katze beim tierarzt - entlaufen

7. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)
katze beim tierarzt - entlaufen

hallo zusammen,

die katze wurde bei einer tierärztin zum sterilisieren abgegeben. die op wurde durchgeführt und die katze laut tierärztin in einen käfig getan.
kurz vor dem vereinbarten abholtermin kam ein anruf mit der aussage das die katze entlaufen wäre.

die katze war wohl sehr schnell wieder fitt und ist durch die nicht richtig geschlossene türe des käfigs entwichen. beim einfangversuch konnte die tierärztin sie nicht halten und die katze ist durch eine offene türe/fenster entwischt.

es wird mehrmals täglich in den ort gefahren und in der nähe der praxis nach dem tier gesucht und gerufen, jedoch bis dato ohne erfolg.
die ärztin befindet sich im urlaub und ihr mann sagt nur - das kann halt mal passieren-.
suchzettel wurden von der ärztin aufgehängt.

hat man rechtlich irgendwelche möglichkeiten die tierärztin zu belangen ?

danke

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" <- nix rechtsexpertin, spreche nur aus eigener erfahrung und stundenlangen bücher/internet durchwüh"




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Kurz und knapp: Der Auftragnehmer ist in der Regel für den Verlust einer ihm anvertrauten Sache gegenüber dem Auftragnehmer schadensersatzpflichtig.

Das hier die Käfigtüre und auch weitere Türen nicht verschlossen waren, sollte einenHaftung gegeben sein.


Einziges Problem: Wie ermittle ich in diesem Falle den Wert?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40793 Beiträge, 14419x hilfreich)

Jedenfalls würde ich die OP nicht zahlen!

wirdwerden

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40793 Beiträge, 14419x hilfreich)

Jedenfalls würde ich die OP nicht zahlen!

wirdwerden

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#5
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

hallo,

danke für den tip mit der tierärztekammer. die kosten für die op werden auf keinen fall bezahlt werden, das war sofort klar.
die katze war eine normale katze und wurde erst vor einer woche aufgenommen (sie hat lediglich eine topffplanze als dankeschön gekostet). aber es geht eher darum das die kinder (noch recht jung) todtraurig sind und ständig nach ihrer pussy fragen. kann man dahingehend evtl. das beschaffen einer neuen katze als schadenersatz geltend machen?
natürlich erst nach dem man eine angemessene zeit abgewartet hat, die katze könnte ja aufgefunden werden (was die allerbeste lösung wäre).


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#7
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

dankeschön nick *knutsch*.. das wollte ich genau wissen was du da geschrieben hast.

ähm nö die katze heist nich pussy.. wir nennen bei uns hier katzen einfach pussys *löl*...

soooooo jetzt wirds noch ein bissel komplizierter...
diese besagte katze wurde wie gesagt vor einer woche aufgenommen, hat diese katze dann automatisch den besitzer gewechselt ? vereinbart wurde das die katze erst einmal dort *einzieht* und im falle eines nicht funktionierens (also das die katze sich dort nicht wohl fühlt, das neue frauchen damit nicht klar kommt etc. pp.) die katze sofort wieder zurück gegeben wird, bzw zurück gegeben werden kann. einen schutzvertrag oder anderweitige schriftliche vereinbarungen gibt es nicht.

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#9
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

oha das ist ja interessant.
allerdings bin ich dann die eigentürmerin der katze, ich möchte der familie die die katze *aufgenommen* hat nicht unnötig stress bereiten. in meinen augen haben sie wirklich alles für das tier getan, wir standen ja in regen kontakt.
die frage die sich mir halt stellt, kann ich selber als doch noch eigentümerin der katze direkt etwas gegen diese tierärztin unternehmen ?
ich brauch glaube nicht zu erwähnen wie stinksauer und traurig ich bin, ich habe diese katze von hand groß gezogen und mir ist selten so ein liebes und zutrauliches wesen begegnet!

danke gruss RT

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

quote:
die kosten für die op werden auf keinen fall bezahlt werden, das war sofort klar.

Hat das die Tierärztin so gesagt? Unter Zeugen?





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#12
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

hi harry,

darauf kann ich dir keine antwort geben, da ich bei der aussage nicht persönlich zugegen war.
mir wurde nur von dem neuen frauchen gesagt, daß sie die rechnung nicht bezahlen werden.

ich habe die steri nicht in auftrag gegeben.

gruss RT



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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Achso.

Den Verlust der Katze bedeutet also nicht automatisch, das man die Rechnung für die Steri nicht bezahlen muss.





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#14
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

naja kann die tierärztin denn das tier zurück geben ?
nein im moment kann sie das nicht, da es nicht mehr zugegen ist.

tiere werden im gesetz ja wohl als *sache* angesehen( bitte berichtigen wenn ich da falsch liege).
also nehmen wir mal das tier als TV gerät, ich gebe es zum reparieren zum händler. das gerät kommt den händler aber abhanden. da kann doch der händler auch nicht die reparatur kosten verlangen, oder ??






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#15
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Ich stelle mir gerade vor, ich bringe mein Auto zur Inspektion in die Werkstatt. Nachdem diese durchgeführt wurde, wird das Auto vom Hof geklaut, weil der Lehrling den Zündschlüssel hat stecken lassen.

Muss ich jetzt die Inspektion bezahlen? Ich denke mal eher nicht.


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#16
 Von 
markus_1989
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Zudem kann nicht nachgewiesen werden ob die Operation wie gewünscht durchgeführt wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

quote:
Zudem kann nicht nachgewiesen werden ob die Operation wie gewünscht durchgeführt wurde.

Natürlich kannman das. Wieso sollte das hier nicht möglich sein?





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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40793 Beiträge, 14419x hilfreich)

Der Vertrag kann doch letztlich von der Tierärztin nicht erfüllt werden. Sie kann nämlich die Katze nicht zurück geben. Und das hat sie zu vertreten. Dies bedeutet, dass der Schaden dem Auftraggeber zu ersetzen ist. Und dieser Schaden setzt sich nun mal zusammen aus den OP-Kosten plus dem Wiederbeschaffungswert. Wenn die "neue" Katze bereits sterilisiert ist, dann könnte man über die Höhe des Schadens streiten, sicherlich.

Aber letztlich ist der Geschädigte doch so zu stellen, als wenn das schädigende Ereignis nie stattgefunden hätte.

wirdwerden

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