein, ich wollte dies versuchen und meine 30 % vom Kaufpreis sollten fair sein.
Ändert nichts an der Beurteilung.ZitatOK, das ist ein Standardvertrag. :
Berry
Danke Berry, für Deine Hilfe!!
ZitatWenn wir also beim Auto bleiben, ich verkaufe ein fahrtüchtiges gebrauchtes Fahrzeug mit neuem TÜV und sichere zu, dass es keine Beulen hätte. Nun findet der Käufer aber doch eine Beule. Dann könnte also der Käufer das Auto zurückgeben und noch von mir Abholung verlangen und ich soll noch den Transport bezahlen des Autos, weil er es hat im Hänger zu sich überführen lassen? :
Nicht unbedingt, denn Du hast das Recht zur Nachbesserung.
ZitatDu hast zwar grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung ich gehe aber von Unmöglichkeit in diesem Fall aus. :
Ich kann mangels Wissen um Pferde nicht beurteilen ob Du hier eine Chance auf Nachbesserung hast.
Ich kann mangels Wissen um Pferde auch nicht beurteilen wie gravierend der Sachmangel ist.
Ist er aber, wovon ich nach all den Beiträgen ausgehe, von einger Gewichtung, so ist der Rücktritt durchsetzbar.
Bei einer kleinen Beule bei einem 10 Jahre alten Auto (Dein Beispiel oben) würde vermutlich nur ein Minderungsrecht aber kein Rücktrittsrecht auslösen. Ist das Auto hingegen nagelneu, kann die Beurteilung schon wieder anders aussehen. Die Gewichtung des Sachmangels spielt als schon eine Rolle. Diese würde im Streitfall das Gericht vornehmen.
Hasst Du Dich vertippt? Ich versteh den Satz nicht.ZitatOb Abholen lassen oder selbst abholen, es bleiben 50 % des Kaufpreises, was also bedeutet, ich muß 160 % rückerstatten, weil von 3 zugesicherten Eigenschaften 1 nicht zutrifft? :
Als Folge des Rücktritts musst Du den vereinbarten und gezahlten Kaufpreis erstatten - bei mir sind das 100 %; nicht 50% und auch nicht 160 %. Alles andere ist Schadenersatz und muss gesondert bewertet werden.
Gezogener Nutzen könnte man noch der Vollständigkeit halber sei es erwähnt vom Kaufpreis abziehen. Aber das gibt dann eine elende Rechnerei. Gebrauchsvorteilauf der einen, Verpflegungskosten, Stallmiete und und und auf der anderen Seite.
Wenn der Käufer auf dein Angebot eingeht, mach es schriftlich und alle sind zufrieden.
Ansonsten zahlst Du halt in diesem Fall drauf, nennt man umgangssprachlich Lehrgeld.
Aber gänzlich ungeschoren kommst Du m.M.n aus der Sache nicht raus weil der Sachmangel nicht wegzudiskutieren ist.
Berry
Nicht unbedingt, denn Du hast das Recht zur Nachbesserung.
ZitatDu hast zwar grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung ich gehe aber von Unmöglichkeit in diesem Fall aus. :
Zitat:Ich kann mangels Wissen um Pferde nicht beurteilen ob Du hier eine Chance auf Nachbesserung hast.
Pferde beginnen zu Koppen, wegen Stress, Unterforderung, schlechter Unterbringung. Meist handelt es sich dabei um intelligente, unterforderte Tiere, die Ihr "Leiden" so zum Ausdruck bringen. Sieh es so ähnlich, wie den Tiger im Zoo, der Stundenland im Käfig hin und her läuft. Eine stereotype Handlung, wobei beim Koppen dazu kommt, dass nachgewiesenermassen dabei Glückshormone ausgeschüttet werden. Viele sagen daher auch netterweise zu ihrem Pferd, sie hätten einen Raucher. Einmal Kopper, immer Kopper, d.h. es gibt zwar Chancen es bei guter Unterbringung abzustellen oder einzuschränken, aber der nächste Stallwechsel = Stress und es geht von vorne los.
Eine Nachbesserung meinerseits ist nur bedingt möglich oder sagen wir eher eigentlich gar nicht. Mittlerweile weiß ich vom Besitzer/Verkäufer (davon ausgehend er lügt mich nicht schon wieder an), dass das Pferd vor 6 Monaten damit angefangen hat, weil er berufsbedingt keine Zeit mehr für ihn hatte. Diesbezüglich hat er ihn auch in einen Reitstall gestellt, damit er dort verkauft werden kann. Dort hat er angefangen zu Koppen. Nachdem man die Box etwas umgebaut hatte (Fresstrog auf den Boden, Tränkebecken ohne Möglichkeit zum Aufsetzen des Maules, sowie Entfernung eines Balkens an der Boxentüre, hätte das Pferd aufgehört zum Koppen.
Dahingehend habe ich auch dem Käufer geraten, die Unterbringung des Pferdes so umzugestalten, dass er nicht mehr Koppen kann und es hoffentlich wieder vergisst. Der Käufer sagt aber, das käme für ihn nicht in Frage, schließlich hätte er ja explizit ein nichtkoppendes Pferd gekauft.
Zitat:Ich kann mangels Wissen um Pferde auch nicht beurteilen wie gravierend der Sachmangel ist.
Früher, ich glaube bis 2002 war es ein sog. Hauptmangel. Jetzt sieht man das anders, weil eben wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass Koppen keine Krankheit ist und auch keine Krankheiten hervorrufen kann, außer das Abnutzen der Zähne. Wie früher angenommen, Koppen würde zu vermehrten Koliken führen, wegen des Luftschluckens oder zu Mangengeschwüren, konnte nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden. Im Gegenteil, man geht im umgekehrten Falle davon aus, dass es sich um gestresste Tiere handelt, die daraus bedingt Magengeschwüre bereits haben und als Ventil das Koppen haben.
Es gibt auch eine Vielzahl von erfolgreichen Turnierpferden, auch International, welches Kopper sind.
Zitat:Die Gewichtung des Sachmangels spielt als schon eine Rolle. Diese würde im Streitfall das Gericht vornehmen.
Einen Rechtsstreit mit Gutachten und hohen Kosten strebe ich eigentlich nicht an.
Hasst Du Dich vertippt? Ich versteh den Satz nicht.ZitatOb Abholen lassen oder selbst abholen, es bleiben 50 % des Kaufpreises, was also bedeutet, ich muß 160 % rückerstatten, weil von 3 zugesicherten Eigenschaften 1 nicht zutrifft? :
Sorry, schlecht ausgedrückt. Bei Rücknahme des Pferdes müsste ich natürlich 100 % Kaufpreis zurückerstatten, plus den Rücktransport bezahlen. Seine Kaufnebenkosten übernehme ich nicht, die könnte ich dann also gegebenenfalls von ihm einklagenlassen. Richtig?
Zitat:Wenn der Käufer auf dein Angebot eingeht, mach es schriftlich und alle sind zufrieden.
Ansonsten zahlst Du halt in diesem Fall drauf, nennt man umgangssprachlich Lehrgeld.
Aber gänzlich ungeschoren kommst Du m.M.n aus der Sache nicht raus weil der Sachmangel nicht wegzudiskutieren ist.
Ja so sieht es wohl aus, Dankeschön und liebe Grüße
Berry
ZitatDummerweise als Verkäufer. :
Wenn Du Verkäufer bist, dann hast Du ja das Pferd selber vom ehemaligen Eigentümer gekauft und dann weiterverkauft. Gibt es da was schriftliches oder ist dies nur mündlich? Und weisst Du schon was Du mit dem Pferd machen wirst, wenn Du es zurücknimmst?
Zitat:ZitatDummerweise als Verkäufer. :
Wenn Du Verkäufer bist, dann hast Du ja das Pferd selber vom ehemaligen Eigentümer gekauft und dann weiterverkauft. Gibt es da was schriftliches oder ist dies nur mündlich? Und weisst Du schon was Du mit dem Pferd machen wirst, wenn Du es zurücknimmst?
Da gibt es natürlich auch einen Kaufvertrag und auch mit dem Punkt, dass der Verkäufer angibt und bestätigt, dass das Pferd keine Unarten hat, wie Koppen oder Weben. Wenn also mein Käufer auf Rücknahme besteht, werde ich das natürlich auch seitens meines Verkäufers durchsetzen müssen.
Was mir natürlich an der ganzen Sache auch sehr sauer aufstößt ist, dass es ja um ein Tier geht, das am wenigstens was dafür kann. Diese Unart ist Menschengemacht, der fing mit dem Koppen mal an, weil er schlecht untergebracht war und nicht dem naturell eines Pferdes gemäß Beschäftigung und Auslauf hatte und vermutlich auch Fütterung.
ZitatEinmal Kopper, immer Kopper, d.h. es gibt zwar Chancen es bei guter Unterbringung abzustellen oder einzuschränken, aber der nächste Stallwechsel = Stress und es geht von vorne los. :
Eine Nachbesserung meinerseits ist nur bedingt möglich oder sagen wir eher eigentlich gar nicht. Mittlerweile weiß ich vom Besitzer/Verkäufer (davon ausgehend er lügt mich nicht schon wieder an), dass das Pferd vor 6 Monaten damit angefangen hat, weil er berufsbedingt keine Zeit mehr für ihn hatte. Diesbezüglich hat er ihn auch in einen Reitstall gestellt, damit er dort verkauft werden kann. Dort hat er angefangen zu Koppen.
ZitatDa gibt es natürlich auch einen Kaufvertrag und auch mit dem Punkt, dass der Verkäufer angibt und bestätigt, dass das Pferd keine Unarten hat, wie Koppen oder Weben. :
"Hat" oder "hat und jemals hatte"? Oder gilt unter Pferdebesitzer wegen "Einmal Kopper, immer Kopper" ein "hat" sinngemäss?
Jedenfalls sieht es mindestens im Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem ehemaligen Besitzer so aus, als könnte dieser relevante Tatsachen arglistig verschweigen haben. Ohne diese Wissen hätte ich dem Käufer gesagt: Sein Pferd, sein Problem. Das Pferd hat durch den Umzugstress mit dem Koppen angefangen. Pech gehabt. Gemäss Vertrag scheint ja nicht garantiert zu sein, dass das Pferd auch nach dem Kauf kein Kopper sein wird.
Da Sie aber gerade dabei sein als Pferdevermittler Fuss zu fassen, müssen Sie wohl in den sauren Apfel beissen, alles Rückabwicklen und aus der Geschichte die richtigen Lehren ziehen: Vertragsart, Vertragsinhalt, nur Vermittler oder Zwischenverkäufer, Abklärung des Ist-Zustandes und Vorgeschichte des Pferdes etc.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten